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Fragen und Antworten zur Vertragskündigung

Nein, sobald Ihr neuer Auftrag bei uns eingegangen ist, kümmern wir uns um alles andere. Sie müssen nichts mehr tun.

In den meisten Fällen übernimmt das der neue Energieversorger für Sie. Oder Sie nutzen unser Online-Kündigungsformular. Halten Sie dazu einfach Ihre Zählernummer und Zählerstand, sowie den Namen Ihres neuen Anbieters bereit.

Über das Service Portal der Stadtwerke Meerbusch haben Sie jederzeit Einsicht in alle persönlichen Vertragsdaten. Dabei spielt es keine Rolle, ob über Smartphone, Tablet oder PC. Falls Sie noch nicht auf Online umgestellt haben, genügt ein Blick in Ihre letzte Jahresabrechnung.

Beziehen Sie Strom oder Gas aus der Grundversorgung, ist das Abmelden innerhalb von zwei Wochen möglich. Da die Grundversorgung aber eher teuer ist, lohnt ein Wechsel immer. Mit einem günstigeren Tarif können Sie mehrere 100 Euro im Jahr sparen! Vergleichen Sie hier:

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Vielen Dank für Ihre Bestellung. Sie erhalten in Kürze eine E-Mail von uns. Was möchten Sie als Nächstes tun?

Jede Preisanpassung ist mit einem Sonderkündigungsrecht verbunden: Sie können Ihren Vertrag bis zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die Änderungen wirksam werden, ohne dass Sie eine Frist einhalten müssten.

Innerhalb der Grundversorgung ist eine Kündigung von Seiten des Energielieferanten nur dann möglich, wenn ein erheblicher Grund vorliegt. Als Begründung kann gelten, dass sich der Stromanbieter auf dem Markt nicht mehr halten kann.

Bei Sonderverträgen außerhalb der Grundversorgung kann der jeweilige Energielieferant entsprechend der Verträge auch ordentlich kündigen. Zu einer vorzeitigen Aufhebung des Vertrages kommt es nur dann, wenn schwere Zuwiderhandlungen (bspw. wiederholtes Nichtzahlen der offenen Rechnungsbeträge) vorliegen.

Strom und Gas zählen in deutschen Haushalten zur Grundversorgung. Das heißt: Auch wenn noch kein neuer Vertrag besteht, werden Sie automatisch mit Energie beliefert. Der Grundversorgungsvertrag kommt in der Regel mit dem örtlichen Energieversorger zustande.

Eine Stromrechnung zu verstehen ist nicht immer einfach. Rufen Sie dazu einfach unsere Kundencenter an. Wir erklären Ihnen verständlich, wie sich die Jahresabrechnung zu Ihren Stromkosten zusammensetzt.

Sie haben Fragen? Lassen Sie sich von uns beraten

Bitte beachten Sie:

Uns erreichen aktuell überdurchschnittlich viele Anfragen. Es kann daher zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

02159 9137-333

Mo. – Fr. 08:00 – 17:00 Uhr

Fachberatung der Stadtwerke Meerbusch

Kontaktieren Sie uns in diesem Fall bitte telefonisch unter 02159 9137-333 von Mo.-Fr. 08:00 – 17:00 Uhr. Wir erledigen direkt alle Formalitäten für Sie.

Bitte zögern Sie nicht und wenden Sie sich frühzeitig an uns. Es ist uns wichtig, Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite zu stehen und Sie bei Zahlungsschwierigkeiten zu unterstützen.   

Beispielsweise können Sie mit einer sogenannten Abwendungsvereinbarung offene Rechnungsbeträge in Raten begleichen.  

So schließen Sie eine Abwendungsvereinbarung mit uns:    

Wir empfehlen Ihnen, sich zuerst zu informieren, ob unser aktueller Laufzeittarif für Sie in Frage kommt.

Entscheiden Sie sich für einen anderen Anbieter, dann lassen Sie die Kündigung bitte durch ihn vornehmen. So erhält der Netzbetreiber automatisch die Information über Ihren Anbieterwechsel. 

Sobald Sie bei uns Ihren Grundversorgungstarif gekündigt und wir Ihnen die Kündigung bestätigt haben, erhält der zuständige Netzbetreiber eine Information über den Anbieterwechsel. Ist dann noch kein neuer Lieferant für Ihre Lieferstelle beim Netzbetreiber vermerkt, sind wir als Grundversorger aus gesetzlichen Gründen verpflichtet, Sie zu beliefern.

Das heißt, der Netzbetreiber sendet uns eine Information, dass wir Sie mit Energie versorgen sollen. So kann es sein, dass Sie an einem Tag von uns zweimal Post erhalten – ein Schreiben, in dem wir Ihnen die Kündigung bestätigen und ein Schreiben, in dem wir Sie erneut als Ihr Grundversorger willkommen heißen.

Übernimmt aber Ihr neuer Lieferant Ihre Kündigung für Sie, erhält der Netzbetreiber automatisch die Information über den Anbieterwechsel. Sie erhalten von uns lediglich die Kündigungsbestätigung und von Ihrem neuen Energie-Lieferanten die Vertragsbestätigung.

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