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Richtlinien des Förderprogramms 2025 (Contracting / „heizung-komfort“)

  1. Die Stadtwerke Meerbusch (stm) fördern den Einbau einer modernen Wärmeerzeugungsanlage in Form einer Hybridheizung (Kombination Gasheizung und Wärmepumpe) ab 50 kW Leistung im Rahmen eines heizung-komfort-Vertragsabschlusses.
  2. Die Förderung beträgt für den Einbau der Wärmeerzeugungsanlage bis zu 1.000 € (inkl. USt).
  3. Antragsberechtigt sind alle Energiekund:innen, die mit Wärme über eine Wärmeanlage der stm versorgt werden, sowie Neukund:innen.
  4. Der Zeitraum der Förderung läuft vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 oder bis das Fördervolumen ausgeschöpft ist.
  5. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Förderantrag vor dem Einbau der Wärmeerzeugungsanlage formlos bei der stm gestellt wurde. Die Förderzusage ist 3 Monate gültig, beginnend mit dem Datum der Zusage. Erfolgt bis dahin kein Abruf bei der stm, verfällt die Zusage.
  6. Die Anlage muss bis zum Ende des Kalenderjahres eingebaut sein, um die Fördersumme zu erhalten.
  7. Die Förderung gilt für Bestandsgebäude (Ein- oder Mehrfamilienhaus) sowie Neubauten.
  8. Der Einbau einer neuen Wärmeerzeugungsanlage muss durch einen konzessionierten Fachhandwerker:in erfolgen.
  9. Je Objekt wird maximal eine Wärmeerzeugungsanlage innerhalb von 2 Jahren gefördert.
  10. Das Gebäude muss sich innerhalb des Einzugsgebiets Meerbusch befinden.
  11. Über die Förderanträge entscheidet die stm auf Grundlage dieser Richtlinien und im Rahmen der verfügbaren Fördermittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
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