Startseite > Service > Förderungen > Öffentliche Fördermittel Öffentliche Fördermittel gesucht? Hier werden Sie fündig! Sie möchten wissen, ob es öffentliche Förderzuschüsse oder zinsgünstige Kredite für Ihr Neubau- oder Modernisierungsvorhaben gibt? Hier bieten wir Ihnen den direkten Zugang zur Febis-Förderdatenbank mit über 6.000 Förderprogrammen des Bundes, der Länder und Kommunen. Füllen Sie einfach den Fragebogen zu Ihrem Gebäude und Vorhaben aus. Unsere Datenbank durchsucht in wenigen Sekunden alle möglichen Förderprogramme. Am Ende erhalten Sie eine detaillierte Auskunft der für Sie möglichen Zuschüsse – sogar zum ausdrucken. Starten Sie jetzt Ihre persönliche Energiewende und lassen Sie Ihre Investition vom Staat bis zu 50% fördern. Wir helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung. Unsere Fördermitteldatenbank – jetzt ausfüllen und Förderungen finden Sie haben Fragen? Lassen Sie sich von unserem Fachpersonal beraten. Kerstin Schacht Energiedienstleistungen & Förderungen 02159 9137-308 kerstin.schacht@stm-stw.de Fragen rund um öffentliche Fördermittel Welche Heizungssysteme werden öffentlich gefördert? Hier gibt es ein großes Paket. Im Prinzip wird alles gefördert, was die Umwelt schont und Energiekosten spart. Bis zu 35% der Kosten übernimmt der Staat, beispielsweise für den Einsatz von effizienten Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Sonnenkollektoren oder Gas-Hybridheizungen. Wer dabei einen alten Ölkessel gegen eine klimafreundliche Heizanlage austauscht, erhält nochmals 10% Zuschuss obendrauf. Wir prüfen gerne, welche Heiz- und Fördermöglichkeiten für Sie persönlich infrage kommen. Zum Nah- und Fernwärmangebot der Stadtwerke Meerbusch Welche Möglichkeiten der öffentlichen Förderungen gibt es? Grundsätzlich können Sie zwischen einem Zuschuss zu Ihren Investitionskosten oder einem zinsgünstigen Kredit wählen. Den öffentlichen Zuschuss für Ihre neue Heizung oder Heizungsmodernisierung zahlt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss für Ihren Heizungstausch oder energetische Sanierung, können Sie über Ihre Bank bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragen. Aber auch Länder und Kommunen sowie die Stadtwerke Meerbusch fördern Ihre neue Heizung mit barem Geld. Sichern Sie sich bis zu 600 Euro zusätzliche Förderung: Zum Förderprogramm der Stadtwerke Meerbusch Wann bin ich zu einem Heizungstausch verpflichtet? Wenn Ihr Heizkessel über 30 Jahre alt ist, wird es höchste Zeit. Nach der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen Sie aktiv werden, wenn: Ihr über 30 Jahre alter Kessel mit Heizöl oder Gas betrieben wird Die Nennleistung bei wenigstens 4 und höchstens 400 Kilowatt liegt Für Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel mit einem besonders hohen Wirkungsgrad gilt die Austauschpflicht nicht. Auch Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern, die am 1. Februar 2002 dort eine Wohnung selbst genutzt haben, sind von der Austauschpflicht ausgenommen. Im Falle eines Eigentümerwechsels ist die Pflicht vom neuen Eigentümer innerhalb von zwei Jahren zu erfüllen. Nicht zu den, im (GEG) definierten Ausnahmen zählt: Bei einem Verstoß gegen die (EnEV), kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Wie beantrage ich eine öffentliche Förderung über die Bafa? Den „Antrag auf Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden durch Einzelmaßnahmen“ können Sie ganz bequem online auf der Website der Bafa unter diesem Link stellen: https://fms.bafa.de/BafaFrame/begem. Wichtig: Zur Einschätzung Ihrer Investitionshöhe, benötigen Sie vor der Beantragung einen Kostenvoranschlag. Ebenso muss der Förderantrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden! Unser Förderservice berät Sie gerne persönlich, welche Fördergelder für Ihre neue Heizung in Frage kommen und wie Sie am besten vorgehen. Wie beantrage ich die Heizungsförderung über die KfW? Wenn Sie Ihre Heizungsmodernisierung über einen Kredit finanzieren möchten, müssen Sie diesen über Ihre Bank beantragen. Klären Sie im Vorfeld mit Ihrem Bankberater ab, dass Sie einen Kreditvertrag mit Tilgungszuschuss der KfW abschließen möchten. Gibt es auch öffentliche Zuschüsse für Einzelmaßnahmen? Ja, die Bafa und die KfW fördern nicht nur den Einbau klimafreundlicher Heizungen. Auch viele bauliche Maßnahmen, die den Wärme- und Gebäudeschutz erhöhen, werden vom Staat belohnt. Unter anderem gehören dazu: Dämmung des Dachs Isolierung von Außenwänden Erneuerung von Fenstern Dämmung der Keller- oder oberen Geschossdecke Einbau neuer Rolladenkästen Maßnahmen zum Schutz vor Sonnenhitze Warum unterstützt der Staat meine neue Heizung? Millionen von Heizungen in Deutschland (rund 70%) sind veraltet und verschwenden viel zu viel Energie. Das neue Klimaziel, dass Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral ist (fünf Jahre früher als geplant), ist so nicht zu schaffen. Die staatlichen Förderungen im Rahmen des (BEG) sollen den Tausch Ihrer alten Heizung gegen eine energiesparende Heizung noch attraktiver machen. Damit profitieren Sie durch geringere Heizkosten und die Umwelt wird mit weniger CO2-Emissionen belastet. Nicht nur die Politik, auch jeder Einzelne von uns ist gefordert, Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Ein guter Grund, den eigenen Energieverbrauch auf den Prüfstand zu stellen. Besuchen Sie unsere Energiespartipps – wir verraten Ihnen, was Sie jetzt schon ganz persönlich für Ihren Geldbeutel und das Klima tun können: Wärme sparen Gas sparen Strom sparen Wasser sparen