
Die Fernwärmeversorgung in Meerbusch
Um von den Stadtwerken Meerbusch mit Fernwärme versorgt zu werden, muss sich in der näheren Umgebung Ihres Wohngebäudes ein sogenanntes Heizkraftwerk befinden. Dieses Fernwärmekraftwerk erzeugt dank spezieller und moderner Anlagen besonders energieeffizient Wärme. Die zentral erzeugte Wärme wird über ein spezielles Rohrsystem an die Wohngebäude und Unternehmen in der nahen Umgebung verteilt. Durch die direkte Lieferung von Wärme benötigen Gebäude mit einer Fernwärmeversorgung keine eigenen kostspieligen Heizanlagen und profitieren gleichzeitig von einer besseren Energieeffizienzbewertung im Energieausweis.
Die Abrechnung von Fernwärme erfolgt ähnlich wie Sie das vom Strom kennen. Sie zahlen einen fixen monatlichen Grundbetrag (z.B. für die Lieferung, Wartung oder Instandhaltung des Systems). Zum Anderen zahlen Sie Ihren tatsächlichen Wärmeverbrauch, der über Ihren Wärmezähler genau dokumentiert wird.
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AKTUELLE INFORMATION: Entlastungspakete der Bundesregierung
Um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, hat die Bundesregierung verschiedene Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Dazu gehören auch die Soforthilfe im Dezember sowie die Preisbremsen für Erdgas, Wärme und Strom.
Informationen zu den Maßnahmen haben wir für Sie zusammengefasst.
Zu den Informationen
Die Fernwärmegebiete und -tarife in Meerbusch
Fernwärmetarif I (Parkquartier Osterath)
Preise gültig: 01.10.2022 bis 30.09.2023 | netto | brutto* | |
---|---|---|---|
Arbeitspreis | ct/kWh | 14,98 | 16,03 |
Grundpreis** | ct/m2/Monat | 44,57 | 47,69 |
Zählerpreis*** | €/Monat | 6,72 | 7,19 |
Emissionspreis ab 01.01.2022**** | ct/kWh | 0,874 | 0,935 |
**je m² beheizbarer Wohnfläche
***bei zusätzlichem Wärmemengenzähler bzw. dezentraler Messung
****Der Emissionspreis wird dem Arbeitspreis hinzugerechnet
Information über Netzverluste aus §1a Abs. 2 AVBFernwärmeV
Verlust: 356,6 MWh
Preisblatt Parkquartier Osterath (PDF)
Ostara Anschluss- und benutzungszwang Niederschrift des Rates (PDF)
Fernwärmetarif II (Vielfalt Büderich)
Preise gültig: 01.10.2018 bis 30.09.2023 | netto | brutto* | |
---|---|---|---|
Arbeitspreis | ct/kWh | 5,00 | 5,35 |
Grundpreis** | ct/m2/Monat | 42,50 | 45,48 |
Zählerpreis*** | €/Monat | 6,41 | 6,86 |
Emissionspreis ab 01.01.2022**** | ct/kWh | 0,809 | 0,866 |
**je m² beheizbarer Wohnfläche
***bei zusätzlichem Wärmemengenzähler bzw. dezentraler Messung
****Der Emissionspreis wird dem Arbeitspreis hinzugerechnet
Information über Netzverluste aus §1a Abs. 2 AVBFernwärmeV
Verlust: 346,2 MWh
Fernwärmetarif III (Am Schweinheimer Kirchweg)
Preise gültig: 01.10.2022 bis 30.09.2023 | netto | brutto* | |
---|---|---|---|
Arbeitspreis | ct/kWh | 14,98 | 16,03 |
Grundpreis** | ct/m2/Monat | 44,57 | 47,69 |
Zählerpreis*** | €/Monat | 6,72 | 7,19 |
