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Förderbedingungen für Hocheffizienzpumpen

  1. Die Stadtwerke Meerbusch (stm) fördern die Neuanschaffung einer hocheffizienten Heizungsumwälzpumpe (Energieklasse A) bei erdgasbetriebenen Heizungsanlagen.
  2. Die Förderung beträgt 100€ (inkl. USt) für den Austausch der Heizungsumwälzpumpe.
  3. Antragsberechtigt sind alle Energiekund:innen, die ihren gesamten Energiebedarf über die stm beziehen, sowie Neukund:innen.
  4. Mit Inanspruchnahme der Fördermittel bindet sich der:die Antragsteller:in für 2 Jahre an die Belieferung des kompletten Energiebedarfs durch die stm.
  5. Der Förderzeitraum läuft vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 oder bis das Fördervolumen ausgeschöpft ist.
  6. Die Hocheffizienzpumpe muss bis zum Ende des Kalenderjahres eingebaut sein, um die Fördersumme zu erhalten.
  7. Der Austausch der Hocheffizienzpumpe muss durch das Stadtwerke-Notdienstteam oder einen von den Stadtwerken Meerbusch beauftragten Fachbetrieb erfolgen.
  8. Je Objekt wird maximal eine Umwälzpumpe innerhalb von 2 Jahren gefördert.
  9. Gefördert werden primär alleinstehende Heizungsumwälzpumpen.
  10. In Heizungsanlagen integrierte Umwälzpumpen werden gefördert, wenn Hersteller und Typ der Pumpe explizit auf der Handwerker-Rechnung ausgewiesen sind.
  11. Es werden ausschließlich von der BAFA empfohlene Umwälzpumpen der Energieeffizienzklasse A gefördert. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Installateur.
  12. Auf der Handwerker-Rechnung müssen Hersteller und Pumpentyp der Umwälzpumpe aufgeführt sein.
  13. Der Förderbetrag muss zurückgezahlt werden, wenn die Heizungsanlage zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme nicht mindestens 24 Monate ununterbrochen von der stm versorgt wird.
  14. Über die Förderanträge entscheidet die stm auf Grundlage dieser Richtlinien und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

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