7. Oktober 2022 Aktuelles | Energiemarkt Die Gasbeschaffungs-Umlage wird nicht umgesetzt Die Entscheidung gab Olaf Scholz am 29. September 2022 auf einer Pressekonferenz bekannt: Die Gasbeschaffungs-Umlage wird nicht umgesetzt. Mit dieser Umlage sollten Importeure unterstützt werden, die derzeit Gas zu horrenden Preisen einkaufen müssen, weil Russland seinen zugesicherten Lieferungen nicht nachkommt. Die Gasbeschaffungsumlage wurde mit 2,419 Cent pro Kilowattstunde netto festgelegt und sollte dem Gaspreis hinzugerechnet werden. Nun kommt es anders: Um Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund steigender Energiepreise zu entlasten, kippt der Bund nicht nur die Gasbeschaffungsumlage – er will auch schnellstmöglich eine Strom- und Gaspreisbremse einführen. Das bedeutet: Der Staat finanziert mit rund 200 Milliarden Euro die Energiepreise und federt damit einen Teil des Preises für Verbraucherinnen und Verbraucher ab. Die genauen Details dazu werden derzeit von einer Expertenkommission erarbeitet, die Ergebnisse werden im Laufe des Monats vorgestellt. Danach müssen die Vorschläge vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Es kann also noch einige Wochen dauern, bis der sogenannte Abwehrschirm gesetzlich verankert ist. Das bedeutet die Entscheidung für die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Meerbusch Aufgrund der Entscheidung der Regierung reichen die Stadtwerke Meerbusch die zum 1. Oktober angekündigte Gasbeschaffungsumlage nicht an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Gleichwohl bleibt die Gasspeicher-Umlage sowie die erhöhte Bilanzierungs-Umlage bestehen. Die Gasspeicher-Umlage beträgt 0,059 Cent netto pro Kilowattstunde, die Bilanzierungs-Umlage 0,570 Cent pro Kilowattstunde netto. Das bedeutet: Die Stadtwerke Meerbusch werden die beiden Umlagen an ihre Kundinnen und Kunden weiterreichen. Zu ihrem Gaspreis kommen also pro Kilowattstunde 0,629 Cent netto hinzu. Der ermäßigte Steuersatz kommt Nach Beschluss des Bundesrates vom 7. Oktober 2022 gilt für Erdgas und Fernwärme vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Die Stadtwerke Meerbusch geben den ermäßigten Steuersatz selbstverständlich rückwirkend an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Wir begrüßen die Entscheidung des Bundes, die Gasbeschaffungs-Umlage nicht umzusetzen und mit der geplanten Strom- und Gaspreisbremse viele Menschen in unserer Region zu entlasten. Gleichzeitig möchten wir unsere Kundinnen und Kunden motivieren, Energie zu sparen. Einfache, aber wirksame Tipps finden Sie auf unserer Energiesparseite. In unserer Rubrik Aktuelles halten wir Sie über wichtige Veränderungen des Energiemarkts und der Folgen für Sie oder die Region stets auf dem Laufenden.