Richtlinien des Förderprogramms 2025 (Heizungsumwälzpumpe)
- Die Stadtwerke Meerbusch (stm) fördern die Neuanschaffung einer hocheffizienten Heizungsumwälzpumpe (Energieklasse A) bei erdgasbetriebenen Heizungsanlagen.
- Die Förderung beträgt 100 € (inkl. USt) für den Austausch der Heizungsumwälzpumpe.
- Antragsberechtigt sind alle Energiekund:innen, die ihren gesamten Energiebedarf über die stm beziehen, sowie Neukund:innen.
- Mit Inanspruchnahme der Fördermittel bindet sich der:die Antragsteller:in für 2 Jahre an die Belieferung des kompletten Energiebedarfs durch die stm.
- Der Förderzeitraum läuft vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 oder bis das Fördervolumen ausgeschöpft ist.
- Die Hocheffizienzpumpe muss bis zum Ende des Kalenderjahres eingebaut sein, um die Fördersumme zu erhalten.
- Der Austausch der Pumpe muss durch eine:n konzessionierte:n Fachhandwerker:in erfolgen.
- Je Objekt wird maximal eine Umwälzpumpe innerhalb von 2 Jahren gefördert.
- Gefördert werden primär alleinstehende Heizungsumwälzpumpen.
- In Heizungsanlagen integrierte Umwälzpumpen werden gefördert, wenn Hersteller und Typ der Pumpe explizit auf der HandwerkerRechnung ausgewiesen sind.
- Es werden ausschließlich von der BAFA empfohlene Umwälzpumpen der Energieeffizienzklasse A gefördert. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Installateur.
- Auf der Handwerker-Rechnung müssen Hersteller und Pumpentyp der Umwälzpumpe aufgeführt sein. Stadtwerke Meerbusch GmbH | Gießerallee 24 | 47877 Willich | Ansprechpartner: Kerstin Schacht | 02154 9137-308 | kerstin.schacht@stm-stw.de
- Der Förderbetrag muss zurückgezahlt werden, wenn die Heizungsanlage zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme nicht mindestens 24 Monate ununterbrochen von der stm versorgt wird.
- Über die Förderanträge entscheidet die stm auf Grundlage dieser Richtlinien und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.