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Ihre Solaranlage anmelden

Mit einer Solaranlage leisten Sie einen aktiven Beitrag zur regionalen Energiewende. Wenn Sie eine Anlage betreiben möchten, sind Sie verpflichtet, diese an verschieden Stellen anzumelden.

1. Beim Netzbetreiber:

Jede Solaranlage muss zunächst beim regionalen Netzbetreiber angemeldet werden. Ist die Anlage fertig installiert und geht in Betrieb, muss auch die Inbetriebnahme gemeldet werden. Diese Schritte sind notwendig um eine Netzstabilität und lückenlose Versorgung im Stadtgebiet jederzeit zu garantieren.

2. Bei der Bundesnetzagentur:

Sobald eine Solaranlage in Betrieb geht, muss sie im Marktsammelregister (MSR) registriert werden. Dies dient der allgemeinen Transparenz über die Menge von nachhaltig produzierten Strom und den damit zusammenhängenden Stromvergütungen.

3. Beim Finanz- und Gewerbeamt:

In einigen Fällen ist es erforderlich, die PV-Anlage beim Finanz- und Gewerbeamt anzumelden, z.B. bei Förderungen oder wenn Einkünfte aus der PV-Anlage anfallen. Bitte informieren Sie sich direkt beim Finanzamt oder einem Steuerberater um sicherzustellen, dass alle Pflichten erfüllt werden.

Eine Frau richtet ihr Balkonkraftwerk ein, eine mini Solaranlage

Balkonkraftwerke oder Mini-Solaranlagen

Wer eine Mini-Solaranlage bis 800 Watt installieren will, muss diese nicht mehr beim Netzbetreiber anmelden, sondern nur noch bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister.

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