28. Oktober 2022 Erste Entlastungen für Verbraucher:innen Die rechtliche Grundlage trägt einen langen Namen und wirkt sich auf die Energiekosten der Bürgerinnen und Bürger aus: Am 25. Oktober wurde im Bundesanzeiger das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ veröffentlicht. Damit ist das Vorhaben von Bundestag und Bundesrat nun auch rechtskräftig. Die Umsatzsteuer wird vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 von 19 auf 7 Prozent reduziert. Steuersatz bei Verbrauch von Erdgas und Fernwärme Der ermäßigte Steuersatz gilt für Verbraucherinnen und Verbraucher von Erdgas und Fernwärme. Wie bereits angekündigt, geben die Stadtwerke Meerbusch diese Entlastung an ihre Kundinnen und Kunden rückwirkend zum 1. Oktober weiter. So viel spart eine Familie Ein Haushalt mit vier Personen verbraucht rund 18.000 Kilowattstunden im Jahr. Legt man beispielsweise den Gaspreis der Grundversorgung bei den Stadtwerken Meerbusch zugrunde, spart eine vierköpfige Familie jährlich 314 Euro. Geplante Entlastung durch den Bund im Dezember Und noch ein weiterer Gesetzesentwurf wurde auf den Weg gebracht, um die Energiekosten für Bürger:innen zu reduzieren: Im Dezember will der Bund die Abschläge für den Verbrauch von Erdgas und Fernwärme übernehmen. Mit der Soforthilfe sollen Privathaushalte sowie kleine Unternehmen unterstützt werden, die einen direkten Vertrag mit einem Energieversorger haben. Über die Einmalzahlung soll die Zeit bis zum Start der Gaspreisbremse im März 2023 überbrückt werden. Berechnungsgrundlage noch unklar Die ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme hatte ursprünglich empfohlen, die Soforthilfe im Dezember auf Basis der Abschläge vom September 2022 zu berechnen. Die Regierung sieht in ihrem Entwurf jedoch eine andere Grundlage vor. Danach soll ein Zwölftel des Jahresverbrauchs ermittelt und mit dem aktuellen Gaspreis multipliziert werden. Expert:innen aus der Energiewirtschaft halten diesen Ansatz allerdings für zu kompliziert und aufwendig. Auf welcher Berechnungsgrundlage sich die Abschläge im Dezember letztlich beziehen werden, ist also noch offen. Der neue Energietipp-Flyer ist da! Ab sofort steht Ihnen in unserem Service Center die neue Broschüre mit Energietipps kostenlos zur Verfügung. Leicht, verständlich, spielerisch: So einfach geht Energie sparen. Service CenterStadtwerke Meerbusch GmbHAm Pfarrgarten 140667 Meerbusch-Büderich Wussten Sie? Ein angeschlossenes Ladekabel verbraucht auch dann Strom, wenn das Smartphone gar nicht mehr daran steckt. Auf unserer neuen Webseite Energieeffizienz decken wir Energiefresser auf. Informieren Sie sich und nutzen Sie Energie so optimal wie möglich. Ihr Draht zu uns Sie befürchten aufgrund der Energiekrise in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten? Melden Sie sich gerne zeitnah bei uns per Mail: zahlungsberatung@stm-stw.de Wir finden gemeinsam eine Lösung.