Emissionspreis ab 01.01.2022**** | ct/kWh | 0,831 | 0,889 |
**je m² beheizbarer Wohnfläche
***bei zusätzlichem Wärmemengenzähler bzw. dezentraler Messung
****Der Emissionspreis wird dem Arbeitspreis hinzugerechnet
Information über Netzverluste aus §1a Abs. 2 AVBFernwärmeV
Verlust: 20,3 MWh
Fernwärmetarif IV (Am Schackumer Bach)
Preise gültig: 01.10.2022 bis 30.09.2023 | netto | brutto* | |
---|---|---|---|
Arbeitspreis | ct/kWh | 9,71 | 10,39 |
Grundpreis** | ct/m2/Monat | 46,05 | 49,27 |
Zählerpreis*** | €/Monat | 6,83 | 7,31 |
Emissionspreis ab 01.01.2022**** | ct/kWh | 0,805 | 0,861 |
**je m² beheizbarer Wohnfläche
***bei zusätzlichem Wärmemengenzähler bzw. dezentraler Messung
****Der Emissionspreis wird dem Arbeitspreis hinzugerechnet
Information über Netzverluste aus §1a Abs. 2 AVBFernwärmeV
Verlust: 50,5 MWh
Entwicklung Gasbezugspreise für Kund:innen mit einem Vertragsabschluss bis 31.05.22
WB – Entwicklung Gasbezugspreise THE* Settlement
01.10.2022 | €/MWh | 01.10.2023 | €/MWh |
---|---|---|---|
Jul 2021 | 19,608 | Jul 2022 | 86,030 |
Aug 2021 | 23,083 | Aug 2022 | 136,715 |
Sep 2021 | 25,590 | Sep 2022 | 124,620 |
Okt 2021 | 32,883 | Okt 2022 | 117,338 |
Nov 2021 | 31,650 | Nov 2022 | 106,360 |
Dez 2021 | 42,010 | Dez 2022 | 108,440 |
Jan 2022 | 43,883 | Jan 2023 | 61,275 |
Feb 2022 | 51,872 | Feb 2023 | 61,135 |
Mrz 2022 | 70,136 | Mrz 2023 | 51,187 |
Apr 2022 | 84,470 | Apr 2023 | 57,539 |
Mai 2022 | 92,500 | Mai 2023 | 52,677 |
Jun 2022 | 99,120 | Jun 2023 | |
Durchschnitt | 51,40 | 87,57 |
WB = Energiebeschaffungspreis für Wärmelieferung, hier gilt der Gaspreis als Durchschnitt der Monate Juli des Vorjahres bis Juni des laufenden Jahres.
Der jeweils gültige Gaspreis wird aus den von der Powernext veröffentlichten Preisen für Jahres-Terminkontrakte für Erdgas im Marktgebiet THE für das dem Anpassungszeitpunkt folgende Jahr ermittelt: Gaspreis über einen Zeitraum von 12 Monaten (Referenzzeitraum) mit 3 Monaten Nachlauf. Maßgeblich für die Preismittelung ist der jeweils für den 15. eines jeden Monats des Referenzzeitraums veröffentlichte Abrechnungspreis. Falls der 15. eines Handelsmonats kein Handelstag ist, wird der nächste darauf folgende Handelstag eines Handelsmonats herangezogen. Maßgeblich sind dabei, ausgehend von den für das auf den Anpassungszeitpunkt folgende Kalenderjahr (x), jeweils die veröffentlichten Abrechnungspreise für Einjahresfutures (Bezeichnung in der Preisveröffentlichung der Powernext: „Calendar +(x)“) für die Monate Juli bis Dezember des Vorvorjahres (x-2) und die Monate Januar bis Juni des Vorjahres (x-1).
Daten abrufbar unter: https://www.powernext.com/futures-market-data – Abschnitt „All contracts“, Tabelle „Settlement prices on Seasons and Calendars“, Reiter „THE“.
https://www.powernext.com/futures-market-data
*Die Marktgebiete NCG und Gaspool wurden zum 01.10.2021 zum neuen Marktgebiet THE zusammengelegt.
