17. Oktober 2022 Aktuelles | Energiemarkt Preis für Gas soll auf 12 Cent begrenzt werden Die ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme hat der Bundesregierung zu Beginn der zweiten Oktoberwoche ihren Bericht mit Vorschlägen vorgelegt, wie die Bürgerinnen und Bürger angesichts der extrem hohen Gaspreise entlastet werden können. Das zweistufige Modell sieht für Privathaushalte und kleine Firmen eine schnelle staatliche Hilfe im kommenden Dezember vor. Sie wird auf Basis der Abschläge vom September 2022 berechnet. Im zweiten Schritt soll die eigentliche Preisbremse für große Industrieunternehmen im Januar, für Privathaushalte und kleine Firmen ab März 2023 realisiert werden. Bis April 2024 würde damit ein fester Preis für Erdgas garantiert: Der Verbrauchspreis für Erdgas läge dann bei 12, für Fernwärme bei 9,5 Cent je Kilowattstunde. Diese Garantie soll für 80 Prozent des individuellen Verbrauchs gelten, die restlichen 20 Prozent müssen Kundinnen und Kunden zum Marktpreis bezahlen. Devise bleibt: Energie sparen Wie konkret die 14-monatige Begrenzung des Gas- und Fernwärmepreises aussieht, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, die Vorschläge der Kommission auszugestalten. Wenn eine Preisbremse die Kosten für Gas auch begrenzt, so betont die Expert:innengruppe dennoch, wie wichtig es ist, weiterhin Energie zu sparen. Mindestens 20 Prozent müsse der Verbrauch deutschlandweit in diesem Winter zurückgehen, so ihre dringende Empfehlung: „Darüber hinausgehende Einsparungen helfen, einer Gasmangellage vorzubeugen und die Großhandelspreise zu senken.“ Den Vorschlag der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme können Sie hier nachlesen. Sie fragen – wir antworten Muss ich aktiv werden, um die Einmalzahlung im Dezember zu erhalten? Hauseigentümer, Hausverwalter und Vermieterinnen müssen nichts tun, um die Erstattung im Dezember zu erhalten. Sie bekommen von den Stadtwerken automatisch eine Gutschrift über den Abschlag. Das gilt auch für Mieterinnen und Mieter, die über eine Gasetagenheizung verfügen. Alle anderen sollten sich an ihre Vermieter:innen oder Hausverwaltungen wenden. Welche Rechte haben Mieterinnen und Mieter? Wer privat vermietet oder Haus/Wohnungen verwaltet, erhält die Entlastung durch die Stadtwerke und muss sie an die Mieter:innen weitergeben. Hierzu wird die Einmalzahlung nach dem Schlüssel aufgeteilt, nach dem die Heizkosten im vergangenen Jahr auf die einzelnen Mietparteien verteilt wurden. Anschließend wird dieser Betrag jedem einzelnen Mieterkonto gutgeschrieben. Muss die Gutschrift bei der Steuer angegeben werden? Ja, diese einmalige Unterstützung ist steuerpflichtig und muss als geldwerter Vorteil angegeben werden. Ist es sinnvoll, jetzt noch den Abschlag für Dezember zu erhöhen? Nein, das ist es nicht. Die geplante Gutschrift soll auf Basis des Verbrauchs ermittelt werden, der der Abschlagszahlung im September 2022 zugrunde lag. Die Stadtwerke werden diese Daten für jeden Haushalt individuell ermitteln und sicherstellen, dass die staatliche Leistung rechtzeitig bei ihren Kund:innen ankommt. Bedeutet Gaspreisbremse dasselbe wie Gaspreisdeckel? Der Begriff des Gaspreisdeckels wird vor allem im Kontext der Maßnahmen auf EU-Ebene benutzt. Die Kommission spricht in ihrem jetzt vorliegenden Bericht hingegen von einer Gaspreisbremse. Beide Begriffe werden häufig synonym benutzt. Sie meinen aber unterschiedliche Mechanismen. Mit der Gaspreisbremse garantiert der Staat Verbrauchern und Industrie einen fest gelegten Bruttopreis für ein festes Kontingent an Energie. In beiden Fällen werden Kosten also „ausgebremst“ oder „gedeckelt“ – und vom Staat übernommen. Heizungsthermostat richtig einstellen Durch den bewussten Umgang mit Energie kann jede:r Einzelne einen Beitrag leisten, um eine Gasmangellage zu vermeiden. Mit jedem Grad weniger Raumtemperatur sparen Sie sechs Prozent Energie. Hier die empfohlenen Richtwerte: Wohnzimmer: 20 bis 22 Grad Schlafzimmer: 15 bis 18 Grad Küche: 16 bis 18 Grad Badezimmer: 22 bis 24 Grad Flur: 15 bis 16 Grad Noch mehr Tipps … … zum richtigen Heizen finden Sie beim Klick auf stadtwerke-meerbusch.de/waerme-sparen/ Ihr Draht zu uns Sie befürchten aufgrund der Energiekrise in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten? Melden Sie sich gerne zeitnah bei uns per Mail: zahlungsberatung@stm-stw.de Wir finden gemeinsam eine Lösung.