26. April 2024 Betrüger mit verschiedenen Tricks aktiv Es klingelt an der Türe und ein angeblicher Mitarbeiter des Wasserwerks verlangt Zugang zur Wohnung: Ein Wasserrohr an der Straße sei defekt, er müsse die Leitung im Haus absperren. Wer ihn ins Haus lässt, beklagt hinterher zumeist den Verlust von Geld oder Wertgegenständen. Wie können Sie vorbeugen? Wichtig zu wissen: Unsere Monteure verlangen niemals den Zugang zu Wohnungen, wenn eine Hauptwasserleitung auf der Straße defekt ist. Sie klingeln allenfalls, um Sie zu informieren, wie lange das Wasser voraussichtlich nicht fließt. Dabei weisen sie sich – wie bei allen anderen Kontakten auch – immer mit Dienstausweis inklusive Lichtbild aus. Prüfen Sie in Ruhe den Dienstausweis und vergleichen Sie ihn gerne auch mit dem Personalausweis. Alleine das veranlasst Betrüger zumeist zum Rückzug. Wann benötigen die Stadtwerke den Zugang zu Ihrer Wohnung? Erstens beim Wechsel des Zählers: Dafür vereinbaren wir mit Ihnen immer einen festen Termin. Zweitens beim Ablesen der Zähler für die Jahresrechnung: Unsere Ableser kündigen wir über die Presse und auf unserer Webseite stets mit Namen und Foto an. Wenn Sie einen Defekt an Ihrem Hausanschluss oder den Leitungen vor dem Wasserzähler feststellen, ist unser Notdienst unter der Rufnummer 0800 8 101 102 rund um die Uhr für Sie da. Sollte tatsächlich einmal eine Wasserleitung in Ihrer Wohnung defekt sein, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Installateur. Ein Verzeichnis finden sie hier. Unerwünschte Verträge widerrufen Die zweite Masche, die derzeit häufiger vorkommt, ist der betrügerische Werbeanruf. Sein Ziel ist es, Kundinnen und Kunden mit falschen Informationen abzuwerben. So behauptet jetzt ein Anrufer mit Kölner Nummer, dass der aktuelle Erdgas-Vertrag geändert werden müsse. Er begründet das mit dem Anstieg der Mehrwertsteuer und einer neuen CO2-Steuer. Nur: Ändern sich Preisbestandteile wie Steuern, wird überhaupt kein neuer Tarifvertrag notwendig. Wichtig: Geben Sie niemals Daten rund um Ihren Vertrag, insbesondere Ihre Zählernummer, an Dritte weiter. Passiert es doch einmal und Sie erhalten einen unerwünschten Vertrag, dann können Sie ihn ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Zustandekommen widerrufen. Hier ein entsprechender Musterbrief. Übrigens sind Werbeanrufe ohne Ihre vorherige Einwilligung generell gesetzlich verboten! Unternehmen, die so agieren, müssen mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Richtig verhalten bei Werbeanrufen Wir haben einige Hinweise für Sie zusammengestellt, wie Sie sich bei belästigender und betrügerischer Telefonwerbung am besten verhalten. Mehr Identität telefonisch bestätigen lassen Wenn ein Mitarbeitender der Stadtwerke bei Ihnen klingelt, dann können Sie sich seine Identität auch noch einmal telefonisch bestätigen lassen: wochentags zwischen 8 und 17 Uhr unter der Nummer 02159 9137–0; außerhalb dieser Zeiten unter 0800 8 101 102.
25. April 2024 Service Center am Freitagnachmittag geschlossen Am Freitag, den 26. April 2024, bilden sich unsere Kolleginnen und Kollegen weiter, um Sie auch in Zukunft optimal beraten zu können. Die Weiterbildungsmaßnahme dient auch dazu, unsere Prozesse zu optimieren, um Ihre Anliegen schneller bearbeiten zu können. Ab 12 Uhr können Sie uns ausnahmsweise nur per Kontaktformular auf unserer Website erreichen. Oder Sie rufen an. Telefonisch erreichen Sie das Service Team unter der Rufnummer 02159 / 9137-333. Sollte es zu Störungen am Versorgungsnetz kommen, ist der Notdienst rund um die Uhr unter der Rufnummer 0800/8 101 102 erreichbar. Nutzen Sie gerne unseren Online-Service Um dem wachsenden Bedarf an Information und Unterstützung gerecht zu werden, haben wir auch unsere Kontaktformulare auf der Webseite erweitert: stadtwerke-meerbusch.de/kontakt. Zu Themen wie Umzug, Rechnung, Zählerstand, Technik, Straßenbeleuchtung oder Förderung können Sie bequem von zu Hause aus Anfragen stellen.
