Gas Ersatzversorgung für Großkunden der Stadtwerke Meerbusch

Die Ersatzversorgung: Immer zuverlässig mit Energie versorgt

Ohne Energie läuft in Ihrem Unternehmen gar nichts. Keine Sorge, wir als Ihr regionaler Strom- und Gasversorger in Meerbusch sind stets zur Stelle, um Sie unverzüglich und zuverlässig mit Energie zu versorgen.

Sollte z.B. Ihr Stromlieferant die Energielieferung einstellen oder es kommt bei einem Anbieterwechsel zu Verzögerungen, bezieht Ihr Unternehmen automatisch Energie über die sogenannte Ersatzversorgung der Stadtwerke Meerbusch.

Damit Ihr Unternehmen immer Energie zu den besten Konditionen bezieht, steht unser kompetentes Team Ihnen gerne zur individuellen, bedarfsorientierten Beratung zu Verfügung.

Lassen Sie sich individuell von unseren Fachleuten zu Strom- und Gastarifen beraten:

Karl Kräutle

Vertriebsmitarbeiter

02159 9137-310

Ruth Heyes

Vertriebsmitarbeiterin

02159 9137-291

Tarifinformationen: Ersatzversorgung

Gaspreise für Unternehmen mit RLM-Zähler

Tarifinformationen

  • Zuverlässig
  • Jederzeit kündbar: flexibel und ungebunden
  • Gültig ab 01.10.2024

Energie-Arbeitspreis*:6,00 Cent/kWh
Energie-Grundpreis*:240,00 Euro/Jahr

Preisgarantie:keine
Laufzeit:keine
Kündigungsfrist:14 Tage vor Ablauf
Zahlungsweise: monatlich

*zzgl. Netzentgelte, Steuern und Abgaben

Für leistungsgemessene Abnahmestellen (RLM) im Niederdrucknetz

Wenn Ihr Gewerbe mit registrierender Leistungsmessung in unserem Grundversorgungsgebiet ansässig ist und keinen anderen Erdgasliefervertrag abgeschlossen hat, beliefern wir Sie für maximal drei Monate mit Erdgas (gem. § 38 Absatz 2 Satz 1 EnWG). 

Nach Ablauf der drei Monate kann der Ersatzversorger die Sperrung der Entnahmestelle beim Netzbetreiber beantragen, wenn Sie in dieser Zeit keinen neuen Erdgasliefervertrag abgeschlossen haben.

Sofern keine Sperrung der Entnahmestelle beim Netzbetreiber erfolgen sollte, kommt bei weiterer Entnahme durch den Kunden ein Vertrag zu den Bedingungen der Ersatzbelieferung mit der Stadtwerke Meerbusch GmbH zustande. Die Konditionen der Ersatzbelieferung sind mit denen der Ersatzversorgung identisch.

Die Preise für die Versorgung von Gewerbe- und Geschäftskunden mit stündlicher Leistungsmessung mit Erdgas im Rahmen der Ersatzversorgung sind untenstehend aufgeführt. Die GasGVV sowie die zugehörigen ergänzenden Bedingungen zur GasGVV kommen ebenfalls zur Anwendung.

Erdgasversorgung von Kunden mit stündlicher Leistungsmessung aus anderen Druckstufen bzw. Netzen als aus dem Niederdrucknetz

Entnehmen Sie Erdgas aus einer anderen Druckstufe als dem Niederdrucknetz, so erfolgt die Belieferung auf der Grundlage eines Vertrages zu den Bedingungen der Ersatzbelieferung mit der Stadtwerke Meerbusch GmbH.

Netzentgelte, Steuern und Abgaben

Der in den Tarifinformationen genannte Energie-Arbeitspreis bzw. Energie-Grundpreis für die reine Energielieferung versteht sich zuzüglich Netznutzungsentgelte, Entgelt für den Messstellenbetrieb, Konzessionsabgabe, Bilanzierungsumlage, Konvertierungsumlage, CO2-Bepreisung nach dem BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz), Gasspeicherumlage, Gasbeschaffungsumlage, Energiesteuer (Erdgassteuer) sowie Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Fassung.

