Strom in der Grund- und Ersatzversorgung für Geschäftskunden
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Die Stadtwerke Meerbusch: Wir versorgen Sie immer zuverlässig mit Strom

Ohne Strom läuft nichts! Deshalb übernehmen wir immer lückenlos die Stromversorgung, wenn es z.B. bei einem Anbieterwechsel zu Verzögerungen kommt, Ihr Stromlieferant die Energielieferung einstellt oder aber Sie keinen Vertrag mit einem Stromlieferant abgeschlossen haben.

Ihr Unternehmen bezieht dann automatisch Strom über die sogenannte Ersatzversorgung. Die Ersatzversorgung hat keine Kündigungsfrist und entspricht unserem aktuellen Grundversorgungstarif.

Unsere Ersatz- und Grundversorgungstarife für Unternehmen (Standardlastprofil)

Tarif: Ersatzversorgung

  • Zuverlässig
  • Jederzeit kündbar: flexibel und ungebunden
  • Gültig ab 01.06.2023

Verbrauchspreis: 30,21 Cent/kWh
Grundpreis:7,72 Euro/Monat
(92,64 Euro/Jahr)

Verbrauchsbereich:10.001 – 100.000 kWh/Jahr
Preisgarantie:keine
Tarifgültigkeit:ab 01.06.2023
Laufzeit:keine
Kündigungsfrist:14 Tage vor Ablauf
Zahlungsweise: monatlich

Tarif: Grundversorgung

  • Zuverlässig
  • Jederzeit kündbar: flexibel und ungebunden
  • Gültig ab 01.06.2023

Verbrauchspreis: 30,21 Cent/kWh
Grundpreis:16,59 Euro/Monat
(199,08 Euro/Jahr)

Verbrauchsbereich:0 – 10.000 kWh/Jahr
Preisgarantie:keine
Tarifgültigkeit:ab 01.06.2023
Laufzeit:keine
Kündigungsfrist:14 Tage vor Ablauf
Zahlungsweise: monatlich

Tarif: Grundversorgung

  • Zuverlässig
  • Jederzeit kündbar: flexibel und ungebunden
  • Gültig ab 01.06.2023

Verbrauchspreis: 25,74 Cent/kWh
Grundpreis:10,72 Euro/Monat
(128,64 Euro/Jahr)

Verbrauchsbereich:0 – 10.000 kWh/Jahr
Preisgarantie:keine
Tarifgültigkeit:ab 01.06.2023
Laufzeit:keine
Kündigungsfrist:14 Tage vor Ablauf
Zahlungsweise: monatlich

Preise für SP1 Anlagen

  • Zuverlässig
  • Jederzeit kündbar: flexibel und ungebunden
  • Gültig ab 01.06.2023

Verbrauchspreis (HT): 30,21 Cent/kWh
Verbrauchspreis (NT): 25,74 Cent/kWh
Grundpreis:10,72 Euro/Monat
(128,64 Euro/Jahr)

Verbrauchsbereich:0 – 10.000 kWh/Jahr
Preisgarantie:keine
Tarifgültigkeit:ab 01.06.2023
Laufzeit:keine
Kündigungsfrist:14 Tage vor Ablauf
Zahlungsweise: monatlich

Besonderheiten für SP1 Anlagen

Die Aufteilung des während der Freigabestunden gemessenen Stromverbrauchs erfolgt mittels eines vom örtlichen Netzbetreiber mitgeteilten Faktors. Bei Anlagen mit Tagnachladung beträgt dieser in der Regel 25%, bei Anlagen ohne Tagnachladung in der Regel 15%. Durch Multiplikation des Faktors mit dem außerhalb der Freigabestunden gemessenen Stromverbrauch wird eine Ausgleichsmenge ermittelt. Der außerhalb der Freigabestunden gemessene Stromverbrauch wird um die Ausgleichsmenge erhöht. Dieser erhöhte Stromverbrauch gilt als übriger Stromverbrauch (HT). Der während der Freigabestunden gemessene Stromverbrauch wird um die vorgenannte Ausgleichsmenge vermindert. Der verminderte Stromverbrauch gilt als Wärmespeicherstromverbrauch (NT).

Preise für SP2 Anlagen

  • Zuverlässig
  • Jederzeit kündbar: flexibel und ungebunden
  • Gültig ab 01.06.2023

Verbrauchspreis (HT): 30,21 Cent/kWh
Verbrauchspreis (NT): 25,74 Cent/kWh
Grundpreis:10,72 Euro/Monat
(128,64 Euro/Jahr)

Verbrauchsbereich:0 – 10.000 kWh/Jahr
Preisgarantie:keine
Tarifgültigkeit:ab 01.06.2023
Laufzeit:keine
Kündigungsfrist:14 Tage vor Ablauf
Zahlungsweise: monatlich

Die oben genannten Preise beinhalten die Stromsteuer entsprechend dem Stromsteuergesetz (StromStG). Sie beträgt 2,05 Ct/kWh. Die Strompreise beinhalten die Belastungen aus dem EEG, KWK-Gesetz, Umlage nach §19 Abs. 2 StromNEV, Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f EnWG-Novelle, Aufschlag zur Entschädigung drohender Netzinstabilität nach § 18 AbLaV Abs. 1 und die jeweils genehmigten Netzentgelte.

Ab dem 01.01.2023 wird die EEG-Umlage und der Aufschlag zur Entschädigung drohender Netzinstabilität nach § 18 AbLaV Abs. 1 nicht mehr erhoben.

Es handelt sich bei den hier angegebenen Preisen um gerundete Werte. Bei der tatsächlichen Abrechnung kann es zu leichten Abweichungen im Nachkommastellenbereich kommen. Bei den Preisangaben handelt es sich um Nettopreise.

Grundlage für Grund- und Ersatzversorgung ist die Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV

Sie haben einen höheren Stromverbrauch? Dann finden Sie hier die Tarifinformationen zu Ersatzversorgung ab 100.000 kWh/a.

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