Entwicklung Gasbezugspreise für Kund:innen mit Vertragsabschluss ab 01.06.22
WB – Entwicklung Gasbezugspreise THE* Settlement
01.10.2022 | Winter 22/23 €/MWh | Sommer 23 €/MWh | 01.10.2023 | Winter 23/24 €/MWh | Sommer 24 €/MWh |
---|---|---|---|---|---|
Jul 2021 | 22,642 | 17,801 | Jul 2022 | 116,290 | 78,310 |
Aug 2021 | 29,829 | 20,400 | Aug 2022 | 188,800 | 122,430 |
Sep 2021 | 33,355 | 22,783 | Sep 2022 | 190,995 | 104,644 |
Okt 2021 | 43,668 | 28,970 | Okt 2022 | 151,765 | 106,565 |
Nov 2021 | 40,311 | 28,476 | Nov 2022 | 130,445 | 98,390 |
Dez 2021 | 70,030 | 33,060 | Dez 2022 | 135,165 | 100,090 |
Jan 2022 | 64,466 | 37,535 | Jan 2023 | 66,115 | 58,240 |
Feb 2022 | 68,126 | 45,782 | Feb 2023 | 63,214 | 59,144 |
Mrz 2022 | 101,271 | 64,509 | Mrz 2023 | 52,132 | 49,423 |
Apr 2022 | 97,870 | 79,104 | Apr 2023 | 57,500 | 55,942 |
Mai 2022 | 103,741 | 87,996 | Mai 2023 | 50,180 | 51,059 |
Jun 2022 | 126,700 | 90,651 | Jun 2023 | ||
Durchschnitt | 66,83 | 46,42 | Durchschnitt | 109,33 | 80,39 |
Faktor | 0,750 | 0,250 | Faktor | 0,750 | 0,250 |
Einzelwert | 50,13 | 11,61 | Einzelwert | 82,00 | 20,10 |
GWJ-Wert | 61,73 | GWJ-Wert | 102,09 |
WB = Gasbeschaffungspreis für Wärmelieferung, hier gilt der Gaspreis als Durchschnitt der Monate Juli des Vorjahres bis Juni des laufenden Jahres.
Der jeweils gültige Gaspreis wird aus den von der Powernext veröffentlichten Preisen für die Season-Terminkontrakte für Erdgas im Marktgebiet THE für das dem Anpassungszeitpunkt folgende Gaswirtschaftsjahr ermittelt: Gaspreis über einen Zeitraum von 12 Monaten (Referenzzeitraum) mit drei Monaten Nachlauf. Maßgeblich für die Preismittelung ist der jeweils für den 15. eines jeden Monats des Referenzzeitraums veröffentlichte Abrechnungspreis. Falls der 15. eines Handelsmonats kein Handelstag ist, wird der nächste darauf folgende Handelstag eines Handelsmonats herangezogen. Maßgeblich sind dabei, ausgehend von den für das auf den Anpassungszeitpunkt folgende Gaswirtschaftsjahr (x), jeweils die veröffentlichten Abrechnungspreise für Seasonfutures (Bezeichnung in der Preisveröffentlichung der Powernext: „Season +(x)“). Das Produkt Winter wird bei der Ermittlung des Durchschnittsgaspreises WB mit dem Faktor 0,75, das Produkt Summer mit den Faktor 0,25 berücksichtigt.
Daten abrufbar unter: https://www.powernext.com/futures-market-data – Abschnitt „All contracts“, Tabelle „Settlement prices on Seasons and Calendars“, Reiter „THE“.
Fragen und Antworten rund um die Fernwärme
Die neuen Tarife 2022/2023
Warum haben die Stadtwerke Meerbusch den Preis für Fernwärme erhöht?
Unsere Fernwärme produzieren wir, indem wir Erdgas als Brennstoff nutzen. Es gibt also eine preisliche Bindung an den fossilen Energieträger. Seit 2021 steigen die Gaspreise konstant. Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Gründe: Nach der Pandemie hat erstens die Wirtschaft weltweit angezogen, es wird viel Energie gebraucht. Zweitens kommt Russland seinen zugesicherten Erdgaslieferungen seit mehreren Monaten nicht nach. Das führt dazu, dass Importeure Gas aus anderen Ländern zu hohen Preisen einkaufen müssen. Der Gaspreis und die Entwicklung des Energiemarkts sind zwei wesentliche Faktoren, die den Preis von Fernwärme bestimmen.
