Vertragsabschluss über den Tarifrechner in den zuverlässigen Grundversorgungstarif der Stadtwerke Meerbusch
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Ersatz- und Grundversorgung: in Meerbusch zuverlässig mit Erdgas versorgt

Die Stadtwerke Meerbusch garantieren über die Ersatz- und Grundversorgung, dass jeder Haushalt in unserer Kommune zu jeder Zeit verlässlich mit Erdgas beliefert wird – es also keine Versorgungslücken gibt.

Sobald Sie über den Tarif der Ersatz- und Grundversorgung Gas beziehen, informieren wir Sie schriftlich über die entsprechenden Konditionen.

Unsere Ersatz- und Grundversorgungstarife

Tarif: Ersatzversorgung

  • Zuverlässig
  • Jederzeit kündbar: flexibel und ungebunden
  • Gültig ab 01.04.2024

Verbrauchspreis: 14,28 Cent/kWh
Grundpreis:22,02 Euro/Monat
(264,24 Euro/Jahr)

Verbrauchsbereich:ab 0 kWh/Jahr
Preisgarantie:keine
Tarifgültigkeit:ab 01.04.2024
Laufzeit:keine
Kündigungsfrist:14 Tage vor Ablauf
Zahlungsweise: monatlich

In den vorstehenden Bruttotarifpreisen ist die z. Z. gültige Umsatzsteuer von 19 % enthalten. Die aufgeführten Nettoverbrauchspreise beinhalten die Erdgassteuer von derzeit 0,5500 Ct je kWh, die nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) gültige CO2-Abgabe in Höhe von 0,6348 Ct je kWh, die Gasspeicherumlage nach §35a ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Höhe von 0,145 Ct je kWh sowie die Bilanzierungsumlage nach §29 Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) in Höhe von 0,0000 Ct je kWh. Die Konzessionsabgabe ist in der jeweils gültigen Höhe in den vorstehenden Verbrauchspreisen enthalten.

Tarif: Vollversorgung

  • Zuverlässig
  • Jederzeit kündbar: flexibel und ungebunden
  • Gültig ab 01.04.2024

Verbrauchspreis: 14,28 Cent/kWh
Grundpreis:19,80 Euro/Monat
(237,60 Euro/Jahr)

Verbrauchsbereich:ab 1.001 kWh/Jahr
Preisgarantie:keine
Tarifgültigkeit:ab 01.04.2024
Laufzeit:keine
Kündigungsfrist:14 Tage vor Ablauf
Zahlungsweise: monatlich

Allgemeine Preise für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz von SLP-Abnahmestellen. Die Preise setzen sich zusammen aus einem Grundpreis je Monat und einem Verbrauchspreis für jede gelieferte Kilowattstunde (kWh), die für alle Abnehmergruppen und Verwendungszwecke gelten. In den vorstehenden Bruttotarifpreisen ist die z. Z. gültige Mehrwertsteuer von 19 % enthalten. Grundlage für Grund- und Ersatzversorgung ist die Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV

Tarif: Kleinverbrauch

  • Für alle, die mit Gas kochen, aber nicht heizen
  • Jederzeit kündbar: flexibel und ungebunden
  • Gültig ab 01.04.2024

Verbrauchspreis: 14,28 Cent/kWh
Grundpreis:2,50 Euro/Monat
(30,00 Euro/Jahr)

Verbrauchsbereich:bis 1.000 kWh/Jahr
Preisgarantie:keine
Tarifgültigkeit:ab 01.04.2024
Laufzeit:keine
Kündigungsfrist:14 Tage vor Ablauf
Zahlungsweise: monatlich

In den vorstehenden Bruttotarifpreisen ist die z. Z. gültige Umsatzsteuer von 19 % enthalten. Die aufgeführten Nettoverbrauchspreise beinhalten die Erdgassteuer von derzeit 0,5500 Ct je kWh, die nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) gültige CO2-Abgabe in Höhe von 0,6348 Ct je kWh, die Gasspeicherumlage nach §35a ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Höhe von 0,1450 Ct je kWh sowie die Bilanzierungsumlage nach §29 Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) in Höhe von 0,0000 Ct je kWh. Die Konzessionsabgabe ist in der jeweils gültigen Höhe in den vorstehenden Verbrauchspreisen enthalten.

Fragen und Antworten rund um Ersatz- und Grundversorgung

Die Ersatz- und Grundversorgung in Deutschland ist gesetzlich geregelt. Damit wird sichergestellt, dass jeder Haushalt Erdgas und Strom erhält. Zuständig für die Ersatz- und Grundversorgung ist das Energieunternehmen im jeweiligen Netzgebiet, das die meisten Haushaltskunden beliefert. Im Stadtgebiet von Meerbusch sind das die Stadtwerke Meerbusch.   

