7. Juli 2022

Warnung vor betrügerischen Anrufen

Die Stadtwerke Meerbusch erhalten aktuell verstärkt Anrufe ihrer Kund:innen, die sich irritiert zeigen. Sie berichten von einer telefonischen Kontaktaufnahme, in der sie gedrängt werden persönliche Daten wie Zählernummern, Zählerstände oder Vertragslaufzeiten preiszugeben. Dabei geben sich die Anrufenden als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Stadtwerke Meerbusch aus und raten zu einem Vertragswechsel.

Vertriebsleiterin Aneta Knebel verweist auf die Rechtswidrigkeit von Werbeanrufen und telefonischen Vertragsabschlüssen: „Ohne vorherige Zustimmung sind Werbeanrufe unzulässig. Das gilt erst recht für telefonisch oder mündlich abgeschlossene Energielieferverträge.“ Zudem sind den Stadtwerken Kundennummern, Zählernummern und Verbrauchsstellen bekannt. Bei einer aktiven Kontaktaufnahme wird danach folglich nicht gefragt.

Einfach auflegen und rückversichern

Die Stadtwerke Meerbusch warnen ausdrücklich davor am Telefon sensible Vertragsdaten wie Zähler- und/oder Kundennummern weiterzugeben. Im Zweifel sollten die Angerufenen direkt auflegen.

Oftmals erfahren die betroffenen Kund:innen vom ungewollten Anbieterwechsel erst, wenn die Kündigung des alten und die Vertragsbestätigungen des neuen Anbieters im Briefkasten landen. In diesem Fall bleiben ihnen 14 Tage, um von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

Die aktuell täglich wechselnde Informationslage zur Energieversorgung und zu Preisentwicklungen verunsichert viele Verbraucher:innen. Gerade deshalb raten die Stadtwerke dringend dazu bei einem Lieferantenwechsel dessen Geschäftsmodel zu prüfen. „Es ist damit zu rechnen, dass genau wie Ende letzten Jahres einige Energiediscounter bzw. reine Händler die massiven Preissteigerungen beim Energiebezug nicht werden stemmen können“, schätzt Aneta Knebel die Lage ein.

Verunsicherte Kundinnen und Kunden können sich telefonisch unter 02159 / 9137-333 oder per Mail an kundenservice@stm-stw.de bei den Meerbuscher Stadtwerken rückversichern.

Link für Ihre Leser:innen: Was tun, wenn Ihnen ein Energievertrag untergeschoben wurde? | Verbraucherzentrale.de

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