Startseite > Förderbedingungen (Heizungsumwälzpumpe) Richtlinien des Förderprogramms 2025 (Heizungsumwälzpumpe) Die Stadtwerke Meerbusch (stm) fördern die Neuanschaffung einer hocheffizienten Heizungsumwälzpumpe (Energieklasse A) bei erdgasbetriebenen Heizungsanlagen. Die Förderung beträgt 100 € (inkl. USt) für den Austausch der Heizungsumwälzpumpe. Antragsberechtigt sind alle Energiekund:innen, die ihren gesamten Energiebedarf über die stm beziehen, sowie Neukund:innen. Mit Inanspruchnahme der Fördermittel bindet sich der:die Antragsteller:in für 2 Jahre an die Belieferung des kompletten Energiebedarfs durch die stm. Der Förderzeitraum läuft vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 oder bis das Fördervolumen ausgeschöpft ist. Die Hocheffizienzpumpe muss bis zum Ende des Kalenderjahres eingebaut sein, um die Fördersumme zu erhalten. Der Austausch der Pumpe muss durch eine:n konzessionierte:n Fachhandwerker:in erfolgen. Je Objekt wird maximal eine Umwälzpumpe innerhalb von 2 Jahren gefördert. Gefördert werden primär alleinstehende Heizungsumwälzpumpen. In Heizungsanlagen integrierte Umwälzpumpen werden gefördert, wenn Hersteller und Typ der Pumpe explizit auf der HandwerkerRechnung ausgewiesen sind. Es werden ausschließlich von der BAFA empfohlene Umwälzpumpen der Energieeffizienzklasse A gefördert. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Installateur. Auf der Handwerker-Rechnung müssen Hersteller und Pumpentyp der Umwälzpumpe aufgeführt sein. Stadtwerke Meerbusch GmbH | Gießerallee 24 | 47877 Willich | Ansprechpartner: Kerstin Schacht | 02154 9137-308 | kerstin.schacht@stm-stw.de Der Förderbetrag muss zurückgezahlt werden, wenn die Heizungsanlage zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme nicht mindestens 24 Monate ununterbrochen von der stm versorgt wird. Über die Förderanträge entscheidet die stm auf Grundlage dieser Richtlinien und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.