Sollten sich diese Kostenbestandteile im Lieferzeitraum ändern, werden diese entsprechend angepasst. Sollten der Stadtwerke Meerbusch GmbH zusätzliche oder andere Entgelte (z. B. durch den Netzbetreiber, Messstellenbetreiber oder bei den Steuern und Abgaben oder sonstigen hoheitlich auferlegten allgemein verbindlichen Belastungen) in Rechnung gestellt werden, auf deren die Stadtwerke Meerbusch GmbH keinen Einfluss hat, werden diese unverändert an den Kunden weitergegeben.

Die aktuell gültigen Netzentgelte entnehmen Sie bitte der Homepage des Netzbetreibers in Meerbusch.

Tarifinformationen

  • Zuverlässig
  • Jederzeit kündbar: flexibel und ungebunden
  • Gültig ab 01.02.2023

Energie-Arbeitspreis*:9,00 Cent/kWh
Energie-Grundpreis*:100,00 Euro/Jahr

Preisgarantie:keine
Laufzeit:keine
Kündigungsfrist:14 Tage vor Ablauf
Zahlungsweise: monatlich

*zzgl. Netzentgelte, Steuern und Abgaben

Für leistungsgemessene Abnahmestellen (RLM) im Niederdrucknetz

Wenn Ihr Gewerbe mit registrierender Leistungsmessung in unserem Grundversorgungsgebiet ansässig ist und keinen anderen Erdgasliefervertrag abgeschlossen hat, beliefern wir Sie für maximal drei Monate mit Erdgas (gem. § 38 Absatz 2 Satz 1 EnWG). 

Nach Ablauf der drei Monate kann der Ersatzversorger die Sperrung der Entnahmestelle beim Netzbetreiber beantragen, wenn Sie in dieser Zeit keinen neuen Erdgasliefervertrag abgeschlossen haben.

Sofern keine Sperrung der Entnahmestelle beim Netzbetreiber erfolgen sollte, kommt bei weiterer Entnahme durch den Kunden ein Vertrag zu den Bedingungen der Ersatzbelieferung mit der Stadtwerke Meerbusch GmbH zustande. Die Konditionen der Ersatzbelieferung sind mit denen der Ersatzversorgung identisch.

Die Preise für die Versorgung von Gewerbe- und Geschäftskunden mit stündlicher Leistungsmessung mit Erdgas im Rahmen der Ersatzversorgung sind untenstehend aufgeführt. Die GasGVV sowie die zugehörigen ergänzenden Bedingungen zur GasGVV kommen ebenfalls zur Anwendung.

Erdgasversorgung von Kunden mit stündlicher Leistungsmessung aus anderen Druckstufen bzw. Netzen als aus dem Niederdrucknetz

Entnehmen Sie Erdgas aus einer anderen Druckstufe als dem Niederdrucknetz, so erfolgt die Belieferung auf der Grundlage eines Vertrages zu den Bedingungen der Ersatzbelieferung mit der Stadtwerke Meerbusch GmbH.

Netzentgelte, Steuern und Abgaben

Der in den Tarifinformationen genannte Energie-Arbeitspreis bzw. Energie-Grundpreis für die reine Energielieferung versteht sich zuzüglich Netznutzungsentgelte, Entgelt für den Messstellenbetrieb, Konzessionsabgabe, Bilanzierungsumlage, Konvertierungsumlage, CO2-Bepreisung nach dem BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz), Gasspeicherumlage, Gasbeschaffungsumlage, Energiesteuer (Erdgassteuer) sowie Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Fassung.

Sollten sich diese Kostenbestandteile im Lieferzeitraum ändern, werden diese entsprechend angepasst. Sollten der Stadtwerke Meerbusch GmbH zusätzliche oder andere Entgelte (z. B. durch den Netzbetreiber, Messstellenbetreiber oder bei den Steuern und Abgaben oder sonstigen hoheitlich auferlegten allgemein verbindlichen Belastungen) in Rechnung gestellt werden, auf deren die Stadtwerke Meerbusch GmbH keinen Einfluss hat, werden diese unverändert an den Kunden weitergegeben.

