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Unser Stromtarif für Meerbusch. Gut für Sie. Gut für die Region.

Die Stadtwerke Meerbusch versorgen als Ihr regionaler Energiepartner private Haushalte und Unternehmen zuverlässig mit Gas, Strom und Wasser. Da wir die meisten Haushalte in dieser Region beliefern, sind wir auch mit der sogenannten Grundversorgung betraut. Ihr Ziel ist es, Ihnen in allen Situationen eine lückenlose Belieferung mit Energie zu garantieren.

Zusätzlich zur verlässlichen Lieferung von Energie ist uns die transparente und faire Preisgestaltung wichtig. Von uns erhalten Sie keine kurzlebigen Lockangebote, die auf einem spekulativen Einkauf beruhen. Unsere Einkaufsstrategie ist vielmehr langfristig und vorausschauend angelegt. Unsere Expert:innen beobachten den Energiemarkt genau und agieren auch in turbulenten Zeiten so weitsichtig wie möglich.

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Jetzt Ihre Stromkosten senken

Unsere alltäglichen elektrischen Haushaltshelfer wie Spülmaschine, Wasserkocher, Herd etc. machen uns den Alltag leichter. Sie steigern aber bei falscher Nutzung unsere Stromkosten, mehr als viele vermuten. Mit wenigen kleinen Tricks lassen sich durchaus einige hundert Euro pro Jahr beim Stromverbrauch sparen. Wie Sie Strom sparen können, lesen Sie in unseren Stromspartipps.

Zu unseren Stromspartipps

Wir helfen bei Zahlungsschwierigkeiten

Die Gründe für finanzielle Engpässe sind vielfältig. Und die Sorgen groß, wenn die Gas- oder Stromrechnung nicht bezahlt werden kann. Auch in einer derartigen Situation stehen Ihnen die Stadtwerke Meerbusch als Partner zur Seite. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Hier finden Sie Hilfe

Fragen und Antworten rund um Ihren Stromtarif

Stromversorgung

  • Wir beschaffen die für unsere Kundinnen und Kunden nötigen Mengen an Strom lange im Voraus. So stellen wir sicher, dass die Daseinsvorsorge für die von uns belieferten Haushalte auch in schwierigen Zeiten gewährleistet ist. Die Insolvenz vieler Discount-Anbieter hat gezeigt, dass ein kurzfristiger Einkauf in Kombination mit Spekulationen auf sinkende Preise die Daseinsvorsorge gefährdet. 
  • Als lokaler Grundversorger sind wir verpflichtet, jeden Haushalt unseres Versorgungsgebiets mit Energie zu beliefern – auch diejenigen, deren Anbieter insolvent geht. Wir beobachten das Marktgeschehen daher sehr sorgfältig, um rechtzeitig die nötigen Energiemengen zu sichern. Außerdem tauschen wir uns intensiv mit den Betreibern von Netzen und Speichern, mit Händlern und Vertrieben aus. Alle Akteure sind sich ihrer Verantwortung bewusst und tragen zur Versorgungssicherheit bei. 

Die Stromkosten ergeben sich aus den verbrauchten Kilowattstunden, die mit dem sogenannten Arbeitspreis multipliziert werden. Addiert wird ein zweiter, verbrauchsunabhängiger Preisbestandteil, der sogenannte Grundpreis. 

Der Strompreis besteht aus drei Teilen: 

