26. Januar 2022 Omikron-Variante: Stadtwerke verstärken Schutzmaßnahmen zur Sicherung von Wasser- und Energieversorgung Am 27. Januar 2020 wurde der erste Infektionsfall mit dem Coronavirus in Deutschland festgestellt. Seither hat sich die Pandemie weltweit verbreitet und beeinträchtigt das öffentliche Leben in erheblichem Maße. Als Betreiber kritischer Infrastrukturen sind die Stadtwerke in besonderem Maße aufgefordert Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Versorgung sicherzustellen. Die seit Dezember 2021 deutlich steigenden Infektionszahlen und die Zunahme nachgewiesener Omikron-Fälle machen nun eine Anpassung der Schutzmaßnahmen notwendig. „Die Stadtwerke gehören zu den sogenannten systemrelevanten Einrichtungen. Die Meerbuscher Bevölkerung sicher mit Wasser und Energie zu versorgen, ist ein ganz zentrales Anliegen unserer Daseinsfürsorge,“ sagt Geschäftsführer Tafil Pufja. Schutzmaßnahmen werden laufend hinterfragt und angepasst Alle zu treffenden Schutzmaßnahmen werden mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen immer wieder hinterfragt und angepasst. Zehntägige Quarantänemaßnahmen könnten zum Beispiel zu personellen Engpässen führen und sich unmittelbar auf die Aufrechterhaltung des Betriebs auswirken. Nach einer gemeinsamen Entscheidung des Krisenstabs trat bei den Stadtwerken Meerbusch bereits zum 3. Januar die sogenannte Gefahrenstufe 2 des Schutzmaßnahmen-Katalogs in Kraft. So wurden interdisziplinäre Teams gebildet, die möglichst keinen physischen Kontakt zu anderen Mitarbeitenden haben. Die Rufbereitschaft und der Störungsdienst werden von einem Meister und zwei Monteuren wahrgenommen, die auch jeweils einem interdisziplinären Team angehören. Eine vor der Pandemie übliche gemeinschaftliche Einteilung von Monteuren bei Dienstbeginn entfällt. Die Mitarbeitenden begeben sich von zuhause aus direkt zu den angewiesenen Arbeitsstätten. Ein Großteil der Verwaltungstätigkeiten, auch im technischen Bereich, werden durch mobiles Arbeiten von zuhause aus getätigt. Alle Besprechungen finden virtuell statt. Kontaktbeschränkung auch gegenüber Dritten Auch der Besuchsverkehr wurde weiter eingeschränkt. Dienstleister dürfen zur Warenannahme die geschlossenen Räumlichkeiten nicht betreten. Auf Besprechungen in Präsenz mit Dritten wird verzichtet. Rainer Scharl, Leiter der Wasserwerke, kann sich auf seine Mitarbeitenden verlassen: „Von den Betroffenen verlangen alle diese Maßnahmen ein Höchstmaß an Flexibilität. Alle halten sich streng an unsere Richtlinien.“ Schutz der eigenen Belegschaft Neben dem Schutz des Netzbetriebes nimmt auch der Schutz des eigenen Personals einen hohen Stellenwert ein. Viele Mitarbeiter:innen haben die Impfangebote des Betriebsarztes in Anspruch genommen. 97,4 Prozent der Belegschaft haben sich mittlerweile gegen COVID-19 impfen lassen, 63,4 Prozent sind bereits geboostert. Zusätzlich zu den bekannten Hygiene- und Abstandsregeln gilt in allen Räumlichkeiten eine FFP2-Masken-Pflicht. Diese gilt auch bei gemeinsamen Fahrten. „Das Infektionsrisiko lässt sich auf 0,4 Prozent senken, wenn sich zwei Personen eine Stunde lang unterhalten und dabei eine FFP2-Maske tragen“, so Stadtwerke-Sprecherin Andrea Steffen. Kundencenter wieder geschlossen Seit Montag, den 10. Januar 2022, bleibt das Kundencenter am Pfarrgarten in Büderich auch zum Schutz von Kundinnen und Kunden bis auf weiteres geschlossen. Die Stadtwerke Meerbusch bitten um eine telefonische oder digitale Kontaktaufnahme. Über stadtwerke-meerbusch.de/kontakt haben die Stadtwerke einen Rückrufservice eingerichtet. Aktuelle Meldungen veröffentlichen die Stadtwerke auf ihrer Website. Tafil Pufja: „Wir wollen es nicht hoffen, aber sollte sich die Infektionslage weiter verschärfen und Teile unserer Mitarbeitenden erkranken oder in Quarantäne müssen, sind bereits Vorkehrungen für den Notbetrieb getroffen worden. Energie und Wasser werden aber weiter fließen.“ Die Pumpenhalle des Wasserwerks in Fellerhöfe (Quelle: Stadtwerke Meerbusch)