11. Dezember 2024 Aktuelles | Service Stadtwerke warnen vor Fake-Anrufen Das Telefon klingelt, im Display eine Berliner Nummer. Der Anrufer behauptet, sich im Auftrag der Stadtwerke Meerbusch zu melden – es gehe darum, wie sich der Strompreis senken lasse. Ein Fake-Anruf, wie unser betroffener Kunde direkt vermutet. Er reagiert entsprechend: Man möge ihm das Angebot mit der Post schicken, sagt er und legt auf. Betrügerische Telefonate häufen sich zurzeit offenbar in Meerbusch. Worauf es die Anrufer abgesehen haben, das sind persönlichen Daten wie Namen und Adresse, vor allem aber die Zählernummer. Mit ihr können sie ohne Ihre Zustimmung den Vertrag mit den Stadtwerken kündigen und neue Verträge abschließen. Sie bemerken das oftmals erst, wenn Sie ein Begrüßungsschreiben des vermeintlich neuen Lieferanten erhalten. Das sollten Sie wissen! Die Stadtwerke Meerbusch fragen niemals telefonisch nach Ihrer Zählernummer und beauftragen keine Dritten damit, Sie anzurufen. Ruft ein vermeintlicher Energieversorger bei Ihnen an, geben Sie keinerlei persönliche Daten preis. Wir empfehlen: einfach auflegen. Oder verlangen Sie vom Anrufenden Namen, Auftraggeber oder Rufnummer – meistens wird das Gespräch direkt beendet. Erhalten Sie einen unerwünschten Vertrag, können Sie ihn ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Legen Sie gegen rechtswidrige Werbeanrufe bei der Bundesnetzagentur Beschwerde ein; hier das Formular. Sie können unseriöse Nummern sperren, und zwar entweder über das Telefon, über die Einstellungen des Routers oder den Telefonanbieter (mehr dazu). Nummern zu sperren und bei der Bundesnetzagentur zur melden, ist zwar mit Aufwand Ihrerseits verbunden. Wir möchten Sie trotzdem dazu ermutigen: Je mehr Verbraucher:innen sich so wehren, umso größer die Chancen, die Machenschaften einzudämmen. Informieren Sie uns bitte, sollte sich in unserem angeblichen Auftrag jemand bei Ihnen melden! Über einen Hinweis per Kontaktformular sind wir dankbar. Bußgelder bis zu 300.000 Euro drohen Wenn Sie zu Werbezwecken angerufen werden, ohne vorher eingewilligt zu haben, ist das rechtswidrig. Die Bundesnetzagentur verfolgt unerlaubte Werbeanrufe und geht gegen die Verursacher vor. Gelingt es ihr, die Tat nachzuweisen, können Bußgelder von bis zu 300.000 Euro fällig werden. Weitere Informationen zu unerlaubter Telefonwerbung hat die Bundesnetzagentur hier zusammengestellt.