Irritationen nach Postwurf: Stadtwerke erläutern Smart-Meter-Einbau
- Postwurfsendung von DMG sorgt für Kundenanfragen bei den Stadtwerken
- Kein Handlungsbedarf für die meisten Haushalte
Aktuell erhalten Meerbusch Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer Werbeschreiben des Unternehmens DMG Deutsche Messwesen GmbH zum Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter). Die Stadtwerke Meerbusch weisen darauf hin, dass für die meisten Haushalte kein Handlungsbedarf besteht. Wer vom gesetzlich vorgesehenen Smart-Meter-Rollout betroffen ist, wird von den Stadtwerken rechtzeitig informiert.
Bei der DMG handelt es sich um einen freien Messstellenbetreiber. Sie übernimmt weder die gesetzlich verpflichtenden turnusmäßigen Zählerwechsel in Meerbusch noch den dort vorgeschriebenen Smart-Meter-Rollout. Kundinnen und Kunden können grundsätzlich frei entscheiden, ob sie bei ihrem bisherigen Messstellenbetreiber bleiben oder zu einem anderen Anbieter wechseln möchten. Ein Wechsel ist jedoch nicht erforderlich, um am gesetzlichen Smart-Meter-Rollout teilzunehmen.
Wichtig zu wissen
Es besteht keine Verpflichtung für Verbraucherinnen und Verbraucher, umgehend einen Smart Meter einbauen zu lassen.
Der Einbau intelligenter Messsysteme ist gesetzlich geregelt und erfolgt schrittweise bis zum Jahr 2032. Die Verpflichtung zum Einbau liegt beim grundzuständigen Messstellenbetreiber, den Stadtwerken Meerbusch. Wolfgang Dömges, Leiter der Abteilung Messwesen, sagt: „Wir als Stadtwerke übernehmen die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb der intelligenten Messsysteme und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende“.
Nach aktueller Gesetzeslage installieren die Stadtwerke Smart Meter bei:
- einem jährlichen Stromverbrauch über 6.000 kWh
- PV-Anlagen mit einer Leistung über 7 kW
- installierten Wärmepumpen oder Wallboxen mit mindestens 4,2 kW-Anschlussleistung
Wer ein Schreiben der DMG erhält und unsicher ist, kann sich direkt an die Stadtwerke wenden. Informationen zum Smart Meter finden Interessierte auf unter folgendem Link: https://stadtwerke-service.de/zaehler/smart-meter/. Konkrete Fragen zu Smart Metern, einem Zählerwechsel oder Paragraf 14a EnWG beantwortet das Service-Team unter 021549 9137-333 oder online über das Kontaktformular.
Auch die Verbraucherzentrale klärt auf ihrer Website über die Fakten auf und warnt im Verlauf des Beitrags vor werblichen Messstellenbetreibern.