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15. Juli 2022 Aktuelles | Energiemarkt

Warnung vor betrügerischen Anrufen

 

Vorsicht bei Anrufen von angeblichen Mitarbeitenden der Stadtwerke Meerbusch, die von Ihnen persönliche Daten wie Zählernummer, Zählerstand und Vertragslaufzeit erfragen! Zurzeit erhalten unsere Kund:innen vermehrt solche Anrufe, in denen ihnen geraten wird, den Vertrag zu wechseln.

Erstens sind solche Werbeanrufe rechtlich nur zulässig, wenn Sie vorab zugestimmt haben. Zweitens sind telefonisch oder mündlich abgeschlossene Sonderverträge zur Energielieferung unzulässig. Drittens ist es rechtswidrig, sich als Mitarbeiter:in der Stadtwerke auszugeben.

Erinnern Sie sich an die Insolvenzen einiger Energiediscounter und -händler Ende 2021? Diese hatten aufgrund extrem gestiegener Bezugspreise ihre Energielieferungen an Kund:innen eingestellt. Aus diesem Grund raten wir zu besonderer Vorsicht, wenn Sie den Versorger wechseln wollen. Prüfen Sie, wenn möglich, deren Geschäftsmodell. Wir rechnen damit, dass die aktuellen Preissteigerungen beim Energiebezug ähnliche Insolvenzen nach sich ziehen wie Ende 2021.

Sie fragen – wir antworten

Wie reagiere ich, wenn ich von einem vermeintlichen Energieunternehmen angerufen werde?

  • Stimmen Sie keiner Gesprächsaufzeichnung zu. Lehnen Sie dieses Vorgehen mit einem klaren „Nein“ ab.
  • Fragen Sie den Anrufenden nach Namen, Auftraggeber und Rufnummer. Meistens wird dann bereits aufgelegt.
  • Fragen Sie den Anrufenden nach Ihrer Einwilligung für telefonische Werbung. Auch dann wird meistens direkt aufgelegt.
  • Weisen Sie den Anrufenden darauf hin, dass sein Vorgehen rechtlich unzulässig ist.
  • Geben Sie auf keinen Fall Ihre Zählernummer durch. Für ein Angebot benötigt ein Energieanbieter Ihre Zählernummer nicht.
  • Lassen Sie sich auf keine Diskussionen ein.
  • Legen Sie auf.

Was kann ich tun, wenn ich meine Daten schon weitergegeben habe, den Anbieter aber gar nicht wechseln will?

Erhalten Sie per Post den Vertrag eines neuen Anbieters, haben Sie 14 Tage Zeit für den Widerruf. Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses. In der Ferienzeit kann das zum Problem werden: Bitten Sie daher eine Person Ihres Vertrauens, die Post zu kontrollieren und Sie direkt zu kontaktieren.

Wie kann ich einen versehentlichen Lieferantenwechsel abwenden?

Wenn Sie per Post ein Begrüßungsschreiben und einen neuen Vertrag erhalten, widerrufen Sie diesen sofort schriftlich, am besten per Einschreiben oder Fax. E-Mails sind nicht geeignet.

Die Verbraucherzentrale hat hierfür einen Musterbrief entworfen: Musterbrief_Widerruf_Energie (verbraucherzentrale.de)

Kontaktieren Sie uns umgehend und teilen uns mit, dass Sie niemanden mit einer Kündigung beauftragt haben.

Was ist, wenn ich die Frist von 14 Tagen nicht einhalten konnte?

Die Widerrufsfrist beginnt nur dann am Tag des Vertragsabschlusses, wenn Sie bei Vertragsschluss gleichzeitig auch über Ihr Recht zum Widerruf belehrt wurden. Solange Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden, beträgt die Frist für Ihren Widerruf ein Jahr und 14 Tage ab Vertragsschluss.

Kündigen die Stadtwerke denn möglicherweise meinen Vertrag?

Nein, die Kündigung spricht normalerweise Ihr neuer Lieferant aus. Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Kündigung zu akzeptieren, sofern Sie keinen Widerruf einlegen.

Wo finde ich Hilfe, wenn ich mir unsicher bin, ob ich einen neuen Vertrag versehentlich abgeschlossen habe?

Wenden Sie sich an uns. Telefonisch erreichen Sie uns unter 02159 / 9137-333 täglich von 8 bis 17 Uhr. Oder schreiben Sie uns: kundenservice@stm-stw.de

Betrügerische Anrufe in Willich

Tipp 1

Lesen Sie hier, was Sie tun können, wenn gegen Ihren Willen ein Energievertrag zustande gekommen ist


Tipp 2

Hier finden Sie einen Musterbrief der Verbraucherzentrale, um einen Energievertrag zu widerrufen


Tipp 3

Melden Sie sich gerne bei uns unter 02159 9137-333 oder per Mail an kundenservice@stm-stw.de

 
 
 
 

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