Die aktuell gültigen Netzentgelte entnehmen Sie bitte der Homepage des Netzbetreibers in Meerbusch.

Gaspreise für Unternehmen mit SLP-Zähler

Tarif: Ersatzversorgung

  • Zuverlässig
  • Jederzeit kündbar: flexibel und ungebunden
  • Gültig ab 01.01.2024

Verbrauchspreis: 12,00 Cent/kWh
Grundpreis:18,50 Euro/Monat
(222,00 Euro/Jahr)

Verbrauchsbereich:10.001 – 300.000 kWh/Jahr
Preisgarantie:keine
Tarifgültigkeit:ab 01.01.2024 
Laufzeit:keine
Kündigungsfrist:14 Tage vor Ablauf
Zahlungsweise: monatlich

Strompreise für Unternehmen mit RLM-Zähler

Tarifinformationen

  • Zuverlässig
  • Jederzeit kündbar: flexibel und ungebunden
  • Gültig ab 01.10.2024

Energie-Arbeitspreis*:16,00 Cent/kWh
Energie-Grundpreis*:240,00 Euro/Jahr

Preisgarantie:keine
Laufzeit:keine
Kündigungsfrist:14 Tage vor Ablauf
Zahlungsweise: monatlich

*zzgl. Netzentgelte, Steuern und Abgaben

Für leistungsgemessene Abnahmestellen (RLM) in der Niederspannung

Wenn ihr Gewerbe mit registrierender Leistungsmessung in unserem Grundversorgungsgebiet ansässig ist und keinen anderen Stromliefervertrag abgeschlossen hat, beliefern wir Sie für maximal drei Monate mit Strom (gem. § 38 Absatz 2 Satz 1 EnWG).

Nach Ablauf der drei Monate kann der Ersatzversorger die Sperrung der Entnahmestelle beim Netzbetreiber beantragen, wenn Sie in dieser Zeit keinen neuen Stromliefervertrag abgeschlossen haben.

Sofern keine Sperrung der Entnahmestelle beim Netzbetreiber erfolgen sollte, kommt bei weiterer Entnahme durch den Kunden ein Vertrag zu den Bedingungen der Ersatzbelieferung mit der Stadtwerke Meerbusch GmbH zustande. Die Konditionen der Ersatzbelieferung sind mit denen der Ersatzversorgung identisch.

Die Preise für die Versorgung von Gewerbe- und Geschäftskunden mit 1/4-h-Leistungsmessung mit Strom im Rahmen der Ersatzversorgung sind unten stehend aufgeführt. Die StromGVV sowie die zugehörigen ergänzenden Bedingungen zur StromGVV kommen ebenfalls zur Anwendung.

Stromversorgung von Kunden mit 1/4-h-Leistungsmessung aus anderen Spannungsebenen als der Niederspannung

Entnehmen Sie Strom aus einer anderen Spannungsebene als der Niederspannung, so erfolgt die Belieferung auf der Grundlage eines Vertrages zu den Bedingungen der Ersatzbelieferung mit der Stadtwerke Meerbusch GmbH.

Netzentgelte, Steuern und Abgaben

Der in den Tarifinformationen genannte Arbeitspreis und Grundpreis für die reine Energielieferung versteht sich zuzüglich Netznutzungsentgelte, Entgelt für den Messstellenbetrieb, EEGAufschlag, KWK-G-Aufschlag, §19 Strom-NEV-Umlage, §17 Offshore-Netzumlage, §18 AbLaV-Umlage, Konzessionsabgabe sowie Strom- und Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Fassung.

