28. Juni 2024 Ab 1. Juli ist unser Ableser in Meerbusch unterwegs Ab Anfang Juli bis Mitte September ist Dieter Becker als Ableser für die Netzgesellschaft der Stadtwerke Meerbusch im Stadtgebiet unterwegs, um Zählerstände abzulesen. Damit Sie sich sicher sein können, weist sich Dieter Becker mit einem Lichtbildausweis als Beauftragter der Stadtwerke Service Meerbusch Willich aus. Unser Mitarbeiter ist wochentags von 9 bis 19 Uhr unterwegs und samstags von 9 bis 13 Uhr. Wenn Sie bei seinem Besuch nicht zuhause sind Trifft Herr Becker niemanden an, hinterlässt er im Briefkasten eine Ablesekarte und eine kurze Anleitung, wie jede:r den Zähler selber ablesen kann. Schneller geht es per Mail an zaehlerstand-netz@stm-stw.de. Die Stadtwerke Service Meerbusch Willich bitten darum, die Zählerstände bis zum 15. September mitzuteilen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Fragen und Antworten rund ums Ablesen Wo finde ich meinen Strom-, Gas- oder Wasserzähler? Wie sieht er aus und an welcher Stelle finde ich die Zählernummer und den Verbrauch? Diese und ähnliche Fragen beantworten wir in unserem FAQ rund um das Thema Zählerstand ablesen.
27. Juni 2024 Herzliche Einladung ins neue Verwaltungsgebäude Am 29. Juni ist offizieller Tag der Architektur. Die Stadtwerke Meerbusch nehmen dies zum Anlass, ihr neues Verwaltungsgebäude in Willich an der Gießerallee 24 von 15 bis 17 Uhr für interessierte Bürgerinnen und Bürger zu öffnen. „Wir freuen uns sehr, unseren neuen Verwaltungssitz der Öffentlichkeit vorzustellen und laden herzlich zur Besichtigung ein“, sagt Geschäftsführer Tafil Pufja. Gemeinsam mit Viktoria Olenborger von Schrammen Architekten BDA wird er durchs Gebäude führen und die architektonischen Besonderheiten erläutern. Neue Technologie und Arbeitswelt erfahren Zusätzlich wird Dimitrios Trentos, Leiter Kundenlösungen Geschäftskunden, Fragen zu den eingesetzten Technologien beantworten, die das Gebäude besonders energieeffizient machen. Darüber hinaus geben die Stadtwerke Einblicke in eine völlig neue Arbeitsumgebung, die zum Beispiel mit Projekt- und Workshop-Räumen und offenen Arbeitsbereichen ein neues Miteinander fördern und die Veränderung der Arbeitswelt widerspiegelt. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher. Parkplätze sind ausreichend vorhanden. Unser neues Verwaltungsgebäude Wir sind stolz darauf, für unsere Mitarbeitenden ein modernes Arbeitsumfeld und ein in hohem Maße energieeffizientes Gebäude geschaffen zu haben. Infos rund um den Neubau finden Sie hier.
3. Juni 2024 Warnung vor betrügerischen Werbe-Anrufen Die Kundin der Stadtwerke Meerbusch denkt sich nichts dabei, als sie im Telefondisplay eine Kölner Nummer sieht. Am anderen Ende ein Anrufer, der ihren Stromvertrag optimieren will. Die Kundin sagt, dass sie kein Interesse habe, ihr Gegenüber lässt nicht locker, wird am Ende sogar laut, worauf die Kundin das Gespräch beendet. Damit nicht genug: Sie wird nun mehrmals angerufen – immer wieder unter einer anderen Kölner Rufnummer. Zum Schluss droht man ihr sogar damit, den Strom abzustellen. Wir danken unserer Kundin, dass sie uns auf diese Anrufe aufmerksam gemacht hat! Hiermit möchten wir auch alle anderen Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Meerbusch vor betrügerischen Werbeanrufen warnen. Insbesondere empfehlen wir, niemals Ihre Zählernummern zu nennen. Haben Betrüger diese Nummer, können sie einen neuen Vertrag auf den Weg bringen – komplett über Ihren Kopf hinweg. Mit der Zählernummer sollten Sie daher ähnlich sensibel umgehen, wie mit der PIN Ihrer Kreditkarte. Abgesehen davon, dass die oben beschriebene Vorgehensweise vollkommen indiskutabel ist – schon der Anruf ist ohne Ihre vorherige Einwilligung gesetzlich verboten! Firmen, die sich der Rechtslage widersetzen, drohen empfindliche Geldstrafen. So verhalten Sie sich bei unerwünschten Werbeanrufen richtig: Fragen Sie den Anrufenden nach Namen, Auftraggeber und Rufnummer.Meistens wird direkt aufgelegt. Fragen Sie den Anrufenden nach Ihrer Einwilligung für telefonische Werbung. Auch dann wird meistens direkt aufgelegt. Weisen Sie den Anrufenden darauf hin, dass sein Vorgehen rechtlich unzulässig ist. Geben Sie auf keinen Fall Ihre Zählernummer durch. Für ein unverbindliches Angebot benötigt ein Energie-Anbieter Ihre Zählernummer sowieso nicht. Lassen Sie sich auf keine Diskussion ein. Legen Sie auf. Wichtig zu wissen: Erhalten Sie doch einmal einen unerwünschten Vertrag, dann können Sie ihn ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Die Verbraucherzentrale NRW unterstützt Sie mit diesem interaktiven Musterbrief. Information an die Verbraucherzentrale Sie können unerwünschte Werbeanrufe, sogenannte Cold Calls, über dieses Beschwerdeformular bei der Verbraucherzentrale melden. Auf diese Weise werden die Fälle dokumentiert und andere Verbraucher:innen geschützt.