Strom teilen mit der Nachbarschaft: Jetzt beginnt die Arbeit an der Umsetzung
Vielleicht haben Sie schon vom Energy Sharing — dem Teilen von Energie — gehört? Wir haben dazu in unserem aktuellen Energie Magazin einen kurzen Beitrag veröffentlicht.
Energy Sharing bedeutet, selbst erzeugten Strom — etwa aus einer Photovoltaikanlage — mit anderen Personen in der Nachbarschaft oder einer Gemeinschaft zu teilen. Mit dem 1. Juni hat der Gesetzgeber dazu den verbindlichen regulatorischen Rahmen geschaffen.
Wichtig zu wissen: Zwar steht die rechtliche Grundlage, dennoch wird es dauern, bis Energy Sharing massentauglich ist. Deutschlandweit werden jetzt die notwendigen Strukturen aufgebaut, unter anderem:
die technische Infrastruktur bei Mess- und IT-Systemen
Marktprozesse, damit sich Netzbetreiber, Lieferanten und andere Akteure abstimmen können
klare und standardisierte Regeln zur Abrechnung
Das sind nur einige Punkte aus einem Katalog von Aufgaben, die derzeit bundesweit erarbeitet werden. Beteiligt daran sind die Bundesnetzagentur, Branchenverbände wie der BDEW, Messstellen- und Verteilnetzbetreiber.
Die Bundesnetzagentur geht derzeit davon aus, dass Energy Sharing flächendeckend nicht vor April 2027 realisiert wird.
Sobald wir als Ihr kommunaler Netzbetreiber Ihnen die Möglichkeit des Strom-Teilens in der Nachbarschaft oder einer Gemeinschaft anbieten können, informieren wir Sie selbstverständlich umfassend.
Ergänzende Stromversorgung weiter notwendig
Sie werden mit Energy Sharing immer nur einen Teil Ihres Verbrauchs abdecken können. Es ist also kein Vollversorgungsmodell, denn Solarstrom wird nicht rund um die Uhr passend erzeugt. Wenn eine Anlage wenig produziert oder Ihr Verbrauch höher liegt, benötigen Sie weiterhin Strom aus einem normalen Liefervertrag.