30. September 2022 Aktuelles | Energiemarkt Verordnung verpflichtet uns alle zum Energie sparen Wissen Sie, dass Sie mit einem Grad weniger Raumtemperatur rund sechs Prozent Energie einsparen können? Was sich damit konkret an Euros sparen lässt, haben die Stadtwerke Meerbusch für drei unterschiedlich große Haushalte ausgerechnet. Die Information darüber erhalten in diesen Tagen alle Kundinnen und Kunden, die mit den Stadtwerken einen Gas- oder Wärmevertrag abgeschlossen haben. Mit Energie effizient umzugehen und sie an den richtigen Stellen einzusparen: Das ist keine individuelle Entscheidung mehr, sondern vom Gesetzgeber vorgegeben. Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen – so die Bezeichnung der gesetzlichen Grundlage, mit der wir alle dazu verpflichtet werden, Energie in Gebäuden zu sparen. Die Verordnung ist ein Bestandteil des Energiesicherungspaketes, das dazu beitragen soll, Deutschland vor einer Gas-Mangellage zu bewahren. Aneta Knebel, Leiterin Vertrieb: „Jede eingesparte Kilowattstunde wirkt sich zudem konkret auf den eigenen Geldbeutel aus. Da niemand derzeit weiß, wann die Preise für Gas und Wärme wieder sinken, ist es umso wichtiger, den eigenen Energieverbrauch bewusst zu steuern und so Kosten zu sparen.“ Fragen und Antworten zur EnSikuMaV Was ist die gesetzliche Grundlage für die Aufforderung, Energie zu sparen? Die Bundesregierung hat zum 1. September eine Verordnung erlassen, mit der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen – also wir alle – stärker in die Pflicht genommen werden, in Gebäuden Energie zu sparen. Diese Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen wird kurz EnSikuMaV genannt. An wen richtet sich die Verordnung? Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Zudem verpflichtet sie Energieversorger, ihre Kundinnen und Kunden mit wichtigen Informationen auf die kommenden Wintermonate vorzubereiten. Ebenso müssen Wohnbaugesellschaften und andere Vermieter diese Informationen an ihre Mieterinnen und Mieter weitergeben. Wie lange gilt die Verordnung? Die Verordnung gilt vorerst für einen Zeitraum von sechs Monaten, vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023. Sie wird gemeinsam mit einem weiteren Regelwerk erlassen: der Verordnung über mittelfristig wirksame Effizienz-und Energieeinsparmaßnahmen (kurz: EnSimiMaV). Diese Verordnungen sind die dritte Säule des Energiesicherungspakets. Säule eins ist die Befüllung der Gasspeicher, Säule zwei die Senkung des Erdgasverbrauchs bei der Stromerzeugung. Warum ist es wichtig, dass jeder und jede Einzelne Energie spart? Noch ist nicht abzusehen, wann die Preise für Gas und Strom sich wieder beruhigen. Wenn Sie Energie sparen, wirkt sich das also unmittelbar auf die eigene Geldbörse aus. Außerdem trägt jede einzelne eingesparte Kilowattstunde Energie dazu bei, dass wir etwas weniger abhängig sind von russischen Lieferungen. Jetzt sofort mit dem Sparen von Energie zu beginnen, bedeutet, Vorsorge für den kommenden Winter zu treffen. Damit wir nicht in eine sogenannte Gas-Mangellage geraten, brauchen wir bestimmte Mengen an Erdgas in unseren Speichern. Mein Mietvertrag verpflichtet mich zu einer Mindesttemperatur – darf ich die überhaupt unterschreiten? Es stimmt, viele Mieter:innen sind laut Verträgen verpflichtet, eine Mindesttemperatur in ihren Räumen aufrechtzuerhalten. Damit niemand, der weniger heizt, gegen den Mietvertrag verstößt, werden diese vertraglichen Verpflichtungen vorübergehend ausgesetzt. Mieterinnen und Mieter, die Energie einsparen und die Heizung herunterdrehen wollen, dürfen dies also tun. Als Mieter:in habe ich auf die Heizungsanlage kaum Einfluss – was also tun? Der Gesetzgeber verpflichtet Eigentümer:innen von Gasheizungen künftig dazu, ihre Anlagen regelmäßig prüfen und optimieren zu lassen. Erstmals muss das bis zum 15. September 2024 erfolgt sein. Dazu gehört beispielsweise ein sogenannter hydraulischer Abgleich. Er sorgt dafür, dass das Heizwasser optimal verteilt wird. Da es sich hierbei um eine Instandhaltungsmaßnahme