25. Oktober 2022 Abrechnung auf falschem Briefpapier Ende letzter Woche haben wir an alle Meerbuscher Kundinnen und Kunden die Jahresabrechnung zum 30.09.2022 versendet. Leider ist dabei ein Fehler unterlaufen. Die Rechnungen wurden irrtümlicherweise mit dem Briefpapier der Stadt Meerbusch versendet. Absender sollten aber die Stadtwerke Meerbusch sein. Unmittelbar nachdem der Fehler aufgefallen ist, haben wir veranlasst, dass den betroffenen Haushalten die Jahresabrechnung erneut mit unserem Absender zugeschickt wird. Die korrekte Version wird am 25. Oktober versandt und sollten bis Ende der Woche im Briefkasten landen. Insgesamt 13.500 Kund:innen betroffen Wir bitten alle, die eine Energieabrechnung mit dem Briefkopf der Stadt Meerbusch erhalten haben, diese Rechnung zu vernichten. Gültig ist nur die Rechnung mit dem Briefkopf der Stadtwerke Meerbusch. Die Stadtwerke entschuldigen sich für den Fehler und stehen für Rückfragen unter 02159 9137-333 zur Verfügung. Ihr Draht zu uns: Sie haben Fragen zu Ihrer Jahresabrechnung?Schreiben Sie gerne an kundenservice@stm-stw.de Bitte um Geduld Viele Kundinnen und Kunden haben Fragen zu ihren Jahresabrechnungen. Aus diesem Grund kommt es aktuell zu einem erhöhten Telefonaufkommen. Bitte haben Sie etwas Geduld. Oder schreiben Sie uns: kundenservice@stm-stw.de. Neue Infos zur Energieeffizienz Kennen Sie schon unsere neuesten Infos, wie Sie nachhaltig und effizient mit Energie umgehen können? Ein Klick lohnt sich bestimmt: https://stadtwerke-meerbusch.de/service/energieeffizienz/
17. Oktober 2022 Preis für Gas soll auf 12 Cent begrenzt werden Die ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme hat der Bundesregierung zu Beginn der zweiten Oktoberwoche ihren Bericht mit Vorschlägen vorgelegt, wie die Bürgerinnen und Bürger angesichts der extrem hohen Gaspreise entlastet werden können. Das zweistufige Modell sieht für Privathaushalte und kleine Firmen eine schnelle staatliche Hilfe im kommenden Dezember vor. Sie wird auf Basis der Abschläge vom September 2022 berechnet. Im zweiten Schritt soll die eigentliche Preisbremse für große Industrieunternehmen im Januar, für Privathaushalte und kleine Firmen ab März 2023 realisiert werden. Bis April 2024 würde damit ein fester Preis für Erdgas garantiert: Der Verbrauchspreis für Erdgas läge dann bei 12, für Fernwärme bei 9,5 Cent je Kilowattstunde. Diese Garantie soll für 80 Prozent des individuellen Verbrauchs gelten, die restlichen 20 Prozent müssen Kundinnen und Kunden zum Marktpreis bezahlen. Devise bleibt: Energie sparen Wie konkret die 14-monatige Begrenzung des Gas- und Fernwärmepreises aussieht, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, die Vorschläge der Kommission auszugestalten. Wenn eine Preisbremse die Kosten für Gas auch begrenzt, so betont die Expert:innengruppe dennoch, wie wichtig es ist, weiterhin Energie zu sparen. Mindestens 20 Prozent müsse der Verbrauch deutschlandweit in diesem Winter zurückgehen, so ihre dringende Empfehlung: „Darüber hinausgehende Einsparungen helfen, einer Gasmangellage vorzubeugen und die Großhandelspreise zu senken.“ Den Vorschlag der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme können Sie hier nachlesen. Sie fragen – wir antworten Muss ich aktiv werden, um die Einmalzahlung im Dezember zu erhalten? Hauseigentümer, Hausverwalter und Vermieterinnen müssen nichts tun, um die Erstattung im Dezember zu erhalten. Sie bekommen von den Stadtwerken automatisch eine Gutschrift über den Abschlag. Das gilt auch für Mieterinnen und Mieter, die über eine Gasetagenheizung verfügen. Alle anderen sollten sich an ihre Vermieter:innen oder Hausverwaltungen wenden. Welche Rechte haben Mieterinnen und Mieter? Wer privat vermietet oder Haus/Wohnungen verwaltet, erhält die Entlastung durch die Stadtwerke und muss sie an die Mieter:innen weitergeben. Hierzu wird die Einmalzahlung nach dem Schlüssel aufgeteilt, nach dem die Heizkosten im vergangenen Jahr auf die einzelnen Mietparteien verteilt wurden. Anschließend wird dieser Betrag jedem einzelnen Mieterkonto gutgeschrieben. Muss die Gutschrift bei der Steuer angegeben werden? Ja, diese einmalige Unterstützung ist steuerpflichtig und muss als geldwerter Vorteil angegeben werden. Ist es sinnvoll, jetzt noch den Abschlag für Dezember zu erhöhen? Nein, das ist