Trinkwassercheck auf Legionellen
Legionellen (Legionella) sind stäbchenförmige, nicht sporenbildende Bakterien, die im Wasser leben und sich mit Hilfe einer oder mehrerer Flagellen (Geißeln) fortbewegen. Einige Arten von Legionellen können Krankheiten auslösen, darunter die mitunter lebensgefährliche Legionellose oder Legionärskrankheit.
Wir bieten unseren Kunden den Trinkwassercheck auf Legionellen an.
Unser Serviceangebot für Sie
Als Vermieter oder Verwalter einer Wasserversorgungsanlage in Ihrem Objekt sind Sie für diese Aufgaben verantwortlich – wir unterstützen und beraten Sie dabei gern.
Ihre Vorteile:
- Ein Ansprechpartner – alles aus einer Hand
- Fachkundige und kostenlose Beratung
- Modulares Leistungsangebot
- Zuverlässige Überprüfung auf Legionellen sowie – falls nötig – deren Bekämpfung
- Detaillierte Dokumentation
Gern beraten wir Sie ausführlich über die Novellierung der Trinkwasserverordnung und deren Auswirkung für Sie – natürlich kostenlos.
Kostenübersicht Legionellenprüfung
Für die Legionellenprüfung bieten wir Ihnen unterschiedliche Pakete an.
Starterpaket
490,- € brutto
- Begehung des Objektes
- Erfassung der Liegenschaft
- 3 Probenahmen
- Laboruntersuchung
Bonuspaket 1
270,- € netto
Jährlich wiederkehrende Anschlussuntersuchung einer Großanlage, bei der wir bereits die Erstuntersuchung durchgeführt haben. Der Leistungsumfang entspricht 3 Probeentnahmen und der Analyse.
Bonuspaket 2
290,- € netto
3-jährlich wiederkehrende Anschlussuntersuchung einer Großanlage, bei der wir bereits die Erstuntersuchung durchgeführt haben. Der Leistungsumfang entspricht 3 Probeentnahmen und der Analyse.
Zusätzliche Beprobung
90,- € netto
Der Kunde kann zusätzliche Beprobungen, die in einem zeitlichen Zusammenhang mit einem der Pakete durchgeführt werden (Beprobung & Analyse), beauftragen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn mehrere Stränge verbaut sind und weitere Endabnehmer beprobt werden müssen.
Extra Anfahrt
65,- € netto (pauschal für zusätzliche Anfahrten)
Zu allen genannten Preise wird noch die gesetzliche Mehrwertsteuer gerechnet.
Lebensbedingungen / Vorkommen / Übertragung
Lebensbedingungen
- Süß- und Salzwasser
- Temperaturbereich 25-50 °C
- Frischwassernachspeisung
- lange Verweilzeit
Legionellen sind natürlich vorkommende Bakterien, die uns in jedem Badesee, in Wasserpfützen und in feuchter Erde begegnen, ohne für uns gefährlich zu werden. Zur Infektion mit Legionellen kommt es erst, wenn Legionellen in Wassertröpfchen (Aerosole) verpackt in die Lunge geraten. Deswegen gelten als Risikobereiche:
- Duschen in Hotels, Krankenhäusern, Altenheimen, Schwimmbädern und anderen Sportanlagen;
- Whirlpools und andere Schwimmbäder mit sprudelnden Wasserattraktionen;
- Lüftungsanlagen mit Nasswäschern;
- Bereiche, in denen Wasser zu Kühl- und Befeuchtungszwecken versprüht wird;
- Kühltürme.
Die Übertragung durch Kontakt mit Leitungswasser ist möglich, wenn Legionellen in tiefere Lungenabschnitte gelangen. Nicht jeder Kontakt führt zur Gesundheitsgefährdung. Das Einatmen bakterienhaltigen Wassers als Aerosol (Aspiration bzw. Inhalation, z. B. beim Duschen, bei Klimaanlagen, durch Rasensprenger oder in Whirlpools) kann zur Erkrankung führen. Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser stellt für Personen mit intaktem Immunsystem keine Gesundheitsgefahr dar. Eine Infektion mit Legionellose wird insbesondere mit folgenden technischen Systemen in Verbindung gebracht: Warmwasserversorgungen (z. B. in Wohnhäusern, Krankenhäusern, Heimen, Hotels), raumlufttechnische Anlagen (Klimaanlagen), Luftbefeuchter, Badebecken, insbesondere Warmsprudelbecken (Whirlpools), sowie sonstige Anlagen, die Wasser zu Wassertröpfchen zerstäuben.
