21. März 2023 Aktuelles | Service Die Anschreiben zur Preisbremse sind unterwegs In den kommenden Tagen erhalten Kundinnen und Kunden Post von den Stadtwerken Meerbusch. Die Briefe enthalten die individuellen Berechnungen zu den Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Kund:innen entnehmen den Schreiben zum Beispiel wie sich der alte vom staatlich gedeckelten Arbeitspreis unterscheidet, der ab Januar 2023 gilt; sie können sehen, wie sich ihr Entlastungsbetrag aufs Jahr auswirkt und was das für ihren monatlichen Abschlag bedeutet. „Unser Kundinnen und Kunden vertrauen uns und erwarten von uns Verlässlichkeit“, sagt Tafil Pufja, Geschäftsführer der Stadtwerke Meerbusch. „Mit etwas Zeitverzug ist es uns gelungen, die zahlreichen, gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und damit unsere Kundinnen und Kunden unmittelbar zu entlasten. Ich danke dem gesamten Team der Stadtwerke für seinen unermüdlichen Einsatz.“ Wichtige Informationen zu den Anschreiben: Die Preisbremsen greifen bei Verträgen, deren Arbeitspreis je Kilowattstunde bei Strom über 40 Cent, bei Gas über 12 Cent und bei Wärme über 9,5 Cent liegt. Bei Verträgen mit einem Arbeitspreis, der unterhalb des staatlich garantierten Preises liegt, greift die Preisbremse nicht. Kund:innen, die aufgrund der langfristigen Beschaffungsstrategie der Stadtwerke von günstigen Arbeitspreisen profitieren, erhalten daher kein Anschreiben. Spürbar durch die Preisbremse entlastet werden Kund:innen, die einen Grundversorgungsvertrag für Gas haben oder einen Arbeitspreis zahlen, der über 12 Cent pro Kilowattstunde liegt. Das gilt auch für Wärmekunden mit einem Arbeitspreis über 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Weitere Entlastung gibt es durch die Strompreisbremse: Der Arbeitspreis ist bei Strom dank der vorausschauenden Einkaufsstrategie der Stadtwerke günstig; er liegt bei vielen Kunden und Kundinnen nah am staatlichen Referenzpreis. Bei Kund:innen, die trotz Preisanpassungen zum 1. Januar 2023 ihre Abschlagshöhe noch nicht geändert haben, haben wir dies gemeinsam mit der Berechnung der Preisbremsen vorgenommen. In Einzelfällen können dann die Abschläge trotz Preisbremsen höher ausfallen als bisher. Aus technischen Gründen erhalten Haushalte, die sowohl mit Gas als auch Strom beliefert werden und anspruchsberechtigt sind, zwei Anschreiben per Post. Aufgrund der Preisbremsen hat sich der Abbuchungstermin im März einmalig auf den 22. März verschoben. Mehr dazu lesen Sie hier. Neue Service-Seite zum Thema Preisbremsen Auf unserer Homepage informieren wir Sie unter Entlastungspakete über die Maßnahmen des Bundes, die Bürgerinnen und Bürger vor hohen Energiekosten schützen sollen. Wer, wie, was? Wir haben unseren Fragen-Antwort-Katalog (FAQ) erweitert. Hier finden Sie Antworten auf mögliche Fragen zu Ihrem Anschreiben.