handelt, tragen Eigentümerinnen beziehungsweise Vermieter die Kosten. Die Verbraucherzentrale informiert umfassend zum hydraulischen Abgleich. Für Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung ist es zudem künftig verbindlich, ineffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen auszutauschen. Diese Heizkreispumpen oder Zirkulationspumpen sind große Energiefresser. Sie auszutauschen, refinanziert sich innerhalb der Nutzungsdauer, und das teilweise mehrfach. Mehr zu moderner Heiztechnik lesen Sie bei der Verbraucherzentrale. Wir empfehlen Mieterinnen und Mietern, sich bei den Eigentümer:innen nach den Maßnahmen zu erkundigen, die sie ergreifen wollen. Den vollständigen Verordnungstext des Bundesministeriums finden Sie hier. Welche Kosten können durch die Verordnungen überhaupt gespart werden? Experten schätzen, dass private Haushalte, Unternehmen und öffentliche Hand durch die Maßnahmen der Verordnungen Energiekosten in Höhe von knapp elf Milliarden Euro sparen können. Bei der Schätzung haben sie derzeit geltende Marktpreise für Endverbraucher:innen von Gas und Strom zugrunde gelegt. Da bestimmte Maßnahmen (etwa der hydraulische Abgleich von Gasheizungen) über einen deutlich längeren Zeitraum als zwei Jahre wirken, kann man davon ausgehen, dass durch die Verordnungen noch erheblich mehr an Kosten eingespart werden kann. Was kann ich sonst noch selber tun, um mich vorzubereiten? Wir empfehlen allen Haushalten, die Höhe ihres monatlichen Abschlags anzupassen. So lassen sich eventuelle Nachforderungen reduzieren. Wenn möglich, legen Sie Geld zurück, falls doch eine Nachforderung kommen sollte. Geraten Sie durch die hohen Energiepreise in einen finanziellen Engpass, dann zögern Sie bitte nicht, sich bei uns zu melden: zahlungsberatung@stm-stw.de Wir bieten Ihnen Lösungen, wie Sie auch bei Zahlungsschwierigkeiten mit Wärme versorgt bleiben. Warum bezieht sich das Anschreiben auf die Grundversorgung – ich habe doch einen anderen Vertrag? Die Verordnung ist Anfang September herausgekommen mit der Auflage, alle Kundinnen und Kunden mit Gas- oder Wärmevertrag bis Ende September zu informieren. In der Kürze der Zeit war lediglich eine allgemeine Information möglich, mit Zahlen basierend auf der Grundversorgung. Bis Ende des Jahres erhalten Sie ein Anschreiben von uns, in dem wir Ihnen Ihre individuell errechneten Sparpotenziale aufzeigen. Sind Energieversorger nicht verpflichtet, Vermieter und Eigentümer individuell zu informieren? Ja, Energieversorger sind durch die Verordnung verpflichtet, Vermieter und Eigentümer bis Ende 2022 individuell zu informieren und Sparpotenziale konkret von den jeweiligen Verträgen abzuleiten. Das ist ein erheblicher Aufwand, den wir in den kommenden Wochen umsetzen werden, so dass Sie bis zum Jahresende Ihre spezifischen Zahlen vorliegen haben. Wichtig: Sind Sie Vermieter:in, so müssen Sie sowohl das jetzt vorliegende allgemeine als auch das kommende individuelle Anschreiben an Ihre Mieterinnen und Mieter weiterleiten. Ich vermiete Wohnungen. Wann erhalte ich das individuelle Anschreiben für meine Mieterinnen und Mieter? Sie werden das individuelle Anschreiben bis spätestens Ende Dezember 2022 haben, so dass Sie die Informationen noch vor Ablauf des Jahres an Ihre Mieterinnen und Mieter weitergeben können. Energie effizienter nutzen? Eine Aufgabe für alle! Den Verbrauch von Erdgas in Betrieben, Bürogebäuden und privaten Haushalten zu senken – dazu sind wir alle aufgerufen. Experten schätzen, dass private Haushalte, Unternehmen und öffentliche Hand durch gezielte Maßnahmen Energiekosten in Höhe von knapp elf Milliarden Euro sparen können. Da bestimmte Maßnahmen – etwa der hydraulische Abgleich bei Heizungen – über längere Zeiträume wirken, kann man davon ausgehen, dass die Potenziale für Kosteneinsparungen noch erheblich größer sind. Kleine Maßnahme, deutliche Wirkung Es sind oft die kleinen Maßnahmen, mit denen sich im Haushalt direkt Gas einsparen lässt. Lassen Sie sich von den Vorschlägen auf der Webseite der Stadtwerke inspirieren.