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Technische Richtlinien

Hier finden Sie hinsichtlich der Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und Änderung der Verbrauchseinrichtungen weitere Informationen. Diese müssen zwingend den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik entsprechend durchgeführt werden.

Die technischen Anschlussbedingungen konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik und gelten für vorhandene- und Neu-Anschlüsse an unser Verteilnetz sowie für Netzanschlussänderungen.

Der Anschlussnehmer oder -nutzer verpflichtet sich die Einhaltung der Anschlussbedingungen sicherzustellen und dies auf Anforderung nachzuweisen. Wir behalten uns vor, eine Kontrolle der Einhaltung der Anschlussbedingungen vorzunehmen. Werden Mängel festgestellt, so kann die nachgelagerte Anschlussnutzung bis zur Mängelbeseitigung ausgesetzt werden.

Bei der Anbindung von Eigenerzeugungsanlagen an unser Netz sind zusätzliche Richtlinien zu beachten. Nähere Informationen finden Sie unter dem Reiter Einspeiser.

Hier stellen wir Ihnen die Schaltbilder und Messkonzepte für eine Verbrauchsstelle zur Verfügung.

Es gelten die aktuell gültigen technischen Anschlussbedingungen mit den jeweiligen Ergänzungen. Wird an einer Strom-Verbrauchsstelle ein Jahresverbrauch größer als 100.000 kWh erwartet, so ist eine registrierende Leistungsmessung (RLM) vorzusehen. Bitte stimmen Sie einen solchen Fall im Vorfeld mit uns ab.

Bezugsmessung

Mk0 – Bezug (PDF)

Wandlermessung

Mittelspannung (PDF)

Niederspannung (PDF)

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Direktheizung (PDF)

Elektromobilität (PDF)

Wärmepumpe (PDF)

Nachtspeicherheizung (PDF)


Die Messkonzepte für Eigenerzeugungsanlagen finden Sie unter folgender Verlinkung Einspeiser Messkonzepte.

Hier stellen wir Ihnen die Installationshinweise für den Aufbau einer entsprechenden Anlage zur Verfügung.

Wir bitten Sie, die vorgegebenen Hinweise zu beachten, um so eine reibungslose Zählergestellung zu ermöglichen. Die Zählergestellung und Inbetriebnahme der Anlage erfolgt mit Ihnen in einem gemeinsamen Termin. Dieser ist im Vorfeld mit uns abzustimmen.

Gas

Aufbau einer Gas-, Regel- und Messanlage (PDF)

Wasser

Aufbau einer Trinkwasserzähleranlage (PDF)

Wärme

Aufbau einer Wärme-, Regel- und Messanlage (PDF)

Die Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG sind verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung jedermann an sein Elektrizitätsversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom in Niederspannung zu gestatten.

Die Verordnung wurde am 07. November 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung in Kraft getreten und zu beachten.

Die Niederspannungsanschlussverordnung gilt mit Inkrafttreten ab dem 12.07.2005. Sie finden diese unter nachstehender Verlinkung auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz.

Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Die Stadtwerke Willich GmbH und Stadtwerke Meerbusch GmbH sind verpflichtet, nach Maßgabe der Niederdruckanschlussverordnung jedermann an sein Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas in Niederdruck zu gestatten.

Die Verordnung wurde am 07. November 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederdruck in Kraft getreten und zu beachten.

Die Niederdruckanschlussverordnung gilt mit Inkrafttreten ab dem 12.07.2005. Sie finden diese unter nachstehender Verlinkung auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz.

Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)

Ergänzende Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung

Die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Willich GmbH und Stadtwerke Meerbusch GmbH sind ebenso bindend wie die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) selbst.