5. April 2024 Abschläge für Gas jetzt anpassen Bis zum Ende der laufenden Heizperiode hat der niedrige Steuersatz von sieben Prozent für Gas und Wärme die Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet. Ab April liegt die Mehrwertsteuer wieder bei den üblichen 19 Prozent. Deshalb empfehlen wir unseren Kundinnen und Kunden, ihre Abschläge online zu prüfen und anzupassen. Das geht auf unserer Webseite einfach und bequem mit Hilfe unseres Rechners. Sie benötigen lediglich Ihre Abrechnung vom vergangenen Jahr und Ihre aktuellen Vertragsunterlagen. Der Rechner berücksichtigt stets alle Veränderungen bei Steuern und Abgaben – also auch den am 1. Januar 2024 gestiegenen CO2-Preis für Gas und die ab April geltende höhere Mehrwertsteuer. Haben Sie den empfohlenen Abschlag ermittelt, können Sie sich ins Service Portal einloggen und die Angaben in wenigen Schritten aktualisieren. An dieser Stelle können Sie auch aktuelle Zählerstände eingeben. Sie möchten eine Zwischenrechnung erstellen? Dann nutzen Sie hierfür im Service Portal den Reiter „Abrechnungsinformation“. Oder Sie wählen den Weg über unser Kontaktformular, das Sie hier finden. Für beide Zugänge benötigen Sie Ihre Kundennummer, die auf allen Vertrags- und Rechnungsunterlagen steht. Ressourcen sparen – Umwelt entlasten Schon mit kleinen Maßnahmen können Sie Ihren Verbrauch an Gas reduzieren. Und so Kosten sparen und die Umwelt entlasten. Unsere Tipps dazu online: stadtwerke-meerbusch.de/gas-sparen CO2-Preis verteuert das Heizen mit Gas Der CO2-Preis ist zum 1. Januar 2024 von 30 auf 45 Euro pro Tonne Erdgas gestiegen. Dadurch ist die Kilowattstunde Gas um 0,39 Cent teurer geworden. Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden bedeutet das 78 Euro zusätzlich.
4. April 2024 PFAS erkennen und vermeiden – so gut es eben geht Die gute Nachricht ist: Die kontinuierlich gemessenen Werte für das Trinkwasser liegen nach dem PFAS-Fund in der Wassergewinnung Anrath unter dem Vorsorgemaßnahmenwert. Die Menschen in Willich, Tönisvorst und Meerbusch-Osterath können das Wasser also bedenkenlos trinken. Vielleicht gehören Sie zu denen, die sich gleichwohl fragen, wie sie die sogenannten Ewigkeits-Chemikalien vermeiden können? Die eher schlechte Nachricht ist: Die per- und polyfluorierten Alkylverbindungen, von denen es mehrere tausend gibt, sind extrem langlebig und biologisch nicht abbaubar; sie reichern sich über die Nahrung und verbrauchernahe Produkte in Mensch und Tier an und schädigen die Gesundheit. Da PFAS Fett, Schmutz und Wasser abweisen, sind sie in zahlreichen Produkten des täglichen Bedarfs enthalten: in Kochgeschirr, beschichtetem Einweggeschirr, Kosmetika, Outdoor-Ausrüstung, Teppichen, Imprägniersprays, Reinigern, Nahrungsmittelverpackungen – und vielen mehr. Wie können Sie PFAS in Ihrem direkten Umfeld – so gut es eben geht – erkennen, ersetzen, vermeiden? Einige Vorschläge: Nutzen Sie für den Kaffee oder den Snack to go konsequent nachhaltiges Mehrweggeschirr. Achten Sie beim Kauf auf die Kennzeichnungen frei von PFAS, frei von PFC oder fluorfrei. Sie beziehen sich auf die gesamte riesige Stoffgruppe. Achtung: Es gibt Mogelbezeichnungen wie PFOA/PFOS-frei oder GenX-frei. Verzichten Sie auf Antihaftbeschichtungen bei Kochutensilien. Alternativen sind Edelstahl, Gusseisen oder Keramik. Übrigens: Die alte Teflonpfanne ist Sondermüll! Bei Textilien, Polstern und Teppichen können Begriffe wie fleckgeschützt, wasser- oder ölabweisend auf PFAS hinweisen. PFAS-haltige Imprägniermittel lassen sich durch natürliche Fette oder Wachse ersetzen. Vorsicht beim Zusatz fluoro im Namen organischer Inhaltsstoffe in Kosmetika – er kann ein Hinweis auf PFAS sein. Natürliche Reinigungsmittel wie Essig oder Zitronensäure sind eine prima Alternative zu Reinigern, in denen die Chemikalien enthalten sind. Auch für die Politik sind die Ewigkeits-Chemikalien ein großes Thema: Deutschland und vier weitere Länder haben bei der zuständigen EU-Behörde (ECHA) im vergangenen Jahr den Vorschlag eingereicht, die gesamte Stoffgruppe überwiegend zu verbieten. Eine Entscheidung wird voraussichtlich 2025 fallen. Viele Infos online zu komplexem Thema Sie möchten sich umfassender über PFAS informieren? Das Umweltbundesamt ist eine nützliche Quelle; das Bundesumweltministerium hat ausführliche FAQ veröffentlicht, und auch die Verbraucherzentrale bereitet das komplexe Thema verständlich auf.