  1. Steuern, Abgaben und Umlagen werden vom Staat erhoben. Darauf haben Energieversorger keinen Einfluss. 
  2. Regulierte Netzentgelte, inklusive Messung und Messstellenbetrieb sind Kosten für die Netzinfrastruktur. Sie werden auf die Netznutzer und damit alle Verbraucherinnen und Verbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt.
  3. Beschaffung und Vertrieb: Dieser Teil des Strompreises wird vom Stromlieferanten festgelegt. 
  • Private Kundinnen und Kunden erhalten von uns die Jahresrechnung für Strom, die wir einmal jährlich zum Stichtag 31. März erstellen, mit der Post im April/Mai.  
  • Wenn Sie bei uns Strom und Gas beziehen, wird die Jahresrechnung zum 30. September des Jahres erstellt. Sie erhalten sie dann im Oktober/November mit der Post. 
  • Sie möchten Ihre Jahresrechnung per Mail erhalten? Einfach eine kurze Nachricht an kundenservice@stm-stw.de senden und wir stellen entsprechend um.
  • Auf Ihrem Stromzähler (häufig in einem grauen oder schwarzen Gehäuse verbaut) befindet sich ein Zählwerk. Je nach Zählermodell wird der Zählerstand über ein Rollen-Zählwerk oder eine digitale Anzeige dargestellt. 
  • Notieren Sie die Zahlen im schwarzen Bereich des Zählwerks von links nach rechts bis zum Komma, inklusive der Nullen, jedoch ohne die Stellen nach dem Komma. Diese Zahlen geben die Kilowattstunden an. 
  • Bitte beachten Sie: Fernwärmezähler werden mit den Stellen nach dem Komma abgelesen. Sind Sie sich nicht ganz sicher, ob Sie richtig ablesen, können Sie uns gerne ein Foto von Ihrem Zähler mailen (kundenservice@stm-stw.de). 
  • Wichtig zu wissen: Ihr Zählerstand zeigt nicht Ihren aktuellen Jahresverbrauch an. Ein Zähler wird nie zurückgesetzt. Wenn Sie wissen möchten, wie viel Strom Sie in den letzten zwölf Monaten verbraucht haben, vergleichen Sie bitte den aktuellen Zählerstand mit dem Stand vor einem Jahr. Diesen finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung. 
  • Energieversorger benötigen regelmäßig die tatsächlichen Zählerstände, um klar und nachvollziehbar abrechnen zu können. 
  • Fällt beispielsweise eine Umlage weg, ändert sich die Höhe einer Abgabe oder eines Steuersatzes, dann sind das Stichtage, an denen wir den konkreten Verbrauch in der Berechnung berücksichtigen.  
  • Liegt zu diesen Stichtagen kein von Ihnen abgelesener Zählerstand vor, dann ermitteln wir ihn rechnerisch. 
  • Die Differenz zwischen abgelesenen und geschätzten Werten ist zumeist sehr gering. Bei einer Änderung der Umsatzsteuer beispielsweise fällt sie kaum ins Gewicht.
  • In Ihrer Rechnung ist stets vermerkt, wenn Zählerstände rechnerisch ermittelt worden sind.  
  • Die rechnerische Ermittlung des Verbrauchs ist gesetzlich klar geregelt.  
  • Nicht nur der Energieversorger, auch der Netzbetreiber ist berechtigt, Zählerstände zu schätzen. Er tut dies beispielsweise, wenn er Netznutzungsentgelte gegenüber Ihrem Energieanbieter berechnet.

Ein Stromausfall kommt hierzulande sehr selten vor. Wichtig ist, in solchen Situationen Ruhe zu bewahren. Rufen Sie nicht die Feuerwehr oder die Polizei, denn ein Stromausfall ist kein Notfall. 

  • Sorgen Sie zunächst für Licht: Taschenlampe, die Taschenlampen-Funktion Ihres Smartphones, eine Kerze helfen Ihnen, sich zu orientieren.  
  • Sollte es nur in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus dunkel sein, prüfen Sie den Sicherungskasten. Sollte ein Schalter nach unten gekippt sein, schieben Sie ihn wieder nach oben. Springt er erneut zurück, dann schalten Sie alle elektronischen Geräte aus. Indem Sie anschließend ein Gerät nach dem anderen anschalten, finden Sie heraus, welches Gerät den Stromausfall in Ihrem Zuhause verursacht hat. 
  • Bei einer Störung außerhalb Ihres Wohnraums kann es verschiedene Ursachen geben, etwa eine Überlastung des Netzes oder einen Schaden in den Leitungen. Schalten Sie zur Sicherheit alle Geräte aus, die sich zu einer Gefahrenquelle entwickeln können, wenn der Strom plötzlich wieder fließt – wie Herdplatte oder Bügeleisen.
  • Dauert ein Stromausfall länger als zehn Minuten, rufen Sie bitte unseren Notdienst an: 0800 8 101 102. Er informiert Sie über die Gründe. Es kann nützlich sein, unsere Notfallnummer im Handy zu speichern oder an zentraler Stelle zu notieren. 
  • Das Energiewirtschaftsgesetzt (EnWG) schreibt vor, dass alle Stromlieferanten die Zusammensetzung des Stroms, mit dem sie ihre Kundinnen und Kunden beliefern, ausweisen.  
  • Die gelieferte Strommenge wird nach den einzelnen Energieträgern aufgeschlüsselt. Zudem informiert die Stromkennzeichnung über Umweltwirkungen der Stromproduktion sowie entsprechende Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland.
  • Laut EnWG muss der Stromlieferant bis zum 1. November eines jeden Jahres die Stromkennzeichnung für das vorhergehende Jahr erstellen. 
  • Die Stromkennzeichnung soll es Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern, Produkte zu vergleichen und sich für einen Strommix zu entscheiden, der zu den eigenen Präferenzen passt.

