30. Juni 2020

Jetzt Zählerstand eingeben für Mehrwertsteuersenkung

Die Stadtwerke Meerbusch geben die beschlossene Mehrwertsteuersenkung der zweiten Jahreshälfte an ihre Kunden weiter.

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Corona-Krise die Mehrwertsteuer vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 abgesenkt. Davon sollen alle Stadtwerke-Kunden profitieren. „Selbstverständlich geben wir die Mehrwertsteuersenkung eins zu eins an unsere Kunden weiter“, erklärt Prokurist Christian-Mario Sagner.“ Dabei gilt: Für Strom und Gas sinkt die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent, für Wasser von sieben auf fünf Prozent.

Hinter den Kulissen wurden organisatorisch rechtzeitig alle Hebel in Bewegung gesetzt, um diese pandemiebedingte Steuersenkung für die Stadtwerke-Kunden unkompliziert umzusetzen. Die Berechnung des verringerten Mehrwertsteuersatzes wird für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2020 automatisch bei der nächsten Jahresrechnung berücksichtigt. Die Meerbuscher müssen nicht selbst aktiv werden, um die niedrigeren Preise zu erhalten. Dennoch ist es hilfreich, wenn sie den Stadtwerken ihre aktuellen Zählerstände mitteilen. Dies hat folgenden Hintergrund.

Was sich einfach liest, ist im Detail kompliziert. Alle bisher erfassten Zählerstände werden mit den sogenannten Jahresgradtagszahlen verknüpft. Dadurch wird zum 30.06.2020 ein rechnerischer Zählerstand ermittelt. Auf dieser Basis werden Verbräuche der beiden Jahreshälften mit den entsprechenden Mehrwertsteuersätzen berechnet.

Zählerstand jetzt mitteilen

Wer allerdings eine verbrauchsgenaue, individuelle Abrechnung wünscht, übermittelt am besten die aktuellen Zählerstände so schnell wie möglich. Dies kann bequem im Kundenportal auf der Homepage der Stadtwerke erfolgen. Hierzu benötigt man außer dem Familiennamen auch die Kundennummer. Nach dem Einloggen wählt man zuerst „Zählerstand erfassen“ aus und gibt anschließend die aktuellen Zählerstände und das Ablesedatum für die angezeigten Energiearten ein. Dies ist auch rückwirkend zum 1. Juli 2020 möglich.

Alternativ nehmen die stm Meldungen auch gerne per E-Mail unter kundenservice@stm-stw.de entgegen. Jede Zählerstandsmitteilung hilft und wird verarbeitet.

„Die Senkung der Mehrwertsteuer ist ein gutes Zeichen, besonders für Stromkunden, denn über 50 Prozent des Strompreises besteht aus staatlichen Steuern und Abgaben“, urteilt Stadtwerke-Geschäftsführer Tafil Pufja. „Auch Erdgas wird zunehmend mit Abgaben belastet. Ab Januar 2021 sorgt das Brennstoffemissionshandelsgesetz für eine CO2-Bepreisung, die auch in den Erdgaspreis einfließt.“

Abschlag beibehalten

Eine Reduzierung des monatlichen Abschlags ist allein aufgrund der niedrigeren Mehrwertsteuer nicht sinnvoll. Bei einem Stromverbrauch von 3.500 kWh wäre rechnerisch eine Abschlagsminderung um maximal 2 Euro möglich. Deshalb raten die Stadtwerke davon ab, den Abschlag zu verringern außer, wenn der Stromverbrauch nachweisbar gesunken ist. So wird das Risiko größerer Nachzahlungen vermieden.

Unter stadtwerke-meerbusch.de finden Kunden nicht nur die ab dem 01.07.2020 geänderten Bruttopreise, sondern auch viele weitere Infos rund um die Energieversorgung.

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