Legionellen sind Erreger einer Infektionskrankheit
Die Infektionsquellen für eine Legionellenerkrankung sind im technisch orientierten Umfeld des Menschen und insbesondere in Hausinstallationssystemen großer Gebäude mit zentraler Warmwasseraufbereitung zu finden.
- Der Hauptinfektionsweg ist die Inhalation erregerhaltiger Aerosole. Auch die Aspiration von legionellenhaltigem Wasser kann zu Infektionen führen.
- Die Krankheit tritt zum einen als Pontiac-Fieber mit einer Inkubationszeit von ein bis zwei Tagen, dessen Verlauf meist als grippeähnlicher, fieberhafter Infekt, ohne Beteiligung innerer Organe, gekennzeichnet ist, und zum anderen als Legionärskrankheit auf.
- Die Legionärskrankheit hat eine Inkubationszeit von zwei bis zehn Tagen und zeigt im klinischen Befund eine schwer verlaufende atypische Pneumonie mit möglichem Exitus.
- Von jährlich etwa 500.000 in Deutschland ambulant erworbenen Pneumonien entfallen ca. 30.000 Fälle (6 %) auf Legionellen (Schätzung des Kompetenznetzwerkes für ambulant erworbene Pneumonien, CAPNETZ, 2005). Nur etwa 450- 475 Legionellosen pro Jahr werden hingegen nach dem Infektionsschutzgesetz erfasst. In Bezug auf die Anzahl der Legionellosen in Deutschland liegt somit eine erhebliche Unterschätzung (Untererfassung) vor.
- Die Zahl der Fälle von Pontiac-Fieber muss deutlich höher angesehen werden.
(Quelle: RKI, Epidemiologisches Bulletin 48/2005)
Verpflichtende Legionellentestung
Die 2. Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) fordert die jährliche Untersuchung von Trinkwasseranlagen bei öffentlich genutzten Gebäuden (Schulen, Krankenhäuser, Kindergärten usw.). Bei größeren Wohnhäuser mit einer zentralen Warmwassererzeugung und einem Warmwasserspeicher >400 Litern oder/und Rohrleitungen mit >3 Litern Inhalt zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestellen hat die Untersuchung alle drei Jahre zu erfolgen. Eine Meldung der Trinkwasseranlage sowie negativer Befunde bei den Gesundheitsämtern wird nicht mehr gefordert.
Die Erstuntersuchung hat jedoch bis zum 31.12.2013 zu erfolgen.
Diese Überwachung ist verpflichtend. Wer die Untersuchung oder die Übermittlung der Untersuchungsberichte an das Gesundheitsamt unterlässt und/oder es versäumt, seine Mieter und Verbraucher über das Erreichen oder Überschreiten des „technischen Maßnahmenwertes“ von 100 Legionellen (KBE) pro 100 ml Trinkwasser zu unterrichten, begeht gemäß § 25 TrinkwV eine Ordnungswidrigkeit. Die Erstuntersuchung sowie die alle 3 Jahre geforderte Nachuntersuchung sollten an mindestens 3 Stellen erfolgen. Die Untersuchungsergebnisse müssen nach Abschluss der Analyse innerhalb von 14 Tagen, bei Erreichen des technischen Maßnahmewertes unverzüglich, dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden.
Wen betrifft die Änderung der Trinkwasserverordnung vom 05.12.2012?
Trinkwasserverordnung 05.12.2012
Die geänderte Trinkwasserverordnung betrifft Eigentümer öffentlicher oder vermieteter Gebäude, in denen sich Großanlagen zur Trinkwassererwärmung befinden.
Eine gewerbliche Tätigkeit besteht dann, wenn zielgerichtet Trinkwasser im Rahmen einer selbstständigen, regelmäßigen und in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit bereitgestellt wird. Hierzu zählen auch große Wohnhäuser (gewerblich genutzte Gebäude), z. B. Hausbesitzer, die eine Wohnung vermieten, Hotels, Ferienwohnungen, Gaststätten, Sporteinrichtungen.
Eine öffentliche Tätigkeit besteht, wenn die Trinkwasserbereitstellung für einen unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche Beziehungen verbunden Personenkreis erfolgt (öffentlich genutzte Gebäude). Die Überwachung von öffentlichen Einrichtungen unterliegt grundsätzlich dem Gesundheitsamt.
Abgrenzung Kleinanlage
Kleinanlagen sind alle Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern in
- Ein- und Zweifamilienhäusern, unabhängig vom Inhalt des Trinkwassererwärmers und dem Inhalt der Rohrleitung;
- Anlagen mit Trinkwassererwärmern mit einem Inhalt >400 l und einem Inhalt >3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle. Dabei wird die eventuelle Zirkulationsleitung nicht berücksichtigt.
