28. Oktober 2022 Aktuelles | Energiemarkt Erste Entlastungen für Verbraucher:innen Die rechtliche Grundlage trägt einen langen Namen und wirkt sich auf die Energiekosten der Bürgerinnen und Bürger aus: Am 25. Oktober wurde im Bundesanzeiger das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ veröffentlicht. Damit ist das Vorhaben von Bundestag und Bundesrat nun auch rechtskräftig. Die Umsatzsteuer wird vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 von 19 auf 7 Prozent reduziert. Steuersatz bei Verbrauch von Erdgas und Fernwärme Der ermäßigte Steuersatz gilt für Verbraucherinnen und Verbraucher von Erdgas und Fernwärme. Wie bereits angekündigt, geben die Stadtwerke Meerbusch diese Entlastung an ihre Kundinnen und Kunden rückwirkend zum 1. Oktober weiter. So viel spart eine Familie Ein Haushalt mit vier Personen verbraucht rund 18.000 Kilowattstunden im Jahr. Legt man beispielsweise den Gaspreis der Grundversorgung bei den Stadtwerken Meerbusch zugrunde, spart eine vierköpfige Familie jährlich 314 Euro. Geplante Entlastung durch den Bund im Dezember Und noch ein weiterer Gesetzesentwurf wurde auf den Weg gebracht, um die Energiekosten für Bürger:innen zu reduzieren: Im Dezember will der Bund die Abschläge für den Verbrauch von Erdgas und Fernwärme übernehmen. Mit der Soforthilfe sollen Privathaushalte sowie kleine Unternehmen unterstützt werden, die einen direkten Vertrag mit einem Energieversorger haben. Über die Einmalzahlung soll die Zeit bis zum Start der Gaspreisbremse im März 2023 überbrückt werden. Berechnungsgrundlage noch unklar Die ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme hatte ursprünglich empfohlen, die Soforthilfe im Dezember auf Basis der Abschläge vom September 2022 zu berechnen. Die Regierung sieht in ihrem Entwurf jedoch eine andere Grundlage vor. Danach soll ein Zwölftel des Jahresverbrauchs ermittelt und mit dem aktuellen Gaspreis multipliziert werden. Expert:innen aus der Energiewirtschaft halten diesen Ansatz allerdings für zu kompliziert und aufwendig. Auf welcher Berechnungsgrundlage sich die Abschläge im Dezember letztlich beziehen werden, ist also noch offen. Der neue Energietipp-Flyer ist da! Ab sofort steht Ihnen in unserem Service Center die neue Broschüre mit Energietipps kostenlos zur Verfügung. Leicht, verständlich, spielerisch: So einfach geht Energie sparen. Service CenterStadtwerke Meerbusch GmbHAm Pfarrgarten 140667 Meerbusch-Büderich Wussten Sie? Ein angeschlossenes Ladekabel verbraucht auch dann Strom, wenn das Smartphone gar nicht mehr daran steckt. Auf unserer neuen Webseite Energieeffizienz decken wir Energiefresser auf. Informieren Sie sich und nutzen Sie Energie so optimal wie möglich. Ihr Draht zu uns Sie befürchten aufgrund der Energiekrise in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten? Melden Sie sich gerne zeitnah bei uns per Mail: zahlungsberatung@stm-stw.de Wir finden gemeinsam eine Lösung.