Installation einer neuen Heizanlage für Unternehmen

Wärme-Contracting für Ihr Unternehmen: mit dem Rundum-sorglos-Paket der Stadtwerke Meerbusch mieten Sie Ihre Heizanlage ohne Investition

Irgendwann kommt der Zeitpunkt, dann muss die eigene Heizanlage modernisiert werden – allein schon aufgrund der anfallenden Betriebskosten. Die Frage lautet dann: Wie lassen sich Investitionskosten möglichst gering und die Liquidität groß halten? Denn nicht jeder möchte für seine Wärmeversorgung, wie bspw. eine neue Gas-Brennwerttechnik, mehrere Tausend Euro ausgeben oder einen Kredit bei der Bank aufnehmen.

In diesem Fall ist das Mieten (auch Contracting genannt) einer Heizanlage eine attraktive Alternative für Ihr Unternehmen.

Wärme-Contracting: Mieten Sie Ihre neue Heizanlage bei den Stadtwerken Meerbusch

Mit dem Wärme-Contracting Angebot „profi-heizanlage-komfort“ der Stadtwerke Meerbusch genießen Sie die Vorteile einer neuen, modernen und energiesparenden Heizanlage ohne große Einmalinvestition für die Anschaffung und frei von Risiken.

Wir kümmern uns um die Planung Ihrer individuellen Heizanlage, den Bau und die Bauüberwachung, den Betrieb und die regelmäßige Prüfung der Heizanlage. Falls Sie Vermieter sind, übernehmen wir sogar auch die Wärmeabrechnung. Sie zahlen lediglich eine Grundgebühr und wie bisher auch Ihren individuellen Wärmeverbrauch.

Für wen ist das Angebot „profi-heizanlage-komfort“ besonders interessant?

Das Angebot ist für Architekten, Bauträger oder Eigentümer von Ein- oder sogar von Mehrfamilienhäusern interessant. Ganz egal, ob Sie neu bauen oder Ihre alte Gas-, Öl- oder Nachtstromspeicherheizung austauschen möchten.

Wenn Sie auf neue und energieeffiziente Wärmeversorgung setzen wollen, sind Sie bei unserem kompetenten Fachpersonal aus der Energieberatung richtig. Mit unserem Rundum-sorglos-Paket, sparen Sie viel Zeit, Energie und Geld.

Sie haben Fragen? Lassen Sie sich von unserem Fachpersonal beraten.

Bitte beachten Sie: Zurzeit dauert es länger, Ihre neue Heizung zu planen und zu realisieren. Das liegt an Lieferengpässen bei Montageteilen und einer extrem hohen Nachfrage unserer Kund:innen.

Ihre Vorteile mit dem Rundum-sorglos-Paket „profi-heizanlage-komfort“

  • Investitionsfrei: Die Anschaffungskosten entfallen – Sie zahlen nur einen monatlichen Grundpreis über einen Zeitraum von 10 Jahren und Ihren individuellen Wärmeverbrauch.
  • Effizient & klimafreundlich: Dank moderner und effizienter Heiztechnik sparen Sie mit einer neuen Heizanlage so einiges an Energie. Das senkt nicht nur Ihre Heizkosten, das schont auch das Klima.
  • Einfach: Lehnen Sie sich zurück. Wir kümmern uns für Sie um die Planung, den Bau und die Bauüberwachung, den Betrieb und die regelmäßige Prüfung der Anlage. Falls Sie Vermieter sind, übernehmen wir auch die Wärmeabrechnung.
  • Sorgenfrei: An 365 Tagen im Jahr ist unser Service rund um die Uhr für Sie da. Wir erledigen alle Reparaturen und Wartungen Ihrer Heizanlage, selbstverständlich kostenfrei.

Schritt für Schritt zu Ihrer neuen Heizanlage

Planung einer neue Heizung

Schritt 1: Planung

Zunächst berät Sie unser Fachpersonal kostenlos und unverbindlich.

Bei einem Vor-Ort-Besuch geben wir Ihnen eine Empfehlung zur optimalen Heizungstechnologie für Ihr Objekt. Im nächsten Schritt werden Angebote von uns eingeholt. Wir prüfen die technischen Details und vergleichen die Preise. Wenn Sie einen Fachbetrieb des Vertrauens haben, können Sie natürlich auch dort ein Angebot einholen und uns zur Verfügung stellen.

Mit dem Contractingangebot eine neue Heizung planen

Schritt 2: Angebot

Nachdem wir das passende Angebot für Ihre individuelle Heizanlage gefunden haben, berechnen wir Ihre monatliche Wärmepauschale für eine Laufzeit von 10 Jahren. Dieser monatliche Abschlag umfasst alle Leistungen und Kosten: Beratung, Planung, Einbau, Inbetriebnahme, sämtliche Wartungs – und Servicearbeiten sowie alle Reparaturkosten.