Der Gaspreis lässt sich an der Europäischen Energiebörse ablesen, Kennzahlen zur Entwicklung des Energiemarkts veröffentlicht das Statistische Bundesamt. Hier spiegeln beispielweise Preisänderungen bei Indikatoren wie “Elektrischer Strom” oder “Dienstleistungen der Elektrizitätsversorgung, Gas, Fernwärme” das Markgeschehen wider.
Warum entwickeln sich die Preise in den Fernwärmegebieten verschieden?
Die Fernwärmegebiete wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten erschlossen. Die Berechnungen beziehen sich also auf den jeweiligen Gaspreis sowie auf die unterschiedlichen Bedingungen des Energiemarktes. Für das Fernwärme-Gebiet II besteht eine vertraglich garantierte Preisbindung. Deshalb ändert sich der Preis in diesem Tarif nicht.
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Preiserhöhung?
Die Grundlage bildet die sogenannte Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme, kurz AVBFernwärmeV.
Ab wann gilt die Preiserhöhung?
Sie gilt vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023. Energieversorger wie die Stadtwerke passen die Preise für Fernwärme jährlich an. Wie die Verordnung (AVBFernwärmeV) es vorsieht, haben wir die Preisanpassung auf unserer Homepage und in einer Anzeige in der Rheinischen Post am 1. Oktober veröffentlicht. Darüber hinaus informieren wir unsere Kundinnen und Kunden in einem gesonderten Schreiben, das der Jahresabrechnung beiliegt.
Abschläge anpassen
Der Preis für Fernwärme sind gestiegen. Wie kann es innerhalb eines Jahres zu einer solchen Steigerung kommen?
Erstens steigt der Gaspreis seit Frühjahr 2021 kontinuierlich, weil die Wirtschaft nach Corona angezogen hat und weltweit viel produziert wird. Zweitens hat die Drosselung zugesicherter Gaslieferungen Russlands dazu geführt, dass Gas immer teurer wird.
Bei den Berechnungen des Fernwärme-Preises liegen die durchschnittlichen Zahlen der vergangenen zwölf Monate zugrunde. Der Preis, den Sie bis jetzt gezahlt haben, beruhte also auf den Zahlen von 2020/2021. In dieser Zeit war die Wirtschaft aufgrund der Pandemie stark eingeschränkt und der Preis für Gas war niedrig, weil weniger davon gebraucht wurde.
Energiepreise hängen immer mit wirtschaftlichen und geopolitischen Faktoren zusammen. Gäbe es keinen Krieg, würde der Gaspreis dennoch über dem Wert vor Corona liegen. Der Krieg Russlands aber treibt die Preise zusätzlich in die Höhe.
Sollte ich meine Abschläge anpassen?
Das hängt vom Turnus Ihrer Jahresabrechnung ab. Wenn wir Ihren Verbrauch zum 30.9. abrechnen, müssen Sie Ihre Abschläge nicht anpassen. Der Abschlagsplan, den Sie mit Ihrer Jahresabrechnung erhalten haben, berücksichtigt bereits den Tarif, der ab 1.10.2022 gilt.
Anders verhält es sich bei unseren Kunden und Kundinnen, deren Verbrauch wir zum 31.12.2022 abrechnen. Denn die letzten drei Monate Ihrer Abrechnung, also Oktober, November und einschließlich Dezember, sind in Ihren Vorauszahlungen für 2022 noch nicht berücksichtigt. Aber gerade in diesen Monaten fallen gut 35 Prozent des gesamten Jahresverbrauchs an. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Abschläge anpassen. Entweder online in unserem Service Portal oder Sie wenden sich an unser Service Team: 02159 9137-333
Wie hoch sollte mein monatlicher Abschlag sein?
Da jeder Verbrauch individuell ist, ist es schwierig, eine Pauschale zu nennen. So können Sie Ihren Abschlag selbst errechnen:
- Nehmen Sie aus Ihrer Jahresabrechnung Ihren Verbrauch und multiplizieren sie ihn mit dem neuen Arbeitspreis.
- Teilen Sie die Gesamtkosten durch zwölf. Das ist Ihre monatliche Abschlaghöhe.