In der Grafik (pdf) sehen Sie, aus welchen Quellen der Strom der Stadtwerke stammt (Gesamtstrom, Ökostrom und übriger Energiemix) und im Vergleich dazu den Mix an Energieträgern deutschlandweit.

  • SLP steht für Standard-Last-Profil. Das sind die Abnahmestellen für alle privaten Haushalte und kleine bis mittlere Gewerbe. Sie werden einmal im Jahr abgelesen; die Kund:innen erhalten jährlich eine detaillierte Abrechnung auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs. 
  • Anders ist es bei sogenannten RLM-Abnahmestellen. RLM steht für Registrierende Leistungsmessung. Dabei überträgt der Zähler den Energieverbrauch in regelmäßigem Takt – bei Strom alle 15 Minuten, bei Gas alle 60 Minuten – an den Netzbetreiber, der ihn wiederum an den Stromanbieter weitergibt. Diese Zähler sind ab einem Strom-Verbrauch von 100.000 Kilowattstunden und einem Gas-Verbrauch ab 1.500.000 Kilowattstunden verpflichtend.
  • Das herkömmliche Stromnetz für Endkunden wird als Niederspannungsnetz bezeichnet. 
  • Strom wird über Hoch- und Mittelspannungsnetze transportiert und dann vom Netzbetreiber auf die übliche Haushaltsspannung heruntertransformiert.  
  • Die meisten Niederspannungsnetze dienen der Verteilung von Energie an Wohnhäuser, Mietshäuser und kleine bis mittlere Gewerbe. Deshalb werden sie auch häufig als Verteilungsnetze bezeichnet. 
  • Die Errichtung und der zuverlässige Betrieb der Niederspannungsnetze erfolgt durch die örtlichen Netzbetreiber. In unserer Kommune ist das die Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG, ein von den Stadtwerken Meerbusch unabhängiges Unternehmen.

Preisbestandteile

Der Strompreis setzt sich immer aus einem Arbeitspreis – auch Verbrauchspreis genannt – und einem Grundpreis zusammen.  

  • Der Arbeitspreis ist der Preis in Cent pro Kilowattstunde (kWh) Er wird mit der Jahresmenge an Kilowattstunden Strom, die Sie verbrauchen, multipliziert.   
  • Der Grundpreis deckt die allgemeinen Kosten für die Zähl- und Messeinrichtung wie Ablesung oder Wartung ab. Er ist verbrauchsunabhängig. 

Beide Begriffe beschreiben gleichermaßen den variablen Bestandteil des Strompreises, also den Preis in Cent pro Kilowattstunde (kWh), der mit Ihrem Jahresverbrauch an Strom multipliziert wird. 

Rund 36 Prozent machen Steuern, Abgaben und Umlagen aus – Geld also, das an den Staat fließt. Etwa 28 Prozent des Strompreises erhalten die Netzbetreiber dafür, dass der Strom durch ihre Netze geleitet wird (sogenannte Netzentgelte). Die restlichen 36 Prozent machen Beschaffung und Vertrieb durch die Stadtwerke aus.

  • Bei einem Stromtarif mit Energiepreisgarantie, auch Preisfixierung genannt, legt der Energieversorger den Strom-Einkaufspreis für einen definierten Zeitraum fest.  
  • Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das vorteilhaft, denn die Garantie bedeutet Kostensicherheit.
  • Je nach Stromanbieter und Tarif gilt die Preisfixierung für einen Zeitraum von einigen Monaten oder mehreren Jahren. 
  • Netzentgelte, Steuern und Abgaben sind von der Energiepreisgarantie ausgenommen.

Ihr Strompreis setzt sich aus verschiedenen Preiskomponenten zusammen. Energieversorger bieten Lieferverträge oft mit unterschiedlichen Preisgarantien für unterschiedliche Zeiträume an. Die Preisgarantien können sich dabei auf verschiedene Preisbestandteile beziehen, etwa auf Netzentgelte, den Energieanteil oder den Gesamtpreis.   

