3. Juni 2024 Aktuelles | Service Warnung vor betrügerischen Werbe-Anrufen Die Kundin der Stadtwerke Meerbusch denkt sich nichts dabei, als sie im Telefondisplay eine Kölner Nummer sieht. Am anderen Ende ein Anrufer, der ihren Stromvertrag optimieren will. Die Kundin sagt, dass sie kein Interesse habe, ihr Gegenüber lässt nicht locker, wird am Ende sogar laut, worauf die Kundin das Gespräch beendet. Damit nicht genug: Sie wird nun mehrmals angerufen – immer wieder unter einer anderen Kölner Rufnummer. Zum Schluss droht man ihr sogar damit, den Strom abzustellen. Wir danken unserer Kundin, dass sie uns auf diese Anrufe aufmerksam gemacht hat! Hiermit möchten wir auch alle anderen Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Meerbusch vor betrügerischen Werbeanrufen warnen. Insbesondere empfehlen wir, niemals Ihre Zählernummern zu nennen. Haben Betrüger diese Nummer, können sie einen neuen Vertrag auf den Weg bringen – komplett über Ihren Kopf hinweg. Mit der Zählernummer sollten Sie daher ähnlich sensibel umgehen, wie mit der PIN Ihrer Kreditkarte. Abgesehen davon, dass die oben beschriebene Vorgehensweise vollkommen indiskutabel ist – schon der Anruf ist ohne Ihre vorherige Einwilligung gesetzlich verboten! Firmen, die sich der Rechtslage widersetzen, drohen empfindliche Geldstrafen. So verhalten Sie sich bei unerwünschten Werbeanrufen richtig: Fragen Sie den Anrufenden nach Namen, Auftraggeber und Rufnummer.Meistens wird direkt aufgelegt. Fragen Sie den Anrufenden nach Ihrer Einwilligung für telefonische Werbung. Auch dann wird meistens direkt aufgelegt. Weisen Sie den Anrufenden darauf hin, dass sein Vorgehen rechtlich unzulässig ist. Geben Sie auf keinen Fall Ihre Zählernummer durch. Für ein unverbindliches Angebot benötigt ein Energie-Anbieter Ihre Zählernummer sowieso nicht. Lassen Sie sich auf keine Diskussion ein. Legen Sie auf. Wichtig zu wissen: Erhalten Sie doch einmal einen unerwünschten Vertrag, dann können Sie ihn ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Die Verbraucherzentrale NRW unterstützt Sie mit diesem interaktiven Musterbrief. Information an die Verbraucherzentrale Sie können unerwünschte Werbeanrufe, sogenannte Cold Calls, über dieses Beschwerdeformular bei der Verbraucherzentrale melden. Auf diese Weise werden die Fälle dokumentiert und andere Verbraucher:innen geschützt.