Sollten sich diese Kostenbestandteile im Lieferzeitraum ändern, werden diese entsprechend angepasst. Sollten der Stadtwerke Meerbusch GmbH zusätzliche oder andere Entgelte (z. B. durch den Netzbetreiber, Messstellenbetreiber oder bei den Steuern und Abgaben oder sonstigen hoheitlich auferlegten allgemein verbindlichen Belastungen) in Rechnung gestellt werden, auf deren die Stadtwerke Meerbusch GmbH keinen Einfluss hat, werden diese unverändert an den Kunden weitergegeben.

Die aktuell gültigen Netzentgelte entnehmen Sie bitte der Homepage des Netzbetreibers in Meerbusch bzw. Informationen zu gesetzlichen Umlagen und Abgaben der Internetseite www.netztransparenz.de.

Tarifinformationen

  • Zuverlässig
  • Jederzeit kündbar: flexibel und ungebunden
  • Gültig ab 01.02.2023

Energie-Arbeitspreis*:24,00 Cent/kWh
Energie-Grundpreis*:100,00 Euro/Jahr

Preisgarantie:keine
Laufzeit:keine
Kündigungsfrist:14 Tage vor Ablauf
Zahlungsweise: monatlich

*zzgl. Netzentgelte, Steuern und Abgaben

Für leistungsgemessene Abnahmestellen (RLM) in der Niederspannung

Wenn ihr Gewerbe mit registrierender Leistungsmessung in unserem Grundversorgungsgebiet ansässig ist und keinen anderen Stromliefervertrag abgeschlossen hat, beliefern wir Sie für maximal drei Monate mit Strom (gem. § 38 Absatz 2 Satz 1 EnWG).

Nach Ablauf der drei Monate kann der Ersatzversorger die Sperrung der Entnahmestelle beim Netzbetreiber beantragen, wenn Sie in dieser Zeit keinen neuen Stromliefervertrag abgeschlossen haben.

Sofern keine Sperrung der Entnahmestelle beim Netzbetreiber erfolgen sollte, kommt bei weiterer Entnahme durch den Kunden ein Vertrag zu den Bedingungen der Ersatzbelieferung mit der Stadtwerke Meerbusch GmbH zustande. Die Konditionen der Ersatzbelieferung sind mit denen der Ersatzversorgung identisch.

Die Preise für die Versorgung von Gewerbe- und Geschäftskunden mit 1/4-h-Leistungsmessung mit Strom im Rahmen der Ersatzversorgung sind unten stehend aufgeführt. Die StromGVV sowie die zugehörigen ergänzenden Bedingungen zur StromGVV kommen ebenfalls zur Anwendung.

Stromversorgung von Kunden mit 1/4-h-Leistungsmessung aus anderen Spannungsebenen als der Niederspannung

Entnehmen Sie Strom aus einer anderen Spannungsebene als der Niederspannung, so erfolgt die Belieferung auf der Grundlage eines Vertrages zu den Bedingungen der Ersatzbelieferung mit der Stadtwerke Meerbusch GmbH.

Netzentgelte, Steuern und Abgaben

Der in den Tarifinformationen genannte Arbeitspreis und Grundpreis für die reine Energielieferung versteht sich zuzüglich Netznutzungsentgelte, Entgelt für den Messstellenbetrieb, EEGAufschlag, KWK-G-Aufschlag, §19 Strom-NEV-Umlage, §17 Offshore-Netzumlage, §18 AbLaV-Umlage, Konzessionsabgabe sowie Strom- und Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Fassung.

Sollten sich diese Kostenbestandteile im Lieferzeitraum ändern, werden diese entsprechend angepasst. Sollten der Stadtwerke Meerbusch GmbH zusätzliche oder andere Entgelte (z. B. durch den Netzbetreiber, Messstellenbetreiber oder bei den Steuern und Abgaben oder sonstigen hoheitlich auferlegten allgemein verbindlichen Belastungen) in Rechnung gestellt werden, auf deren die Stadtwerke Meerbusch GmbH keinen Einfluss hat, werden diese unverändert an den Kunden weitergegeben.