Hier eine Übersicht der verschiedenen Preisgarantien und ihrer Bestandteile: 

Die vollständige Preisgarantie enthält 

  • Strombeschaffung und Vertrieb  
  • Netznutzungsentgelte  
  • Konzessionsabgaben 
  • Bestehende Abgaben (zum Beispiel KWK-Umlage, Offshore-Netzumlage und § 19 NEV-Umlage) 

Ausgenommen sind  

  • Änderungen der Mehrwertsteuer und der Stromsteuer 
  • neu eingeführte Abgaben 

Die eingeschränkte Preisgarantie enthält 

  • Strombeschaffung und Vertrieb 
  • Netznutzungsentgelte  

Ausgenommen sind 

  • Konzessionsabgaben
  • Bestehende Abgaben (zum Beispiel KWK-Umlage, Offshore-Netzumlage und § 19 NEV-Umlage) 
  • Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer  
  • neu eingeführte Abgaben 

Die Energiepreisgarantie enthält 

  • Strombeschaffung und Vertrieb 

Ausgenommen sind 

  • Netznutzungsentgelte  
  • Konzessionsabgaben 
  • Bestehende Abgaben (zum Beispiel KWK-Umlage, Offshore-Netzumlage und § 19 NEV-Umlage)
  • Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer  
  • neu eingeführte Abgaben 

Bitte beachten Sie: Wir geben die Mehrwertsteuer und Stromsteuer immer in der aktuell gültigen Höhe weiter. 

Die Stadtwerke Meerbusch berechnen die Höhe Ihres Abschlags folgendermaßen:  

Arbeitspreis x Jahresverbrauch in Kilowattstunden + Jahresgrundpreis = Kosten pro Jahr  

Diese Kosten pro Jahr werden durch zwölf geteilt, das ergibt den monatlichen Abschlag. Die Preise in der Abschlagsberechnung sind immer Bruttopreise. Wir passen die Abschläge für das Folgejahr jeweils anhand Ihrer letzten Jahresabrechnung an.

  • Sie können Ihren Abschlag auf unserer Webseite ganz einfach selbst ermitteln. Sie benötigen dafür lediglich Ihren Jahresverbrauch an Strom und Gas und die aktuellen Tarifkosten.  
  • Alternativ multiplizieren Sie den Verbrauch aus der letzten Jahresrechnung mit dem neuen Arbeitspreis und addieren den Jahresgrundpreis. Jetzt haben Sie Ihre voraussichtlichen Jahreskosten für Strom oder Gas errechnet. Teilen Sie die Gesamtkosten durch zwölf und Sie haben Ihre passende monatliche Abschlaghöhe.    
  • Wir empfehlen Ihnen, Ihre Abschläge an die Strom- und Gaspreise anzupassen. Spätestens mit Ihrer nächsten Jahresrechnung erhalten Sie die neuen Abschläge von uns.
  • Die Entwicklung der Energiepreise an den Börsen, schlägt sich immer auch in Preisänderungen nieder.
  • Sollten Sie eine Preisänderung erhalten, stellen Sie bitte sicher, dass Ihre monatlichen Abschläge noch passen.
  • Rechnen Sie auf Basis des neuen Arbeitspreises, der Grundgebühr und ihres voraussichtlichen Jahresverbrauchs Ihren Abschlag aus.
  • In unserem Service Portal können Sie Ihren Abschlag jederzeit selbst erhöhen. So strecken Sie die finanziell höheren Kosten über einen längeren Zeitraum und verringern das Risiko einer hohen Nachzahlung. 

EEG-Umlage

Die EEG-Umlage wurde am 1. Juli 2022 von 4,43 Cent/Kilowattstunde brutto auf 0 Cent abgesenkt. Zum 1. Januar 2023 wird sie offiziell komplett abgeschafft.

Die Energiepreise sind 2022 stark gestiegen. Um Stromkundinnen und -kunden zu entlasten, hat der Bundestag ein Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung verabschiedet. Es legt fest, die EEG-Umlage zum 1. Januar 2023 abzuschaffen. 

Selbstverständlich geben wir den Wegfall der EEG-Umlage komplett an Sie weiter und senken damit Ihren Strompreis. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet.

Energie sparen

Es ist unser erklärtes Ziel, regional autarker zu werden. Wir sind an zahlreichen Photovoltaik-Projekten vor Ort beteiligt und investieren in Windparks. Überregional engagieren wir uns gemeinsam mit anderen Energieversorgern in der sogenannten Stadtwerke Initiative Klimaschutz für eine treibhausgasneutrale Wirtschaft.

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