  • Sie erhalten von den Stadtwerken Meerbusch automatisch übergangsweise die Ersatzversorgung, wenn Sie von Ihrem bisherigen Lieferanten nicht mehr beliefert werden können – etwa, weil er insolvent ist. Dann können Sie sicher sein, dass die Stadtwerke Meerbusch für maximal drei Monate einspringen und Sie zuverlässig mit Gas oder Strom beliefern.   
  • Nach diesem Zeitraum wechseln Sie automatisch in die Grundversorgung.  
  • Sie können die Ersatzversorgung jederzeit kündigen.
  • In der Ersatzversorgung dürfen die Preise zum ersten und fünfzehnten eines Monats angepasst werden, und zwar mit direkter Wirkung.  
  • Auf unserer Internetseite veröffentlichen wir die Preise der Ersatzversorgung aus den letzten sechs Monaten. 
  • Die aktuell gültigen Preise für die Ersatzversorgung mit Gas finden Sie hier
  • Die aktuell gültigen Preise für die Ersatzversorgung mit Strom finden Sie hier.
  • Auf die Grundversorgung haben alle Haushalte im Versorgungsgebiet einen gesetzlich geregelten Anspruch. Sie ist die Energielieferung durch den Grundversorger in der Niederspannung (Strom) beziehungsweise im Niederdruck (Gas) zu allgemeinen Preisen und Bedingungen.  
  • Sie erhalten von den Stadtwerken Meerbusch automatisch die Grundversorgung, wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen oder vor Ihrem Einzug noch keinen Vertrag außerhalb der Grundversorgung abgeschlossen haben.
  • Ein Energieliefervertrag in der Grundversorgung kommt automatisch zustande, etwa wenn Sie in Ihrem neuen Zuhause das Licht einschalten (sogenanntes konkludentes Verhalten).  
  • Wenn Sie nicht in der Grundversorgung bleiben möchten, können Sie den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.  
  • Die aktuell gültigen Preise für die Grundversorgung mit Gas finden Sie hier.  
  • Die aktuell gültigen Preise für die Grundversorgung mit Strom finden Sie hier
  • Wenn Sie bis zu sechs Wochen nach Ihrem Einzug in Ihre Wohnung oder Ihr Haus keinen Vertrag mit einem Versorgungsunternehmen geschlossen haben, werden Sie automatisch mit Ihrem Verbrauch zur Grundversorgung angemeldet. Es kommt also ein Vertrag mit den Stadtwerken Meerbusch als Grundversorger zustande. 
  • Das Erdgas erhalten Sie dann zu den Konditionen des Tarifs Grundversorgung. Wir informieren Sie mit einem Anschreiben über die Kosten, die Sie immer auch online finden.

Der Energieanbieter, der die meisten Haushalte in einem lokalen oder regionalen Netzgebiet beliefert, ist für die Grundversorgung zuständig. Das hat der Gesetzgeber im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festgelegt.

Als Ihr Grundversorger für Meerbusch beliefern wir Sie zuverlässig mit Gas und Strom. Das Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Meerbusch: 

Büderich, Osterath, Strümp, Lank-Latum, Langst-Kierst, Nierst, Bösinghoven und Ilverich.

Grundsätzlich sind wir als lokaler Grundversorger verpflichtet, jeden Haushalt mit Strom oder Gas zu beliefern. Kündigen dürfen wir dann, wenn jemand sich schuldhaft verhält, also beispielsweise die Gasrechnung nicht zahlt oder den Zähler manipuliert.

  • Das wichtigste Ziel unserer Beschaffung ist es, alle unsere Kund:innen sicher mit Energie zu versorgen, unabhängig davon, welchen Tarif sie haben.  
  • Dafür müssen wir seit Frühjahr 2022 viel höhere Preise in Kauf nehmen als jemals in der Vergangenheit.  
  • Wir sind optimistisch, dass es uns trotz der enormen Preissprünge an den Energiemärkten gelingt, auch künftig die absehbar benötigten Energiemengen vorzuhalten.

Bitte zögern Sie nicht und wenden Sie sich frühzeitig an uns. Es ist uns wichtig, Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite zu stehen und Sie bei Zahlungsschwierigkeiten zu unterstützen.   

Beispielsweise können Sie mit einer sogenannten Abwendungsvereinbarung offene Rechnungsbeträge in Raten begleichen.  

So schließen Sie eine Abwendungsvereinbarung mit uns:    

  • Wir nehmen Kundinnen und Kunden in die Ersatzversorgung auf, wenn ihr bisheriger Versorger Insolvenz anmelden oder eine sogenannte Bilanzkreisschließung vornehmen muss.  
  • Diese Kund:innen bleiben für drei Monate in der Ersatzversorgung und wechseln anschließend automatisch in die Grundversorgung.  
  • Alle anderen Kund:innen können jederzeit aus der Ersatzversorgung in ein anderes Produkt  oder in die gesetzlich garantierte Grundversorgung wechseln. 

Wir empfehlen Ihnen, sich zuerst zu informieren, ob unser aktueller Laufzeittarif für Sie in Frage kommt.

Entscheiden Sie sich für einen anderen Anbieter, dann lassen Sie die Kündigung bitte durch ihn vornehmen. So erhält der Netzbetreiber automatisch die Information über Ihren Anbieterwechsel. 

Sobald Sie bei uns Ihren Grundversorgungstarif gekündigt und wir Ihnen die Kündigung bestätigt haben, erhält der zuständige Netzbetreiber eine Information über den Anbieterwechsel. Ist dann noch kein neuer Lieferant für Ihre Lieferstelle beim Netzbetreiber vermerkt, sind wir als Grundversorger aus gesetzlichen Gründen verpflichtet, Sie zu beliefern.

Das heißt, der Netzbetreiber sendet uns eine Information, dass wir Sie mit Energie versorgen sollen. So kann es sein, dass Sie an einem Tag von uns zweimal Post erhalten – ein Schreiben, in dem wir Ihnen die Kündigung bestätigen und ein Schreiben, in dem wir Sie erneut als Ihr Grundversorger willkommen heißen.

Übernimmt aber Ihr neuer Lieferant Ihre Kündigung für Sie, erhält der Netzbetreiber automatisch die Information über den Anbieterwechsel. Sie erhalten von uns lediglich die Kündigungsbestätigung und von Ihrem neuen Energie-Lieferanten die Vertragsbestätigung.

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