es nicht. Die geplante Gutschrift soll auf Basis des Verbrauchs ermittelt werden, der der Abschlagszahlung im September 2022 zugrunde lag. Die Stadtwerke werden diese Daten für jeden Haushalt individuell ermitteln und sicherstellen, dass die staatliche Leistung rechtzeitig bei ihren Kund:innen ankommt. Bedeutet Gaspreisbremse dasselbe wie Gaspreisdeckel? Der Begriff des Gaspreisdeckels wird vor allem im Kontext der Maßnahmen auf EU-Ebene benutzt. Die Kommission spricht in ihrem jetzt vorliegenden Bericht hingegen von einer Gaspreisbremse. Beide Begriffe werden häufig synonym benutzt. Sie meinen aber unterschiedliche Mechanismen. Mit der Gaspreisbremse garantiert der Staat Verbrauchern und Industrie einen fest gelegten Bruttopreis für ein festes Kontingent an Energie. In beiden Fällen werden Kosten also „ausgebremst“ oder „gedeckelt“ – und vom Staat übernommen. Heizungsthermostat richtig einstellen Durch den bewussten Umgang mit Energie kann jede:r Einzelne einen Beitrag leisten, um eine Gasmangellage zu vermeiden. Mit jedem Grad weniger Raumtemperatur sparen Sie sechs Prozent Energie. Hier die empfohlenen Richtwerte: Wohnzimmer: 20 bis 22 Grad Schlafzimmer: 15 bis 18 Grad Küche: 16 bis 18 Grad Badezimmer: 22 bis 24 Grad Flur: 15 bis 16 Grad Noch mehr Tipps … … zum richtigen Heizen finden Sie beim Klick auf stadtwerke-meerbusch.de/waerme-sparen/ Ihr Draht zu uns Sie befürchten aufgrund der Energiekrise in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten? Melden Sie sich gerne zeitnah bei uns per Mail: zahlungsberatung@stm-stw.de Wir finden gemeinsam eine Lösung.
7. Oktober 2022 Die Gasbeschaffungs-Umlage wird nicht umgesetzt Die Entscheidung gab Olaf Scholz am 29. September 2022 auf einer Pressekonferenz bekannt: Die Gasbeschaffungs-Umlage wird nicht umgesetzt. Mit dieser Umlage sollten Importeure unterstützt werden, die derzeit Gas zu horrenden Preisen einkaufen müssen, weil Russland seinen zugesicherten Lieferungen nicht nachkommt. Die Gasbeschaffungsumlage wurde mit 2,419 Cent pro Kilowattstunde netto festgelegt und sollte dem Gaspreis hinzugerechnet werden. Nun kommt es anders: Um Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund steigender Energiepreise zu entlasten, kippt der Bund nicht nur die Gasbeschaffungsumlage – er will auch schnellstmöglich eine Strom- und Gaspreisbremse einführen. Das bedeutet: Der Staat finanziert mit rund 200 Milliarden Euro die Energiepreise und federt damit einen Teil des Preises für Verbraucherinnen und Verbraucher ab. Die genauen Details dazu werden derzeit von einer Expertenkommission erarbeitet, die Ergebnisse werden im Laufe des Monats vorgestellt. Danach müssen die Vorschläge vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Es kann also noch einige Wochen dauern, bis der sogenannte Abwehrschirm gesetzlich verankert ist. Das bedeutet die Entscheidung für die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Meerbusch Aufgrund der Entscheidung der Regierung reichen die Stadtwerke Meerbusch die zum 1. Oktober angekündigte Gasbeschaffungsumlage nicht an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Gleichwohl bleibt die Gasspeicher-Umlage sowie die erhöhte Bilanzierungs-Umlage bestehen. Die Gasspeicher-Umlage beträgt 0,059 Cent netto pro Kilowattstunde, die Bilanzierungs-Umlage 0,570 Cent pro Kilowattstunde netto. Das bedeutet: Die Stadtwerke Meerbusch werden die beiden Umlagen an ihre Kundinnen und Kunden weiterreichen. Zu ihrem Gaspreis kommen also pro Kilowattstunde 0,629 Cent netto hinzu. Der ermäßigte Steuersatz kommt Nach Beschluss des Bundesrates vom 7. Oktober 2022 gilt für Erdgas und Fernwärme vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Die Stadtwerke Meerbusch geben den ermäßigten Steuersatz selbstverständlich rückwirkend an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Wir begrüßen die Entscheidung des Bundes, die Gasbeschaffungs-Umlage nicht umzusetzen und mit der geplanten Strom- und Gaspreisbremse viele Menschen in unserer Region zu entlasten. Gleichzeitig möchten wir unsere Kundinnen und Kunden motivieren, Energie zu sparen. Einfache, aber wirksame Tipps finden Sie auf unserer Energiesparseite. In unserer Rubrik Aktuelles halten wir Sie über wichtige Veränderungen des Energiemarkts und der Folgen für Sie oder die Region stets auf dem Laufenden.