Die aktuell gültigen Netzentgelte entnehmen Sie bitte der Homepage des Netzbetreibers in Meerbusch bzw. Informationen zu gesetzlichen Umlagen und Abgaben der Internetseite www.netztransparenz.de.

Tarifinformationen

  • Zuverlässig
  • Jederzeit kündbar: flexibel und ungebunden
  • Gültig ab 01.09.2022 bis 31.01.2023

Energie-Arbeitspreis*:65,00 Cent/kWh
Energie-Grundpreis*:100,00 Euro/Jahr

Preisgarantie:keine
Laufzeit:keine
Kündigungsfrist:14 Tage vor Ablauf
Zahlungsweise: monatlich

*zzgl. Netzentgelte, Steuern und Abgaben

Für leistungsgemessene Abnahmestellen (RLM) in der Niederspannung

Wenn ihr Gewerbe mit registrierender Leistungsmessung in unserem Grundversorgungsgebiet ansässig ist und keinen anderen Stromliefervertrag abgeschlossen hat, beliefern wir Sie für maximal drei Monate mit Strom (gem. § 38 Absatz 2 Satz 1 EnWG).

Nach Ablauf der drei Monate kann der Ersatzversorger die Sperrung der Entnahmestelle beim Netzbetreiber beantragen, wenn Sie in dieser Zeit keinen neuen Stromliefervertrag abgeschlossen haben.

Sofern keine Sperrung der Entnahmestelle beim Netzbetreiber erfolgen sollte, kommt bei weiterer Entnahme durch den Kunden ein Vertrag zu den Bedingungen der Ersatzbelieferung mit der Stadtwerke Meerbusch GmbH zustande. Die Konditionen der Ersatzbelieferung sind mit denen der Ersatzversorgung identisch.

Die Preise für die Versorgung von Gewerbe- und Geschäftskunden mit 1/4-h-Leistungsmessung mit Strom im Rahmen der Ersatzversorgung sind unten stehend aufgeführt. Die StromGVV sowie die zugehörigen ergänzenden Bedingungen zur StromGVV kommen ebenfalls zur Anwendung.

Stromversorgung von Kunden mit 1/4-h-Leistungsmessung aus anderen Spannungsebenen als der Niederspannung

Entnehmen Sie Strom aus einer anderen Spannungsebene als der Niederspannung, so erfolgt die Belieferung auf der Grundlage eines Vertrages zu den Bedingungen der Ersatzbelieferung mit der Stadtwerke Meerbusch GmbH.

Netzentgelte, Steuern und Abgaben

Der in den Tarifinformationen genannte Arbeitspreis und Grundpreis für die reine Energielieferung versteht sich zuzüglich Netznutzungsentgelte, Entgelt für den Messstellenbetrieb, EEGAufschlag, KWK-G-Aufschlag, §19 Strom-NEV-Umlage, §17 Offshore-Netzumlage, §18 AbLaV-Umlage, Konzessionsabgabe sowie Strom- und Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Fassung.

Sollten sich diese Kostenbestandteile im Lieferzeitraum ändern, werden diese entsprechend angepasst. Sollten der Stadtwerke Meerbusch GmbH zusätzliche oder andere Entgelte (z. B. durch den Netzbetreiber, Messstellenbetreiber oder bei den Steuern und Abgaben oder sonstigen hoheitlich auferlegten allgemein verbindlichen Belastungen) in Rechnung gestellt werden, auf deren die Stadtwerke Meerbusch GmbH keinen Einfluss hat, werden diese unverändert an den Kunden weitergegeben.

Die aktuell gültigen Netzentgelte entnehmen Sie bitte der Homepage des Netzbetreibers in Meerbusch bzw. Informationen zu gesetzlichen Umlagen und Abgaben der Internetseite www.netztransparenz.de.

Grundlage für Grund- und Ersatzversorgung ist die Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV

Es handelt sich bei den hier angegebenen Preisen um gerundete Werte. Bei der tatsächlichen Abrechnung kann es zu leichten Abweichungen im Nachkommastellenbereich kommen. Bei den Preisangaben handelt es sich um Nettopreise.

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