Eine vierköpfige Familie im Fernwärmegebiet I in Meerbusch verbraucht im Jahr durchschnittlich 18.000 Kilowattstunden Fernwärme.
Neuer Arbeitspreis x Jahresverbrauch = Kosten im Jahr
0,1603 Euro x 18.000 Kilowattstunden/Jahr = 2.885,40 Euro im Jahr
Gesamtkosten geteilt durch 12 Monate = monatlicher Abschlag
2.885,40 Euro / 12 = 240,49 Euro monatlich
Der Grundpreis ist übrigens nicht mit berechnet, weil er sich an der Größe der Wohnung oder des Hauses orientiert.
Sie können Ihren Abschlag selber auf unserem Service Portal erhöhen oder sich mit unserem Service Team in Verbindung setzen.
Was geschieht, wenn ich die weiter steigenden Preise irgendwann nicht mehr bezahlen kann?
Bitte zögern Sie nicht und wenden Sie sich frühzeitig an uns. Es ist uns wichtig, Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite zu stehen und Sie bei Zahlungsschwierigkeiten zu unterstützen.
Beispielsweise können Sie mit einer sogenannten Abwendungsvereinbarung offene Rechnungsbeträge in Raten begleichen.
So schließen Sie eine Abwendungsvereinbarung mit uns:
- Laden Sie das Musterformular (PDF) herunter
- Füllen Sie das Formular aus und geben Sie die gewünschte Ratenhöhe an
- Schicken Sie es anschließend per E-Mail an zahlungsberatung@stm-stw.de
Allgemeines zur Fernwärme
Welche Energie nutzen die Stadtwerke Meerbusch, um Fernwärme zu erzeugen?
Für die Herstellung von Fernwärme betreiben die Stadtwerke Meerbusch sogenannte Heizzentralen. Diese sind je nach Fernwärmegebiet unterschiedlich ausgestattet. Bisher haben die Stadtwerke größtenteils Erdgaskessel und Blockheizkraftwerke (BHKW) installiert, in denen Erdgas zur Wärmeerzeugung als Brennstoff eingesetzt wird. Fernwärme-Kundinnen und Kunden nutzen diese Wärme zum Heizen.
Wie wird der Preis für Fernwärme ermittelt?
Der jährliche Fernwärmepreis wird mit einer mathematischen Formel berechnet. Diese Formel ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Vertrages und basiert auf der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV). Die Stadtwerke sind bei der Festlegung des Fernwärme-Tarifs an diese Formel gebunden.
Auf unserer Homepage können Sie die Entwicklung des Gaspreises der vergangenen zwölf Monate nachvollziehen. Wie sich der Energiemarkt insgesamt entwickelt, darüber gibt das Statistische Bundesamt Auskunft.
Wird der Preis für Fernwärme im Jahr 2023 wieder sinken?
Solange der Krieg nicht beendet ist und sich Gaspreis und Energiemarkt nicht beruhigen, wird der Tarif für Fernwärme nicht sinken. Um den Preis für Fernwärme zu berechnen, nimmt man die durchschnittlichen Werte vergangener Monate. Konkret heißt das: Für die Jahresabrechnung 2023 gelten die Monate von Juli bis Dezember 2022 sowie Januar bis einschließlich Juni 2023 – ein Abrechnungsjahr, in dem unserer Einschätzung nach der Gaspreis hoch bleiben wird und der Energiemarkt turbulent.
Fernwärme und Gas-Umlagen
Haben die neuen Gas-Umlagen mit der Preiserhöhung zu tun?
Nein. Die Preiserhöhung hat allein mit den seit 2021 konstant steigenden Gaspreisen zu tun.
Bleiben Sie informiert
Lesen Sie in unserer Rubrik Aktuelles, was die Entwicklungen auf dem Energiemarkt für uns und unsere Region bedeuten.

Einfache Tipps die Ihre Ausgaben für Wärme senken können
Ein großer Teil Ihrer jährlichen Energiekosten wird durch das Heizen von Wohnräumen verschlungen. Dabei können schon kleine Veränderung im Alltag Ihre Heizkosten reduzieren. Wir haben ein paar hilfreiche Tipps für Sie zusammen gestellt.
