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Kein Problem. Mit unserem Kündigungsformular, können Sie mit wenigen Klicks Ihren bestehenden Vertrag mit uns kündigen.
Fragen und Antworten zur Vertragskündigung
Muss ich meinen Vertrag kündigen, wenn ich in einen anderen Tarif der Stadtwerke wechseln möchte?
Nein, sobald Ihr neuer Auftrag bei uns eingegangen ist, kümmern wir uns um alles andere. Sie müssen nichts mehr tun.
Ich möchte zu einem anderen Anbieter wechseln, muss ich selbst kündigen?
In den meisten Fällen übernimmt das der neue Energieversorger für Sie. Oder Sie nutzen unser Online-Kündigungsformular. Halten Sie dazu einfach Ihre Zählernummer und Zählerstand, sowie den Namen Ihres neuen Anbieters bereit.
Wo finde ich meine Vertragslaufzeit bzw. Kündigungsfrist?
Über das Service Portal der Stadtwerke Willich haben Sie jederzeit Einsicht in alle persönlichen Vertragsdaten. Dabei spielt es keine Rolle, ob über Smartphone, Tablet oder PC. Falls Sie noch nicht auf Online umgestellt haben, genügt ein Blick in Ihre letzte Jahresabrechnung.
Habe ich in der Ersatz- und Grundversorgung eine Vertragslaufzeit?
Beziehen Sie Strom oder Gas aus der Grundversorgung, ist das Abmelden innerhalb von zwei Wochen möglich. Da die Grundversorgung aber eher teuer ist, lohnt ein Wechsel immer.
Mit einem günstigeren Tarif können Sie mehrere 100 Euro im Jahr sparen! Vergleichen Sie hier:
Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Jede Preisanpassung ist mit einem Sonderkündigungsrecht verbunden: Sie können Ihren Vertrag bis zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die Änderungen wirksam werden, ohne dass Sie eine Frist einhalten müssten.
Mein Energieversorger hat mir gekündigt. Darf er das?
Innerhalb der Grundversorgung ist eine Kündigung von Seiten des Energielieferanten nur dann möglich, wenn ein erheblicher Grund vorliegt. Als Begründung kann gelten, dass sich der Stromanbieter auf dem Markt nicht mehr halten kann.
Bei Sonderverträgen außerhalb der Grundversorgung kann der jeweilige Energielieferant entsprechend der Verträge auch ordentlich kündigen. Zu einer vorzeitigen Aufhebung des Vertrages kommt es nur dann, wenn schwere Zuwiderhandlungen (bspw. wiederholtes Nichtzahlen der offenen Rechnungsbeträge) vorliegen.
Ich habe meinen Strom- oder Gasvertrag gekündigt, was passiert, wenn ich noch keinen neuen Anbieter habe?
Strom und Gas zählen in deutschen Haushalten zur Grundversorgung. Das heißt: Auch wenn noch kein neuer Vertrag besteht, werden Sie automatisch mit Energie beliefert. Der Grundversorgungsvertrag kommt in der Regel mit dem örtlichen Energieversorger zustande.
Ich habe Fragen zu meiner Stromrechnung. Wo erhalte ich Auskunft?
Eine Stromrechnung zu verstehen ist nicht immer leicht. Rufen Sie dazu einfach in unserem Kundencenter an. Wir erklären Ihnen verständlich, wie sich die Jahresabrechnung zu Ihren Stromkosten zusammensetzt.
Sie haben Fragen? Lassen Sie sich von uns beraten
Bitte beachten Sie:
Uns erreichen aktuell überdurchschnittlich viele Anfragen. Es kann daher zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Mo. – Fr. 08:00 – 17:00 Uhr

Ich möchte meine Kündigung zurückziehen, was muss ich tun?
Kontaktieren Sie uns in diesem Fall bitte telefonisch unter 02159 9137-333 von Mo.-Fr. 08:00 – 17:00 Uhr. Wir erledigen direkt alle Formalitäten für Sie.
Was geschieht, wenn ich die weiter steigenden Preise irgendwann nicht mehr bezahlen kann?
Bitte zögern Sie nicht und wenden Sie sich frühzeitig an uns. Es ist uns wichtig, Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite zu stehen und Sie bei Zahlungsschwierigkeiten zu unterstützen.
Beispielsweise können Sie mit einer sogenannten Abwendungsvereinbarung offene Rechnungsbeträge in Raten begleichen.
So schließen Sie eine Abwendungsvereinbarung mit uns:
- Laden Sie das Musterformular (PDF) herunter
- Füllen Sie das Formular aus und geben Sie die gewünschte Ratenhöhe an
- Schicken Sie es anschließend per E-Mail an zahlungsberatung@stm-stw.de
Sie haben Fragen? Lassen Sie sich von uns beraten
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