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23. Juni 2022 Aktuelles | Energiemarkt

EEG-Umlage fällt zum 1. Juli weg

 

Zum 1. Juli 2022 fällt die EEG-Umlage weg. Die Stadtwerke Meerbusch geben die Preissenkung von brutto 4,43 Cent pro Kilowattstunde Strom komplett an ihre Kundinnen und Kunden weiter.

Ein 4-Personen-Haushalt, der rund 3.500 Kilowattstunden verbraucht, spart durch den Wegfall der EEG-Umlage etwa 155 Euro im Jahr. Die Preissenkung erfolgt automatisch, Kund:innen müssen nicht aktiv werden. Die Stadtwerke passen die monatlichen Abschläge mit der nächsten Jahresabrechnung an; eventuelle Guthaben werden dann ausgezahlt.

„Wir begrüßen es, dass die Umlage wegfällt und die Haushalte in diesen turbulenten Zeiten etwas entlastet werden“, sagt Aneta Knebel, Leiterin Vertrieb bei den Stadtwerken.

Wer seinen Abschlag kontrollieren und eventuell angleichen möchte, kann das im Service Portal der Stadtwerke tun. Da die Entwicklungen an den Energiemärkten weltweit auf weiter steigende Preise hindeuten, empfehlen die Stadtwerke allerdings eher, die monatlichen Zahlungen aufzustocken.

Aneta Knebel: „Wer bei uns Energie bezieht, kann sich darauf verlassen, dass wir über die Preisentwicklungen transparent und umfassend informieren. Die Stadtwerke sind zudem ein sicherer Energie-Partner, der sein Geschäft im Gegensatz zu Discountern vorausschauend plant.“

Sie fragen – wir antworten

Was passiert mit der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022?

Die EEG-Umlage wird am 1. Juli 2022 von 4,43 Cent/Kilowattstunde brutto auf 0 Cent gesetzt. Zum 1. Januar 2023 wird sie offiziell komplett abgeschafft.

Warum fällt die EEG-Umlage weg?

Die Energiepreise sind in den letzten Monaten stark angestiegen. Gründe dafür sind unter anderem Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. Um Sie als Stromkund:innen zu entlasten, hat der Bundestag ein Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung verabschiedet. Es legt fest, die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 auf Null gesetzt wird.

Geben die Stadtwerke Meerbusch diese Senkung an die Kund:innen weiter?

Selbstverständlich geben wir den Wegfall der EEG-Umlage komplett an Sie weiter und senken damit Ihren Strompreis. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet.

Wie hoch ist meine Ersparnis?

Ein durchschnittlicher Vier-Personenhaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden spart durch den Wegfall der EEG-Umlage im Jahr rund 155 Euro. Bei einem Zwei-Personenhaushalt mit jährlich 1.800 Kilowattstunden sind es etwa 78 Euro.

Ändert sich zum 1. Juli 2022 mein Abschlag?

Wir passen Ihren monatlichen Abschlag erst mit der nächsten Jahresabrechnung an. Falls Sie Ihren Abschlag schon vorher anpassen möchten, können Sie das gerne in unserem Service Portal tun.

Vorsicht: Mit Blick auf die voraussichtlich weiter steigenden Preise für Energie empfehlen wir, die Abschläge eher heraufzusetzen. So vermeiden Sie eine unter Umständen happige Nachzahlung am Ende Ihres Verbrauchsjahres.

Muss ich meinen Zählerstand zum 1. Juli 2022 ablesen?

Nein, Sie müssen Ihren Zählerstand nicht ablesen. Wenn Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand dennoch mitteilen möchten, können Sie das gerne tun: einfach Zählerstand und Zählernummer an kundenservice@stm-stw.de senden oder im Service Portal selber eingeben.

Habe ich durch die Preissenkung ein Sonderkündigungsrecht?

Mit dem Wegfall der EEG-Umlage haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Das gilt sowohl für die Grundversorgung als auch für normale Tarifverträge.

Sie haben weitere Fragen zur EEG-Umlage, die wir hier nicht beantwortet haben? Senden Sie uns gerne eine Mail an kundenservice@stm-stw.de

Energieeffiziente Förderung sichern

So sparen Sie Strom

Energiesparen ist das Gebot der Stunde! Bundeswirtschaftsministerium, Sozialpartner, Wirtschafts-, Umwelt- und Verbraucherschutzverbände sowie kommunale Spitzenverbände betonen das in ihrer Erklärung vom Juni 2022.

Beim effizienten Umgang mit Strom und anderer Energie unterstützen die Stadtwerke Meerbusch ihre Kundinnen und Kunden mit handfesten Spar-Tipps.


Die EEG-Umlage war bislang ein Bestandteil des Arbeitspreises auf Ihrer Stromrechnung. Sie diente seit dem Jahr 2000 dem Ausbau und der Finanzierung von erneuerbaren Energiequellen wie Wind, Sonne und Wasser. Mit der Abgabe haben Verbraucher:innen also die Energiewende unterstützt. Künftig finanziert der Bund die Förderung der Erneuerbaren aus dem Energie- und Klimafonds (EKF), der Teil des Bundeshaushaltes ist.


Abschläge selber anpassen

Im Service Portal der Stadtwerke können Sie Ihre Abschläge jederzeit kontrollieren und angleichen. Mehr zu den aktuellen Stromtarifen der Stadtwerke lesen Sie hier.

 
 
 
 

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