Hinweis: Die Anlagen, die als Kleinanlagen definiert sind, können nicht als Großanlagen gedeutet werden!
Wer muss die Untersuchung durchführen?
Der Unternehmer oder Inhaber der Trinkwasserinstallation – das ist i. d. R. der Hauseigentümer bzw. die beauftragte Hausverwaltung – muss Warmwasser auf Legionellen untersuchen lassen, wenn
- das Gebäude gewerblich oder öffentlich genutzt wird und
- der Warmwasserspeicher im Haus mehr als 400 ltr. fasst oder
- eine Rohrleitung zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle mehr als 3 ltr. Wasser enthält.
Eine Untersuchung ist nicht erforderlich, wenn
- es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt oder
- wenn an die Warmwasseranlage keine Dusche oder ein aerosolerzeugendes Gerät angeschlossen ist.
Beispiel: Ein Zweifamilienhaus mit 800 ltr. Speicher betrifft die Verpflichtung nicht.
Wer darf die Untersuchung anbieten?
Die Untersuchung einschließlich der Probenahme unterliegt der TrinkwV 2001 §15(4) und darf nur von akkreditierten Untersuchungslaboratorien durchgeführt werden, die
- die Vorgaben nach Anlage 5 einhalten;
- nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik arbeiten;
- über ein System der internen Qualitätssicherung verfügen;
- sich mindestens einmal jährlich an externen Qualitätssicherungsprogrammen erfolgreich beteiligen;
- über Personal verfügen, das für die entsprechenden Tätigkeiten hinreichend qualifiziert ist;
- durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen akkreditiert sind.
Der Betreiber ist verpflichtet, alle Untersuchungsergebnisse unverzüglich schriftlich zu dokumentieren und 10 Jahre lang aufzubewahren.
Die Probenahme als Teil der Untersuchung.
Die Probenahme erfolgt durch das Analyselabor oder externe Probenehmer, die zugelassen sind, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (die Verantwortung liegt beim Analyselabor).
Voraussetzung für externe Probenehmer:
- Probenehmerschulung
- vom akkreditierten Analyselabor in das eigene Qualitätsmanagement aufgenommen
- vertragliche Regelung
- Arbeitsanweisung bezüglich Probenahme vom Labor
- Teilnahme an internen Schulungen und Audits
Was kann man gegen Legionellen unternehmen?
Grundsätze der Legionellen-Prophylaxe:
- Vermeiden Sie in der Leitung stehendes Wasser (Stagnation) in einem Temperaturbereich von 25 – 50 °C.
- Halten Sie am Ausgang des Warmwasserbereiters eine Temperatur von 60 °C vor. Erhitzen Sie den Warmwasserspeicher einmal am Tag über die Temperatur von 60 °C.
- Sorgen Sie dafür, dass aus den Wasserhähnen Warmwasser mit über 55 °C und Kaltwasser mit weniger als 20 °C herauskommt.
- Isolieren Sie die Wasserleitungen, damit sie sich nicht gegenseitig aufwärmen. Beispiel: 1 Leitung mit heißem Wasser und 1 Leitung mit kaltem Wasser ergeben 2 Leitungen mit lauwarmem Wasser.
- Achten Sie darauf, dass der Wasserinhalt in Stichleitungen 3 ltr. möglichst nicht übersteigt. Bauen Sie ggf. Ringleitungen ein.
Tipps zur Legionellen-Prophylaxe
Trinkwassercheck:
- Versorgen Sie weit entfernte Entnahmestellen dezentral mittels eines Durchlauferhitzers mit Warmwasser.
- Legen Sie ungenutzte Leitungen in der Trinkwasserinstallation still. Totleitungen sind ein Rückzugsort für Legionellen.
- Spülen Sie selten genutzte Leitungen – z. B. Duschen in Ferienwohnungen – regelmäßig durch.
- Vermeiden Sie bei Neu- oder Umbauten überdimensionierte Wasserleitung, damit Wasser in der Leitung nicht unnötig absteht.
- Passen Sie die Größe des Warmwasserbereiters dem Bedarf an.
- Achten Sie darauf, dass die Hausinstallation nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt und betrieben wird. Hierfür ist der Betreiber der Anlage verantwortlich.
Sie haben Fragen? Lassen Sie sich von unserem Fachpersonal beraten.
Anja Springer
Laborleiterin
Mo. – Fr.: 08:00 – 17:00 Uhr