Für das Versorgungsgebiet Willich hat folgende ergänzende Bedingung seine Gültigkeit:

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Willich GmbH zur NDAV (PDF)

Für das Versorgungsgebiet Meerbusch hat folgende ergänzende Bedingung seine Gültigkeit:

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Meerbusch GmbH zur NDAV (PDF)

Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ergänzenden Bedingungen nach den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu ändern. Soweit vom Netzbetreiber nicht anders bekannt gegeben, werden Änderungen nach öffentlicher Bekanntgabe zum nachfolgenden Monatsbeginn wirksam. Ergänzend zu den Bedingungen gilt die NDAV in Ihrer jeweiligen aktuellen Fassung.

Die nachfolgenden Veröffentlichungen enthalten gemäß dem §19 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern am Elektrizitätsverteilernetz der Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH. Die technischen Mindestanforderungen stellen die Interoperabilität des Elektrizitätsverteilernetzes sicher, sind sachlich gerechtfertigt und nicht diskriminierend.

Die technischen Anschlussbedingungen (TAB) dienen der sicheren und störungsfreien Versorgung. Die TAB konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik (VDE-Bestimmungen DIN VDE Normen, DIN Normen, sowie andere Richtlinien und Bestimmungen). Sie gelten für Neuanschlüsse an das Verteilungsnetz des Netzbetreibers sowie für Anschlussänderungen. Anschlussänderungen umfassen Umbau, Erweiterung, Rückbau oder Demontage einer Kundenanlage sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität oder des Schutzkonzeptes.

Der Anschlussnehmer oder -nutzer verpflichtet sich die Einhaltung der Anschlussbedingungen sicherzustellen und dies auf Anforderung nachzuweisen.

Plant der Anschlussnehmer oder -nutzer Änderungen, Erweiterungen der Kundenanlage, so ist der Netzbetreiber rechtzeitig über dieses Vorhaben zu informieren. Dies gilt auch für eine vom Anschlussnutzer geplante Änderung der Betriebsführung seiner Anlage, die Auswirkungen auf den Betrieb des Netzbetreiber-Netzes hat.

TAB Niederspannung 2019

Technische Anschlussregeln Niederspannung (VDE-AR-N-4100)

Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105 von 11/2018)

TAB Mittelspannung 2008

BDEW Mittelspannungsrichtlinie

Ergänzung BDEW Mittelspannungsrichtlinie

Technische Anschlussregel Mittelspannung (VDE-AR-N 4110)

Die nachfolgenden Veröffentlichungen enthalten gemäß dem §19 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern am Gasverteilernetz der Stadwerke Willich GmbH und Stadtwerke Meerbusch GmbH. Die technischen Mindestanforderungen stellen die Interoperabilität des Gasversorgungsnetzes im liberalisierten Gasmarkt sicher, sind sachlich gerechtfertigt und nicht diskriminierend.

Die ergänzenden technischen Anschlussbedingungen konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere das Regelwerk des DVGW Arbeitsblatt G 2000 sowie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung NDAV) vom 01.11.06.

Ergänzende technische Anschlussbedingungen der Stadtwerke Willich nach §19 EnWG (PDF)

Ergänzende technische Anschlussbedingungen der Stadtwerke Meerbusch nach §19 EnWG (PDF)

Wenn Sie ein Objekt, welches noch nicht an das Stromnetz angeschlossen ist, in der Bauphase temporär mit Strom versorgen müssen, benötigen Sie einen Baustromanschluss.

Eine Anfrage zur Baustromversorgung kann über das Online-Formular eingereicht werden.

Bitte stimmen Sie die Anschlusssituation rechtzeitig mit uns ab.

Weitere Informationen zu einem Baustromanschluss über einen vorverlegten Stromhausanschluss finden Sie auf folgendem Informationsblatt.

Baustromanschluss

Wenn Sie ein Objekt, welches noch nicht an das Wassernetz angeschlossen ist, in der Bauphase temporär mit Wasser versorgen müssen und die Nutzung eines Standrohres nicht möglich ist, benötigen Sie einen Bauwasseranschluss.

Bitte stimmen Sie die Anschlusssituation rechtzeitig mit uns ab.

Bauwasseranschluss (Kurzzeitanschluss / vorverlegter Hausanschluss als Bauwasseranschluss) (PDF)