Gartenzähler (Gießwasser)

Die Stadt Meerbusch bietet seinen Bürgern im Rahmen einer Sonderregelung die Möglichkeit, das im Garten oder auf dem Grundstück verbrauchte Wasser („Gartengießwasser“) nicht bei den Kanalgebühren zu berücksichtigen. Hierbei ist zu beachten, dass zunächst der Eigentümer des Objektes die Voraussetzungen für die Zählerinstallation schaffen muss. Genaueres wird auf der Homepage der Stadt Meerbusch erläutert, die Sie über folgenden Link erreichen:

meerbusch.kommunalportal.nrw