Bei Fragen zu Ihrem Angebot stehen wir natürlich immer zur Verfügung.

Installation der gemieteten Heizung

Schritt 3: Installation

Sobald Sie sich für unser Angebot entschieden haben, kümmern wir uns um den Rest. Wir beauftragen die Handwerkerinnen und Handwerker, beaufsichtigen den fachgerechten Einbau der modernen und hochwertigen Komponenten Ihrer neuen Heizanlage. Nach Inbetriebnahme erfolgt eine technische Abnahme durch uns und wir sorgen für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb: 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr.

Gibt es Förderzuschüsse für Ihre neue Heizung?

Es gibt eine breite Palette an Förderungen, aber von welcher Förderung können Sie als Unternehmen bei der Modernisierung Ihrer Heizung profitieren? Prüfen Sie in unserer FEBIS-Förderdatenbank ganz bequem, welche Fördermaßnahmen für Ihre Bedürfnisse geeignet sind und profitieren Sie von attraktiven Zuschüssen für Ihr Gewerbe.

Informationen zu öffentlichen Fördermitteln

Sie haben Fragen? Lassen Sie sich von unserem Fachpersonal beraten.

Bitte beachten Sie: Zurzeit dauert es länger, Ihre neue Heizung zu planen und zu realisieren. Das liegt an Lieferengpässen bei Montageteilen und einer extrem hohen Nachfrage unserer Kund:innen.

Fragen rund um die Modernisierung Ihrer Heizung

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt in § 72 eine Austauschpflicht für viele 30 Jahre alte Öl- oder Gasheizungen vor. Die Austauschpflicht gilt für Heizungen mit einem Konstanttemperatur-Kessel und einer Nennleistung von 4 bis 400 kW. Brennwertkessel oder Niedertemperaturkessel, die in dieser Zeit eher selten eingebaut wurden, sind von einem Austausch nicht betroffen. Auch Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung dürfen bleiben. Von der Austauschpflicht ausgenommen sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die ihr Haus seit 1. Februar 2002 selbst bewohnen, sofern das Gebäude nicht mehr als 2 Wohnungen aufweist. Damit gilt die Austauschpflicht zunächst vor allem für vermietete Gebäude. Tauschen müssen aber auch selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, wenn das Gebäude mehr als 2 Wohnungen hat oder wenn das Haus nach dem 1. Februar 2002 erworben oder geerbt wurde. Als Frist für den Austausch gelten 2 Jahre nach dem Eigentumsübergang. Eine Ausnahmeregelung besteht ebenfalls, wenn der Austausch unwirtschaftlich ist, beispielsweise wenn ein Haus in der Heizperiode nur sporadisch genutzt wird oder wenn ein Abriss ansteht.

Grundsätzlich können Maßnahmen zur Heizungsoptimierung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden. Die Richtlinien gelten seit 2021 und umfassen sowohl Kredite mit Tilgungszuschüssen als auch Zuschüsse in Höhe von bis zu 25 Prozent. Soll die Heizungsanlage vollständig modernisiert werden, können Sie je nach Ausführung und Effizienz der neuen Anlage bis zu 55 Prozent der förderfähigen Kosten über eine Förderung finanzieren. Für reine Öl- und Gasheizanlagen gibt es seit 2020 keine Fördermittel mehr. Genaue Auskunft über das für Sie zutreffende Förderprogramm können Sie online zu jederzeit hier abfragen: Febis-Förderdatenbank.

Je älter die Heizungsanlage, umso störanfälliger ist sie. Zudem kann sie vor allem im Vergleich zu modernen Anlagen mehr Energie verbrauchen, dies kommt jedoch auf Ihre Heizflächen an. Das heißt, eine Modernisierung schafft nicht nur mehr Sicherheit, sondern verhilft auch dazu, Heizkosten zu sparen und den Einsatz von Brennstoffen zu reduzieren, was wiederum auch der Umwelt zugutekommt. Sprechen Sie die Energieberaterinnen und Energieberater der Stadtwerke Meerbusch an, wir beraten Sie gerne, ob eine neue Heizung wirtschaftlich sinnvoll ist.

Eine Austauschpflicht besteht nur bei Konstanttemperaturkesseln, die älter als 30 Jahre sind. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind all jene Hausbesitzende, die bereits vor dem 01. Februar 2002 im eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus gewohnt haben. Gleiches gilt für Anlagen in Mehrfamilienhäusern, die eine Nennleistung von mehr als 400 Kilowatt aufweisen oder von weniger als vier Kilowatt. Auch Niedertemperatur- und Brennwertkessel müssen nicht modernisiert werden.

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